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Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin mit meinem deutschen ungeborenem Kind (Gelesen: 970 mal)
PPicasso73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin mit meinem deutschen ungeborenem Kind
24.04.2007 um 10:43:51
 
Hallo

Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Bin ziemlich genervt von der Wuppertaler Ausländerbehörde...

Folgender Sachverhalt:
Meine polnische Freundin ist von mir(Deutscher Staatsbürger) im 4. Monat schwanger und noch in Polen gemeldet. Da mir die ständigen Flüge nach Polen für die Arztbesuche langsam zu teuer werden, möchte ich meine Freundin hier in Wuppertal krankenversichern und sie soll dann auch bei mir Leben -wie sie es bereits seit ein paar Monaten mit Unterbrechungen(Arztbesuche in Polen) tut.

Dazu braucht sie aber eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Die Vaterschaft des Kindes erkenne ich beim Jugendamt am 30.4.07 an und trotzdem verweigert die Ausländerbehörde meiner Freundin lt. Telefongesprächen die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mit der Begründung, daß sie dafür krankenversichert sein müßte.

ABER DAFÜR BRAUCHT SIE JA GERADE DIE ARBEITSERLAUBNIS. 

Denn ich dachte mir, daß meine Freundin bei einem Freund von uns einen 400€-Job annimmt und sie somit krankenversichert ist.

Aus welchem Grund kann die Ausländerbehörde meienr Freundin die Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis verweigern? Denn genau dieser Weg(vorzeitige Anerkennung der Vaterschaft) wurde mir vor ca. 2-3 Monaten vom EU-Beauftragten aufgezeigt. Jetzt jedoch wollen die davon nix mehr wissen.

Hat meine Freundin nach §28 des Aufenthaltsgesetzes nicht einen Anspruch auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis? Oder gilt dieser § nur für bereits geborene deutsche Kinder.

Ich bin echt verzweifelt! Bitte hilft uns.

Viele Grüße, Marc
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Zkai
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Beiträge: 630
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin mit meinem deutschen ungeborenem Kin
Antwort #1 - 24.04.2007 um 10:48:04
 
PPicasso73 schrieb am 24.04.2007 um 10:43:51:
Denn ich dachte mir, daß meine Freundin bei einem Freund von uns einen 400€-Job annimmt und sie somit krankenversichert ist.


Wie unauffällig.  Zwinkernd

Erster Thread geschlossen, weil du eine beabsichtigte Scheinbeschäftigung offen zugibst und 5 Minuten später behauptest du, dass sie dann ja ganz bestimmt und wirklich dort arbeiten soll.
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin mit meinem deutschen ungeborenem Kin
Antwort #2 - 24.04.2007 um 10:49:09
 
Hi,
sorry, aber das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Für Jedermann sichtbar, dass hier ggf. Rat bei der
Begehung von Straftaten gesucht werden soll. Hier-
für kann und darf es keine Unterstützung geben.

Auch dieser Thread wird geschlossen und ich darf
Dich bitten, von weiteren Anfragen in dieser Sache
Abstand zu nehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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