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Wohnraum für Alt EUer und Partnerin aus Drittstatt (Gelesen: 1.968 mal)
summergrad
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17.04.2007 um 05:01:30
 
Wie gross muss die Wohnung einer Italiener sein, wenn er hier in NRW mit der Frau aus einer Drittstatt(nicht EU) wohnen will ? Ich habe hier viel schon gelesen. Ich finde nur Thema zum neuen EUler(Polen u.a). Man weiss nicht, wie die Alte(Italien u.a) behandelt wird, wenn es um Wohnraum grosse geht. Ich weiss, wenn man deutsch ist, ist die Wohnraum gross eigentlich egal. Gilt es auch so für die Alte EUler?  Smiley
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Mick
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Antwort #1 - 17.04.2007 um 07:30:12
 
Hi,
es gibt keine Regelungen zur Wohnungsgröße. Die Wohnung
muss den für die inländischen Arbeitnehmer geltenden normalen
Anforderungen entsprechen (so lautet es in der entsprechenden
Richtlinie). Glaube kaum, dass da jemand näher hinschaut.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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summergrad
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Antwort #2 - 17.04.2007 um 15:48:14
 
danke für die schnelle Antwort. Die Rechtlinie ist von 1968 gilt das denn noch ? Gibt es eine Neue ?
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Mick
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Antwort #3 - 17.04.2007 um 16:02:40
 
summergrad schrieb am 17.04.2007 um 15:48:14:
Gibt es eine Neue ?

Schon, aber nicht dafür Zwinkernd
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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