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Aufenthalt nach Beendigung der AE (Gelesen: 1.063 mal)
uberlin
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isch lieb i4a


Beiträge: 78
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt nach Beendigung der AE
29.03.2007 um 15:58:59
 
Könnte jemand klären, wie folgendes bhalndelt werden muss.
Jemand (nicht-EU) darf nach DE bis zu drei Monaten für turistische Zwecke
visumfrei einreisen. Er besitzt eine AE zwecks Arbeit o.ä. Darf
er nach Beendigung der AE noch drei Monate ohne Ausreise bleiben?
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Beendigung der AE
Antwort #1 - 29.03.2007 um 16:04:54
 
nein
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.03.2007 um 20:37:02
 
uberlin schrieb am 29.03.2007 um 15:58:59:
Er besitzt eine AE zwecks Arbeit o.ä. Darf
er nach Beendigung der AE noch drei Monate ohne Ausreise bleiben?


Nein. Ggf. wird ihm aber eine kürzere Ausreisefrist zur Regelung seiner Angelegenheiten gewährt.

Gruß, ULF
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Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Beendigung der AE
Antwort #3 - 29.03.2007 um 23:48:04
 
Hi,
das Thema hatten wir im internen Board mal
intensiv diskutiert. Es gab drei Antworten und
bis heute weiß niemand so recht, welche die
richtige ist:

1. Es geht ohne weiteres.
2. Er muss unverzüglich ausreisen und drei Monate
   außerhalb bleiben.
3. Ein Tag Ausreise in ein Land, in das er einreisen
   darf und schon kann er wieder kommen (für drei
   Monate Besuch).

Mir ist ein Schriftsatz erinnerlich, nach dem sich
höchste Stellen bei dem Thema nicht einig waren.

Ggf. würde ich das vor Ort mit der ABH besprechen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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