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Benötigen argent. Ledigkeitsbescheinigung für Heir (Gelesen: 2.285 mal)
romans
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15.03.2007 um 22:05:21
 
Hallo,

ich möchte meine argentinische Freundin nächsten Sommer in D heiraten, wobei das Standesamt eine Ledigkeitsbescheinigung von meiner Freundin möchte.
Nun möchte ich fragen, ob jemand weiss, wo man diese in Argentinien bekommt. Ich habe auf der Homepage der dt. Botschaft in Buenos Aires gelesen, dass man diese ( fe de solteria) im Ministerio del Interior in Buenos Aires bekommt. Da die Eltern meiner Freundin aber die Papiere sammeln werden müssen und sie in Tucuman (1300km nördlich davon) leben, möchte ich fragen, ob man die in Argentinien auch bei den lokalen Ämtern bekommt oder gar beim argentinischen Konsulat in D bekommt? Wie geht man insbesondere bei den Beglaubigungen/Legalisierungen vor?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße

Roman
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Einbeck
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Antwort #1 - 15.03.2007 um 23:06:03
 
Ledigkeitsbescheinigung.

Nehm doch einfach mal Kontakt zur Botsaft in Buenos Aires auf.
http://www.buenos-aires.diplo.de/Vertretung/buenosaires/de/04/Konsularischer__Se...

Anschrift

Villanueva 1055

C1426 BMC - Buenos Aires

Telefon: (00 - 54-11) 4778-2500

Fax:(00 - 54-11) 4778-2550

Publikumsverkehr

montags bis freitags 08:30 - 11:00 Uhr

Konsulat : montags bis freitags 08:30 - 11:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

Alle argentinischen Dokumente (Urkunden) müssen mit einer Apostille versehen werden. Die Botschaft legalisiert nicht.

Lese deren Info zu Legalisation/Apostille im Bereich Konsularischer Service
Servicespektrum Konsularhilfe.
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canaritas
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si si


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Antwort #2 - 16.03.2007 um 00:16:08
 
die Bescheinigung bekommt man bei lokalen Ämtern, du mußt sie dann noch beim Ministerio del Interior legalisieren lassen, die Übersetzung kannst danach auch in D machen.
Wichtiger wäre wie alt diese Bescheinigung sein darf.

A.
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pooky_rules
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Antwort #3 - 16.03.2007 um 11:26:32
 
Hallo,
es gibt in Argentinien keine "Ledigkeitsbescheinigung", ich habe deswegen extra bei dem argentinischen Konsulat in Bonn angerufen.
Du kannst beim Konsulat eine Ledigkeitsbescheinigung anfertigen lassen anhand des Passes Deiner Freundin, am besten rufst du dort mal an. Ansonsten hat das OLG und Standesamt mir gesagt, das mein Freund evtl eine eidesstattliche Versicherung mit zwei Zeugen abgeben muss falls die Ledigkeitsbescheinigung vom Konsulat nicht ausreicht (die übrigens 40 Euro kostet grr), dass er ledig und nie verheiratet war, weder in Argentinien noch in einem anderen Land.

Wegen der Legalisierungen: dazu findest du auch Infos auf der Seite des Auswärtigen Amtes, Argentinien gehört zu einem der Länder, das Dokumente nicht bei der Botschaft legalisieren lassen muss sondern Ämter diese mit einer Apostille versehen können, soweit ich es richtig verstanden habe.

Ich kann Dir leider auch noch nicht mehr sagen, denn ich warte auch ncoh auf die Antwort des OLG.

Q tengas suerte
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romans
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Antwort #4 - 16.03.2007 um 14:03:21
 
Hallo,

meinst du dass das über das argentinische Konsulat schneller geht bzw.
wie lange braucht das OLG, bis dass genehmigt ist?
Ich habe gelesen, dass man die Ledigkeitsbescheinigung auch beim Ministro del Interior in Buenos Aires oder bei lokalen Behörden dort bekommt.
Allerdings sagt jeder was anderes. Muss man die Bescheinigung die dann von dem argentinischen Konsulat ausgestellt wird, apostillieren lassen und wo?
Das wichtigste auf jeden Fall wäre zu wissen, wie lange die Zusage vom OLG dauert. Kannst du das ungefähr einschätzen.

Danke, Gruß

Roman
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canaritas
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si si


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.03.2007 um 15:54:09
 
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pooky_rules
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Antwort #6 - 16.03.2007 um 19:51:06
 
Ich glaube die Ledigkeitsbescheinigung vom Konsulat muss nicht noch extra beglaubigt werden.
Und wie lange das OLG braucht, um alle Papiere zu prüfen, ist glaub ich je nach OLG verschieden. Die Frau vom Standesamt meinte, das OLG Düsseldorf brauche etwa 1,5 Wochen, das erscheint mir ziemlich schnell. Allerdings wenn die Papiere nicht ausreichend sind, dann verlängert sich der Prozess ja wieder...Deswegen kann ich Dir hallt leider auch nicht sagen, ob die Ledigkeitsbescheinigung vom Konsulat ausreicht. Ich habe noch eine Declaracion Jurada abgegeben, in der mein Freund halt versichert, ledig zu sein, diese allerdings ohne Zeugen. Wenn das auch nicht ausreicht, dann muss er wohl noch mit Verwandten als Zeugen los. Und das alles obwohl sowohl im Pass als auch in der eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand und in der Ledigkeitsbescheinigung drinsteht, das er ledig ist, Das ist schon zeimlich nervenaufreibend...
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