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Selbstständig arbeiten (Gelesen: 842 mal)
mainzda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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01.04.2007 um 23:29:25
 
Hallo,
ich habe jetzt ein AE nach §18.
Mein Chef und ein paar andere Firmen möchten gern, dass ich eine Firma gründe, da ich viele Dienstleistungen für diese Firmen anbieten kann, die ich aus meinem Heimatland bekommen kann. Die Firma wird in der gleichen Fachrichtung wie mein abgeschlossenes Studium tätig sein.
Gibt es dort Chance dass ich das AE kriege ? Und was bräuchte ich dafür ?
Vielen Dank.
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 02.04.2007 um 15:27:27
 
Zitat:
Chance *... was bräuchte ich dafür? **

* Warum nicht? Entsprechend § 21 handelt es sich hierbei Zitat:
um eine Ermessensnorm, die gleichermaßen für Ausländer gilt, die im Ausland bereits ein Unternehmen betreiben und nach Deutschland übersiedeln wollen, wie auch für Existenzgründer, die aus dem Ausland zu diesem Zweck einreisen wollen oder sich bereits mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann erteilt werden, wenn
•      ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder
•      ein besonderes regionales Bedürfnis besteht und
•      die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
•      die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Zitat:
Als Regelannahme für ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder besonderes regionales Bedürfnis gilt die Investition von mindestens 1 Million Euro verbunden mit der Schaffung von mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätzen.

ist vermutlich nicht dein Fall.
** Somit würde gelten Zitat:
Im Übrigen richtet sich die Beurteilung der Voraussetzungen ... insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen.

Anhand dieser "Beurteilungstatbestände" erfolgt eine "Prognoseentscheidung". Am besten du setzt dich im Vorfeld mit den "fachkundigen Körperschaften" zusammen (z.B. IHK) und checkst ab, wie tragfähig deine Geschäftsidee ist und wie die Zulassung zu beantragen ist.

Gruß  Smiley S.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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mainzda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.04.2007 um 16:08:54
 
Hallo Sondra,
vielen dank für die ausführliche Antwort  Zwinkernd
Werde jetzt nach IHK gehen und mich dort weiter erkundigen.
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