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Tagesausflug nach Polen - Stempel (Gelesen: 9.260 mal)
Tunity
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Antwort #15 - 05.05.2007 um 03:03:04
 
ulf schrieb am 13.04.2007 um 15:04:41:
Ich kenne eine Behördenauffassung, wonach als Unionsbürger im Sinne der Aufenthaltsrichlinie in D nicht eigene Staatsbürger angesehen werden und demzufolge deren Ehegatten keine solche Aufenthaltskarte bekommen sollen. Mir war auch so, als solle sich durch die gesetzlichen Neuregelungen, die nunmehr im Kabinett beschlossen wurden, daran nichts ändern.

Gruß, ULF


Ist nicht nur Behördenauffassung. Die Richtlinie 2004/38/EG regelt ja die Freizügigkeit (heißt ja nicht umsonst FreizügRL). Und Freizügigkeit kann ich nicht in dem Mitgliedsstaat in Anspruch nehmen, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze (außer ich bin Engländer und habe einen Internetshop und berufe mich beim EuGH auf Dienstleistungsfreizügigkeit). Somit muss der Aufnahmestaat eine Aufenthaltskarte ausstellen.

Nochmal zum Thema stempeln:

Drittstaatsangehörigen, die das so genannte abgeleitete Freizügigkeitsrecht
ausüben, indem sie als Familienangehörige eines Unionsbürgers sowie Staatsangehörigen von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz begleiten oder zu ihm „nachreisen“ und einen Aufenthaltstitel
der entsprechenden Staaten vorweisen oder die Aufenthaltskarte nach
Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG („Freizügigkeitsrichtlinie“) vorzeigen, werden nicht gestempelt.
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Tunity
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Antwort #16 - 05.05.2007 um 03:08:18
 
wanderer schrieb am 13.04.2007 um 07:16:16:
Artikel 9
Verwaltungsformalitäten für Familienangehörige,
die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen
(1) Die Mitgliedstaaten stellen den Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, eine Aufenthaltskarte aus, wenn ein Aufenthalt von über drei Monaten geplant ist.
...

Artikel 10
Ausstellung der Aufenthaltskarte
...
(2) Für die Ausstellung der Aufenthaltskarte verlangen die Mitgliedstaaten die Vorlage folgender Dokumente:
a) gültiger Reisepass;
b) Bescheinigung über das Bestehen einer familiären Beziehung oder einer eingetragenen Partnerschaft;
c) Anmeldebescheinigung des Unionsbürgers, den sie begleiten oder dem sie nachziehen, oder, wenn kein Anmeldesystem besteht, ein anderer Nachweis über den Aufenthalt des betreffenden Unionsbürgers im Aufnahmemitgliedstaat;
...



Zitat:
Nochmals, die Frage mag kleinlich wirken. Ist die deutsche AE für deutschverheiratete Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltskarte im Sinne der Richtlinie?
--------------------------------------------------------------------------------
--------------

Demnach Ja



Siehe meine obigen Ausführungen....nö
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Antwort #17 - 10.05.2007 um 02:22:52
 
Tunity schrieb am 05.05.2007 um 03:03:04:
Und Freizügigkeit kann ich nicht in dem Mitgliedsstaat in Anspruch nehmen, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze (außer ich bin Engländer und habe einen Internetshop und berufe mich beim EuGH auf Dienstleistungsfreizügigkeit).

Hallo Tunitiy, weißt du zu dem engl. Internetshop einen konkreten Fall?
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Antwort #18 - 10.05.2007 um 17:11:15
 
kahli1969 schrieb am 10.05.2007 um 02:22:52:
Hallo Tunitiy, weißt du zu dem engl. Internetshop einen konkreten Fall?



Hast du  mich schon wieder erwischt. Wollte nicht Internetshop schreiben sondern Werbeagentur oder so ähnlich....Carpenter halt.  Schockiert/Erstaunt

Bitte höflichst um Entschuldigung, ob meiner Verwirrtheit.
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Antwort #19 - 10.05.2007 um 23:01:12
 
Tunity schrieb am 10.05.2007 um 17:11:15:
Hast du  mich schon wieder erwischt. Wollte nicht Internetshop schreiben sondern Werbeagentur oder so ähnlich....Carpenter halt.

Hatte ich mir doch fast gedacht.  Zwinkernd
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