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Eilige Frage !!!! Einbürgerungsurkunde und Umzug (Gelesen: 4.060 mal)
farbegelbgelb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eilige Frage !!!! Einbürgerungsurkunde und Umzug
11.04.2007 um 14:34:21
 
Hallo,

habe schon im Internet geforscht, aber nichts gefunden, deswegen wende ich mich verzweifelt an euch und bitte um Rat.

Meine Schwägerin hat vor 3 Wochen ihre Einbürgerungsurkunde erhalten und ist somit Deutsche. sie hat dann auch beim dortigen Einwohneramt ihren Personalausweis und Reisepass beantragt. Nun hat sie heute nachgefragt, ob der Ausweis fertig ist, und man hat ihr gesagt, dass es Probleme gebe, weil Sie nicht mehr unter Ihrer angegebenen Anschrift gemeldet ist. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass ihr ---inzwischen Ex-Freund--- meine Schwägerin von der Wohnung ohne ihrem Wissen abgemeldet hat. Meine Schwägerin wollte etwas Abstand und hat bisher bei Ihrem Bruder übernachtet. Nun hat Sie angst, dass ihr die Einbürgerung weggenommen wird, weil Sie dort nicht mehr gemeldet ist. Bekommt Sie Ihren Ausweis, wenn Sie sich bei Ihrem Bruder anmeldet? Was soll Sie machen??? Bitte um dringenden Rat!
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus
Farbegelbgelb
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maki
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Antwort #1 - 11.04.2007 um 14:39:53
 
Laut Meldegesetz muss sie ihren aktuellen Wohnort bei der zuständigen Stelle (beim Einwohnermeldeamt) angeben.

Wenn das eine Anspruchseinbürgerung war, hat das alles jedoch keine Auswirkungen auf die Einbürgerung.
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Antwort #2 - 11.04.2007 um 14:43:06
 
Ausgebürgert wird niemand wegen eines Umzuges, selbst wenn es dabei ein paar Probleme gibt.

Die Einbürgerungsurkunde hat sie, die ist Beleg und die nimmt ihr auch keiner weg.

Also bitte gaaaaaanz tief  aufatmen!!!!

Setzt Euch mit den Behörden in Verbindung -mit der, bei der  Ausweis und Pass beantragt wurde und mit der, wo sie jetzt gemeldet ist (Mit letzterer am besten zuerst!). Da wird eine Lösung gefunden werden!

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Antwort #3 - 11.04.2007 um 14:46:15
 
maki schrieb am 11.04.2007 um 14:39:53:
Wenn das eine Anspruchseinbürgerung war, hat das alles jedoch keine Auswirkungen auf die Einbürgerung.


Die Einbürgerung ist doch vollzogen und aktenkundig (als Beleg existiert die Urkunde), da ist es doch unerheblich ob es eine Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung war. Oder irre ich da?

Ich meine diesbezüglich kann der Dame wirklich nichts mehr passieren.

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farbegelbgelb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.04.2007 um 14:46:41
 
Ja, die dies war eine Anspruchseinbürgung, da Sie schon mehr als 10 Jahre hier ist... Das heißt, Sie kann Sich jetzt in der Stadt Ihres Bruders anmelden und bekommt Ihren Ausweis trotzdem am ehemaligen Wohnort? Weil die Einbürgerungsurkunde hat sie schon.

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Antwort #5 - 11.04.2007 um 14:49:25
 
Regelt das am besten über die Behörde, wo sie sich jetzt anmeldet. Eventuell kann sie den Ausweis auch dort abholen - es muss nur geguckt werden, ob der neue Wohnort schon im Ausweis vermerkt ist, sonst muss diesbezüglich sogleich eine Änderung vorgenommen werden.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.04.2007 um 15:11:32
 
Hallo,

vielen Dank für die Infos... habe gerade angerufen... Sie soll sich am neuen Wohnort anmelden, da das Problem war, dass Sie bisher nirgends gemeldet war. Danach kann der Ausweis beim Einwohneramt abgeholt werden...


puhhhh... danke vielmals
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Antwort #7 - 12.04.2007 um 18:19:56
 
Moin,

habe maleine frage, habe vor 8 Monaten die Einbürgerung beantrag, bislang habe ich noch kein Antwort bekommen. Das Problem:
Mein Reisedokument endet im August dieses Jahres. Nach Medienberichten soll der Stattus des Kosovas im Mai oder Juni geklärt sein. Muss ich trotzdem mein PAß verlängern oder giebt da außnahmen? Ich danke euch.
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Ralf
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Antwort #8 - 12.04.2007 um 23:16:44
 
Was zum Kuckuck hat das jetzt mit diesem Thread zum Thema Umzug zu tun?

:gähn: kopfhau

Ralf , der jetzt keine Lust mehr hat, das zu verschieben.
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