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EU Arbeitserlaubnis für Ehegatten aus Drittstaat (Gelesen: 3.111 mal)
lifeshot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.05.2007 um 15:29:46
 
Durch die EU Freizügigkeit kann ich ja als deutscher einfach in ein anderen EU Staat und innerhalb von wenigen Tagen hab ich meine Arbeitserlaubnis. Meine Frau (kubanerin) hat durch mich doch theoretisch das gleiche Recht. Das ihre Papiere mehr kontrolliert werden ist ja schön und gut, aber man kanns ja auch übertreiben.

Gibt es denn Richtlinien in welchem Zeitraum die Arbeitserlaubnis erteilt werden muss? Sie wartet nun mittlerweile fast 5 Monate und irgendwie ist das nicht mehr lustig ...


PS: beziehe mich auf spanien
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lifeshot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Arbeitserlaubnis für Ehegatten aus Drittstaat
Antwort #1 - 07.05.2007 um 00:02:48
 
Fuer alle die gerne eine Antwort auf meine vorhergestellte Frage wuessten, hier ist die Antwort:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62003J0157:DE:HTML
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Tunity
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Antwort #2 - 07.05.2007 um 04:42:34
 
lifeshot schrieb am 07.05.2007 um 00:02:48:
Fuer alle die gerne eine Antwort auf meine vorhergestellte Frage wuessten, hier ist die Antwort:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62003J0157:DE:HTML



Kannste den Link noch einmal posten. Funzt bei mir leider nicht.
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inge
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Antwort #3 - 07.05.2007 um 08:14:24
 
weil ein ":D" im Link durch einen Smiley ersetzt wird ... Durchgedreht

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62003J0157:DE:HTML

Das Urteil passt aber nicht, weil im vorliegenden Fall offensichtlich keine "Verweigerung" zu erkennen ist, sondern "nur" langsames Arbeiten.
Jetzt müsste man nur noch span. Verwaltungsrecht kennen, um sagen zu können, welche Möglichekeiten man hat. Natürlich kann man auch zum EUGH gehen (das "beschleunigt" aber eher selten)
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lifeart
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Antwort #4 - 07.05.2007 um 17:04:06
 
Googele mal nach "Solvit", die können einem sehr weiterhlfen bei europarechtlichen Fragen. Sie intervenieren auch direkt bei den Behörden.
Als EU-Bürger hast Du (keine Arbeitsgenehmigung nötig) und Deine Frau (EU-Aufenthaltskarte) das RECHT in Spanien zu leben
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lifeart
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Antwort #5 - 07.05.2007 um 17:41:22
 
lifeart schrieb am 07.05.2007 um 17:04:06:
Googele mal nach "Solvit", die können einem sehr weiterhlfen bei europarechtlichen Fragen. Sie intervenieren auch direkt bei den Behörden.
Als EU-Bürger hast Du (keine Arbeitsgenehmigung nötig) und Deine Frau (EU-Aufenthaltskarte) das RECHT in Spanien zu leben



...und zu arbeiten. Es werden ja alle Rechte des Stammberechtigten abgeleitet.
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lifeshot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.05.2007 um 21:50:50
 
Zitat:
Das Urteil passt aber nicht, weil im vorliegenden Fall offensichtlich keine "Verweigerung" zu erkennen ist, sondern "nur" langsames Arbeiten.
Jetzt müsste man nur noch span. Verwaltungsrecht kennen, um sagen zu können, welche Möglichekeiten man hat. Natürlich kann man auch zum EUGH gehen (das "beschleunigt" aber eher selten)


Ich hatte ja nie etwas davon erwähnt, dass es verweigert wurde, lediglich das es so laaaange dauert. Das es mir auch fast wie ne Verweigerung vorkommt nach knapp 5 Monaten, is soweit nicht hergeholt.

Der Bescheid ist nun gestern auch eingetroffen ...
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