Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgern trotz Arbeitslosigkeit (Gelesen: 2.974 mal)
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgern trotz Arbeitslosigkeit
04.04.2007 um 14:36:36
 
Hallo Leute

Bin rumänischer Staatsbürger und möchte gern mich einbürgern lassen. Bin seit 1990 in Deutschland und seit 2002 habe ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Das mit dem Einbürgern ist eine gute Sache, habe ich auch dran gedacht und es wäre auch langsam Zeit das ich das mache.
Mein Problem ist, dass ich seit 6 Monaten Arbeitslos geworden bin und beziehe Arbeitlosengeld I und für die Einbürgerung muss man doch die letzten Lohnabrechnungen vorzeigen, oder ??
Und wenn man keine Arbeit hat nicht eingebürgert werden kann - stimmt das ? Was wisst Ihr, was sagt das GESETZT ? Kann ich trotzdem die Einbürgerung durchsetzten ?
Ich habe mich hier mal durchgelesen und @INGE hat mir den Hinweis gegeben dass : wenn man die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu verschulden hat (Kündigung wegen betriebliche Kürzungen) und man nachweisen kann dass man sich bemüht-habe um die 40 Bewerbungen schon verschickt, die Chancen nicht schlecht stehen ...

Zitat:
Sicherung des Lebensunterhaltes ohne die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II  (Ausnahme: Der Antragsteller hat den Bezug der öffentlichen Mittel nicht zu vertreten [z.B. wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit --> Bemühungen, Nachweise!]


Ausserdem  lebe ich zusammen in einer eheähnliche Gemeinschaft mit meiner Freundin seit 1 1/2 Jahre und Sie hat Arbeit und verdient im äussersten Falle um uns beide zu ernähren .
Bringt das was vielleicht?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgern trotz Arbeitslosigkeit
Antwort #1 - 04.04.2007 um 14:46:17
 
Wie im Link angegeben ist
- ALG grundsätzlich unschädlich
- ALG2 unschädlich, wenn nicht selbst verschuldet (ggfs. Bescheinigung vom Arbeitsamt, dass du dich um Arbeit bemühst)

und am wichtigsten ...

Nur der TATSÄCHLICHE Bezug von Sozialhilfe ist schädlich. Wenn du also zwar theoretisch Hilfen beantragen KÖNNTEST, das aber nicht tust (weil deine Freundin genug verdient), dann schadet es auch nicht.
Schöner ist es zwar, wenn du der EBH einfach drei Gehaltsnachweise auf den Tisch legen kannst, aber wenn's nicht geht, wird die Einbürgerung daran voraussichtlich nicht scheitern.
Ich persönlich würde dir raten, einfach mal zur zuständigen EBH zu dackeln (meist beim Landkreis angesiedelt, bzw. die wissen wo du hin muss) und da den Antrag zu stellen.

BTW: Eine "eheähnliche Gemeinschaft" mit einer "Freundin" hilft nicht. Solange man nicht das Update von "Freundin 3.0" auf "Ehefrau 1.0" macht, hilft einem das ausländerrechtlich erstmal nicht Zwinkernd
http://www.dopey.de/jokes/update.html
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgern trotz Arbeitslosigkeit
Antwort #2 - 04.04.2007 um 15:26:51
 
inge schrieb am 04.04.2007 um 14:46:17:
Schöner ist es zwar, wenn du der EBH einfach drei Gehaltsnachweise auf den Tisch legen kannst, aber wenn's nicht geht, wird die Einbürgerung daran voraussichtlich nicht scheitern.
Ich persönlich würde dir raten, einfach mal zur zuständigen EBH zu dackeln (meist beim Landkreis angesiedelt, bzw. die wissen wo du hin muss) und da den Antrag zu stellen.



Ich wiess von Bekannten dass früher (bevor Rumänien in der EU war) diejenigen die  alles erfüllt haben eingebürgert zu werden-daran scheiterte weil diese kein Job hatten zu der Einbürgerungsantragszeit. Ihnen wurde Nahe gelegt, erst ein JOB zu finden, bevor die Einbürgerung vollzogen wurde !
Hat sich das jetzt geändert ??? Weil dann könnte es schon daran scheitern, oder ?? 
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgern trotz Arbeitslosigkeit
Antwort #3 - 07.04.2007 um 13:53:53
 
Germano schrieb am 04.04.2007 um 15:26:51:
Ich wiess von Bekannten dass früher (bevor Rumänien in der EU war) diejenigen die  alles erfüllt haben eingebürgert zu werden-daran scheiterte weil diese kein Job hatten zu der Einbürgerungsantragszeit. Ihnen wurde Nahe gelegt, erst ein JOB zu finden, bevor die Einbürgerung vollzogen wurde !
Hat sich das jetzt geändert ??? Weil dann könnte es schon daran scheitern, oder ?? 



Kann das jemand mit Kenntnisse das bestätigen oder das Gegenteil erklären bitte?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgern trotz Arbeitslosigkeit
Antwort #4 - 08.04.2007 um 13:38:27
 
Germano,

diese "Kenntnisse" wie du sie nennst nennt man Gerüchte Zwinkernd
"Von einem bekannten meines Friseurs dessen Schwager hat gehört/gesagt... "

Falls die Konkrete Fragestellung lautet: "Ist ALG2 unschädlich für eine Einbürgerung?" wäre die Anwort: "Nicht unbedingt", d.h. es wäre möglich, aber es kommt auf den Einzelfall an.

Das sind einzelfallbezogene Ermessensentscheidungen, da kann man ohne genaue Kenntnis der Sachlage gar keine Prognosen treffen, sicher kann das nur die zuständige EBH sagen Zwinkernd

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgern trotz Arbeitslosigkeit
Antwort #5 - 08.04.2007 um 13:50:14
 
Vor allem hängt es davon ab, nach welcher Rechtsgrundlage das Antrag
zu bearbeiten ist. Zwinkernd
Bei § 8 und 9 StAG ist ALG II immer schädlich, bei § 10 nur dann, wenn
der Bewerber die Inanspruchnahme selbst zu vertreten hat.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema