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aufenthalt aus human. Gründen (Gelesen: 2.029 mal)
lucinda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag aufenthalt aus human. Gründen
29.03.2007 um 16:48:13
 
Hallo liebe Leute,
ich hätte eine Frage. Mein Bekannte ist Libanese, am Anfang war er Asylant, später hat er Aufenthalt aus humanitären Gründen erhalten §25, Abs 4. Dann hat er Niederlassungserlaubnis §9 bekommen - er ist selbständig. Also: kein ALG, 60 Monate Rente ok. Leider dann wurden seine Akten zu anderem Sachbearbeiter gegeben und der hat entschieden: die Erteilung der Niederlassungserlaubnis war Fehler. Er müsste 7 Jahre Aufenthalt haben - 5 jahre reichen nicht.
Mein Freund hat wieder Aufenthalt aus humanitären Gründen. komisch -Er ist erfolgreich selbständig und bezahlt Steuer - Humanität  Augenrollen

Frage: 1.Die Asylzeiten werden nicht zugerechnet?
         2. keine Ausnahme - falls jemand selbständig erfolgreich ist und Arbeitsplätze schafft ???

Danke für Antwort.  Zwinkernd
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Antwort #1 - 29.03.2007 um 17:56:26
 
1. Nein
2. Nein

Aus dem AufenthG §26:
Zitat:
(4) Im Übrigen kann einem Ausländer, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 9 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. § 9 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens wird abweichend von § 55 Abs. 3 des Asylverfahrensgesetzes auf die Frist angerechnet. Für Kinder, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, kann § 35 entsprechend angewandt werden.

Anscheinend hat der erste SB wirklich einen Fehler gemacht, den der zweite SB korrigiert hatte (Entzug der NE).
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lucinda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.03.2007 um 18:04:09
 
und er muss immer Aufenthalt aus humanitär Gründen haben?
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Antwort #3 - 29.03.2007 um 18:06:22
 
Nö, mit einer NE nicht mehr, die hat keinen Aufenthaltszweck mehr Zwinkernd
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lucinda
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Antwort #4 - 29.03.2007 um 18:15:43
 
ja, aber er kann NE erst nach 7 jahre bekommen. jetzt hat er fast 6 jahre Aufenthaltserlaubnis.
Ist es möglich Aufenthalt aus humanitären Gründen auf Aufenthalt wegen Erwerbstätigkeit wechseln?

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Antwort #5 - 29.03.2007 um 18:17:54
 
Theoretisch ja, er müsste ausreisen und ein neues Visum beantragen( welches dann zu 99,9% Wahrscheinlichkeit nicht gewährt wird), reist ein, bekommt AE, um dann 5 Jahre auf eine NE zu warten...

Praktisch: Nein.

Er wird wohl noch das letzte Jahr abwarten müssen.

Gruß,

maki
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Antwort #6 - 29.03.2007 um 18:22:16
 
danke für Antwort.

sein Aufenthalt aus humanitären Gründen -  Laut lachend und bezahlt Steuer für andere humanitäre Fälle...

und kann nicht seine Familie aus Ausland nach Deutschland einladen...  Ärgerlich
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Antwort #7 - 29.03.2007 um 18:28:26
 
lucinda,

Zu Arbeiten und Steuern zu zahlen ist doch etwas Normales, sollte zumindest so sein Zwinkernd

Er hat seinen Aufenthalt hier aus Humanitären Gründen erhalten, das ist nunmal so, eine NE laut Gesetz darf er erst nach 7 Jahren mit seiner  AE nach §25 4 erhalten.

Natürlich ist es verständlich das die vorzeitige (und damit unrechtmässige) Erteilung der NE falsche Hoffnungen in ihm geweckt hat, aber nach dem Gesetz steht ihm keine andere AE zu, zumindest noch nicht.

Gruß,

maki
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Antwort #8 - 29.03.2007 um 18:34:05
 
ja, verstanden.   Zwinkernd
Danke und schönen Abend.
Lucinda
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