Zitat:Chance *... was bräuchte ich dafür? **
* Warum nicht? Entsprechend
§ 21 handelt es sich hierbei
Zitat:um eine Ermessensnorm, die gleichermaßen für Ausländer gilt, die im Ausland bereits ein Unternehmen betreiben und nach Deutschland übersiedeln wollen, wie auch für Existenzgründer, die aus dem Ausland zu diesem Zweck einreisen wollen oder sich bereits mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann erteilt werden, wenn
• ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder
• ein besonderes regionales Bedürfnis besteht und
• die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
• die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Zitat:Als Regelannahme für ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder besonderes regionales Bedürfnis gilt die Investition von mindestens 1 Million Euro verbunden mit der Schaffung von mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätzen.
ist vermutlich nicht dein Fall.
** Somit würde gelten
Zitat:Im Übrigen richtet sich die Beurteilung der Voraussetzungen ... insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen.
Anhand dieser "Beurteilungstatbestände" erfolgt eine "Prognoseentscheidung". Am besten du setzt dich im Vorfeld mit den "fachkundigen Körperschaften" zusammen (z.B. IHK) und checkst ab, wie tragfähig deine Geschäftsidee ist und wie die Zulassung zu beantragen ist.
Gruß
S.