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Bin Ratlos weis nicht weiter (Gelesen: 1.822 mal)
MamasitaKatja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Bin Ratlos weis nicht weiter
13.03.2007 um 22:09:30
 
Mein Verlobter der eine aufenthaltsgestattung hat die er bekam fürs asylverfahren das ist aber nun seit september abgelehnt worden.jetzt ist unsere Tochter 3 wochen alt bekommt er jetzt eine bleibe recht oder wie gehts weiter?
wann darf er endlich arbeiten wie sollen wir den sonst unsre kleine ernähren?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.03.2007 um 07:39:23
 
Zitat:
wann darf er endlich arbeiten wie sollen wir den sonst unsre kleine ernähren?


Vieleicht sollte man sich den letzten Teil der Frage mal vorher stellen.....

Er ist nach rechtskräftig abgelehntem Asylverfahren zunächst mal ausreisepflichtig. Dann wird u.U. eine freiwillige Ausreise der sinnvollste Tip sein, damit hinterher nicht eine Wierdereinreise an der verfügten Sperre scheitert.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 14.03.2007 um 07:51:07
 
Zitat:
bekommt er jetzt eine bleibe recht oder wie gehts weiter?


Wenn Du damit die Bleiberechtsregelung meinst, wird das wohl eher schwierig werden - dazu müsste er sich (als Alleinstehender) am 17.11.06 bereits 8 Jahre in Deutschland aufgehalten haben - und auch das ist nur eine Bedingung.

Verfügt er über einen gültigen Nationalpass?

Ansonsten kann ich, dass, was Ronny hier gesagt hat nur noch einmal ein wenig deutlicher hervorheben: Lasst es auf keinen Fall bis zu einer Abschiebung kommen - das verursacht im Nachhinein nur Ärger und Kosten.

Besser: freiwillige Ausreise, danach FZF-Visum beantragen (Nachzug zum deutschen Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland) - wichtig: er müsste dann, so ihr weiterhin nicht verheiratet seid und er als Ehegatte (oder zur Hochzeit) ein Visum erhalten könnte, unbedingt (auch) das Sorgerecht über das deutsche Kind haben um ein Visum und später eine AE nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG erhalten zu können.

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.03.2007 um 14:04:05
 
MamasitaKatja schrieb am 13.03.2007 um 22:09:30:
aufenthaltsgestattung hat die er bekam fürs asylverfahren das ist aber nun seit september abgelehnt worden.jetzt ist unsere Tochter 3 wochen alt bekommt er jetzt eine bleibe recht oder wie gehts weiter?
wann darf er endlich arbeiten wie sollen wir den sonst unsre kleine ernähren?


Er bekommt vielleicht eine AE zur Ausübung der Personensorge, wenn er die Vaterschaft offiziell und wirksam anerkannt hat und sich das Sorgerecht mit Dir teilt.

Bis dahin wohl SGB II für Dich und die Tochter.

Gruß, ULF
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 14.03.2007 um 14:20:54
 
Zitat:
Er bekommt vielleicht eine AE zur Ausübung der Personensorge, wenn er die Vaterschaft offiziell und wirksam anerkannt hat und sich das Sorgerecht mit Dir teilt.


@ Ulf :

dafür ist ein gültiger Pass Voraussetzung, ob er den hat, wissen wir nicht. - Und selbst dann wäre er nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist. Ob die ABH "Gnade vor Recht" im Falle des Vorliegens der sonstigen Fakten ergehen ließe ... (mir sind solche Beispiele auch bekannt) - bleibt allerdings hier Spekulation.

Aber nochmal: Ohne gültigen Pass geht gar nichts!

Und auch selbst auf ein "gutes Ende" zu spekulieren halte ich für gefährlich, manchmal passiert die Abschiebung dann schneller als gedacht - deshalb halte ich meine Warnung (siehe oben) auch in vollem Umfange aufrecht!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.03.2007 um 15:59:58
 
MamasitaKatja schrieb am 13.03.2007 um 23:02:57:
Mein verlobter und ich liesen in nigeria papiere legaliesieren und der vertrauensanwalt fand ihn in der schule mit anderem namen und geb.Datum jetzt will das standesamt das wir einen neuen pass mit dem bei der legaliesierung herausgefundenen namen und geb.Datum in berlin machen lassen.
Wie geht das?
Bekommen wir mit der ABH probleme weil er hat ja dort seinen pass mit dem er eingereist ist  

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173823377/0#0

Naja, wenn man die ganzen Threads mal verbindet, wüsste man doch mehr, z.B. dass was mit em Pass des Betroffenen (und auch dessen Schwester, deren verfälschten Pass man bei ihm gefunden hat) etwas nicht stimmt.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173823098/0#0

Proll
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MamasitaKatja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.03.2007 um 17:23:50
 
Pass aht er der ist bei der ABH und er ist mit gültigem visa eingereist
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