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Steuererklärung 2006 (Umzug in 2006 D=>I (Gelesen: 2.010 mal)
britta1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Steuererklärung 2006 (Umzug in 2006 D=>I
18.04.2007 um 11:27:34
 
Hallo zusammen,

ich muß meine Steuererklärung für das Jahr 2006 machen und weiß ncht genau, wie ich vorgehen muß, hier mal die Sachlage:

Von Jan bis Feb habe ich in Deutschland geohnt und gearbeitet, dann bin ich nach Italien gezogen und arbeite dort seit 01.04.06. Im August 2006 habe ich meinen Lebensgefährten (Italiener) geheiratet. Meinen Wohnsitz in Deutschland habe ich behalten, bin dort also unbeschränkt steuerpflichtig. wie und auf welchem Formular muß ich meinen Verdienst aus Italien angeben? Muß ich die Daten von meinem Mann angeben auf meiner Steuererklärung? Wenn ja, wie?

Danke schonmal für Eure Hilfe!
Gruß, Britta
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esp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.04.2007 um 15:45:58
 
britta1979 schrieb am 18.04.2007 um 11:27:34:
...
dann bin ich nach Italien gezogen und arbeite dort seit 01.04.06.
...
Meinen Wohnsitz in Deutschland habe ich behalten, bin dort also unbeschränkt steuerpflichtig.

Ich wuerd sagen, da passt was nicht zusammen, eins von beiden kann nicht stimmen.
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.04.2007 um 16:07:37
 


Da gibt es doch sicher ein Doppelbesteurungsabkommen oder Eu-Recht, was das regelt. Mußt dann höchstens Dein Einkommen von Jan/Feb hier versteuern.

Ist aber dann sicher ein anderes Forum ... und am besten ein Steuerberater.

Olaf


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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.04.2007 um 15:46:36
 
britta1979 schrieb am 18.04.2007 um 11:27:34:
ich muß meine Steuererklärung für das Jahr 2006 machen und weiß ncht genau, wie ich vorgehen muß, hier mal die Sachlage:

Von Jan bis Feb habe ich in Deutschland geohnt und gearbeitet, dann bin ich nach Italien gezogen und arbeite dort seit 01.04.06. Im August 2006 habe ich meinen Lebensgefährten (Italiener) geheiratet. Meinen Wohnsitz in Deutschland habe ich behalten, bin dort also unbeschränkt steuerpflichtig. wie und auf welchem Formular muß ich meinen Verdienst aus Italien angeben? Muß ich die Daten von meinem Mann angeben auf meiner Steuererklärung? Wenn ja, wie?



Hier gibt es Formulare für ital. Quellensteuer etc.
http://www.steuerliches-info-center.de/003_menue_links/006_ausl_quellen/001_Form...

und hier http://finanzamt.de/service/vordrucke.html Dort nimmst Du dann eine Anlage AUS, z.B. in RLP die https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0

Gruß, ULF
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.04.2007 um 15:49:06
 
Zitat:
Ich wuerd sagen, da passt was nicht zusammen, eins von beiden kann nicht stimmen.


Solange man noch ein eigenes Bett in D stehen hat, kann es doch stimmen, so auch bei berühmten Tennisspielern, die eigentlich steuerlich nur in Monaco zu wohnen vermeinten.

Gruß, ULF
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esp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.04.2007 um 19:12:50
 
ulf schrieb am 19.04.2007 um 15:49:06:
Solange man noch ein eigenes Bett in D stehen hat, kann es doch stimmen, so auch bei berühmten Tennisspielern, die eigentlich steuerlich nur in Monaco zu wohnen vermeinten.


Ja stimmt, denen hat sogar der deutsche Staat ein Bett im Einzelzimmer gestellt (anderen wurde es nur angeboten und man konnte es gegen Bezahlung ablehnen, soweit ich mich richtig erinnere Zwinkernd ).
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Siggi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.04.2007 um 16:09:12
 
In 2006 gilt unbeschränkte Steuerpflicht in D und in I. Es sind also 2 Steuererklärungen abzugeben. Wenn der Mann in D nicht gewohnt hat (Frage: keine gemeinsame Wohnung in D) kann in D nur eine getrennte Veranlagung erfolgen, ansonsten kommt eine gemeinsame Erklärung in Frage. Was günstiger ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, das kommt auf den Einzelfall an. Die italienischen Einkünfte unterliegen in D dem Progressionsvorbehalt.

Gruß
Siggi
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