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Heirat einer Argentinierin während Sprachvisum (Gelesen: 2.511 mal)
romans
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13.03.2007 um 08:47:51
 
Hallo alle zusammen,


mein Name ist Roman und ich bin seit über zwei Jahren mit einer Argentinierin zusammen, die seit August bei mir in Deutschland ist und ein einjähriges Sprachvisum erhalten hat.
Wir planen als nächsten Schritt, heiraten zu wollen.
Jetzt habe ich über verschiedene Foren erfahren, dass es vorteilhaft sein kann, vor Ablauf des Sprachvisums den Weg zum Standesamt zu suchen.
Nun möchte ich in die Runde fragen, ob andere, die bereits eine ähnliche Erfahrung hatten, mir ein paar Tipps geben können:
Wie geht man insbesondere der Ausländerbehörde gegenüber vor, wenn man vor Ablauf des Visums heiratet. (Begründung etc.).
Wie lange dauert die Einholung der relevanten Zeugnisse meiner Freundin in ihrem Heimatland (Argentinien) ca?
Kann man dafür auch ev. ihre Eltern zu den Ämtern dort schicken (z.Bsp. für Ehefähigkeitszeugnis usw.).
Ich würde mich sehr freuen, falls mir jemand irgendeinen Rat geben könnte.

Danke, viele Grüße,

Roman
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maki
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Antwort #1 - 13.03.2007 um 09:25:52
 
Wenn ihr Heiraten wollt, dann nur vor Ablauf des Visums, denn danach wäre sie illegal.

Die ABH interessiert sich nicht wirklich für legale die Heiraten wollen, dein Ansprechpartner ist das Standesamt.

Also: Wenn ihr vorhabt zu heiraten, solltet ihr wie sobald wie möglich zum Standesamt, da bekommt ihr dann Informationen was ihr alles für Unterlagen braucht.

Gruß,

maki
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Bangor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.03.2007 um 10:36:08
 
Hallo,
kann mich meinem "Vorredner" nur anschließen. Ich habe meine Frau auch geheiratet, als sie mit Sprachvisum hier war. Das gab von keiner Seite Probleme.
Das Standesamt gibt Euch alle Infos, die ihr braucht.
Nach der Heirat gemeinsamen Wohnsitz anmelden und zur ABH wegen AE. Bei uns war denen die Reihenfolge egal, ob erst anmelden und dann ABH oder umgekehrt.
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romans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.03.2007 um 13:31:13
 
Hallo,


danke euch für eure Antworten. Eine kurze Frage noch:
Wenn wir nach der Ausreise meiner Freundin ab August ein Heiratsvisum beantragen würde,
wäre das doch auch möglich und gäbe keine Probleme, außer dass sie in Argentinien warten muss?? Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Danke, Gruß

Roman
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maki
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Antwort #4 - 13.03.2007 um 13:35:47
 
Klar kann sie auch ein Visum zur Eheschliessung aus ihrer Heimat beantragen, das geht, ist kein Problem (ausser die Warterei), allerdings gibt es keinen Anspruch wie beim FZF Visum, da ihr noch nicht verheiratet wärt.

Im Falle eines Visums zur Eheschliessung muss natürlich das Standesamt hier prüfen, ob denn eine Eheschliessung zwischen euch überhaupt möglich wäre oder ob ein Ehehinderniss besteht.

Aber das Visum zur Eheschliessung ist auch eine Möglichkeit Smiley

hier die FAQ: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#14

Gruß,

maki
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pooky_rules
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Antwort #5 - 13.03.2007 um 14:08:37
 
Hallo,
also mein freund ist auch argentinier und gerade in argentinien und wir beantragen ein heiratsvisum, sobald die zusage vom OLG da ist.
etwa nach fünf wochen hatte er alle unterlagen zusammen wie geburtsurkunde etc und ich konnte gestern endlich alle papiere beim standesamt abgeben, damit die eine befreiung vom ehefähigkeitszeugnis beim OLG beantragen, allerdings gibt es da schon einige hindernisse wie zum beispiel die ledigkeitsbescheinigung, die es so nicht in argentinien gibt und die du unter umständen beim argentinischen konsulat in deutschland besorgen musst oder deine freundin eine eidesstattliche erklärung in ihrem land abgeben muss.
ich schätze schon, das sie auf jeden fall nach argentinien muss wegen der ganzen ämterlauferei und es gibt papiere, die nur sie unterschreiben kann (declaracion jurada)...ich weiss selber nicht genau, wie lange alles zusammen dauern wird, hoffe aber auf nicht mehr als drei monate...
kann sie denn nicht jetzt nach argentinien, die papiere holen und dann wiederkommen und ihr heiratet? ich würde mich übrigens auf jeden fall auch mit der ABH in verbindung setzen, denn ich glaube, ihr könnt nicht einfach so heiraten, wenn sie zum beispiel nur für drei monate wieder nach deutschland kommt, da würde ich mich erkundigen. und wie gesagt, die sache mit dem heiratsvisum dauert halt, die zeit wärt ihr dann getrennt, es sei denn, du kannst sie besuchen...
viel glück jedenfalls
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romans
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Antwort #6 - 13.03.2007 um 16:02:17
 
Hallo,

danke für deine Antwort.
Momentan kann meine Freundin eher schlecht nach Argentinien reisen, weil
sie ein Sprachvisum bis August hat und somit regelmäßig in die Deutschkurse muss. Aber ich habe gehört, dass man auch ihrer Familie eine Vollmacht geben kann und ihre Eltern dann zu den einzelnen Behörden gehen können, um die Papiere zu bekommen
Da sie ja hier ist, könnte sie ja auch wegen der Ledigkeitsbescheinigung direkt zum argentinischen Konsulat gehen.
Das mit der Benachrichtigung der Ausländerbehörde weiss ich auch nicht so richtig, hab aber gehört, dass man schon während ihres Aufenthaltes hier heiraten kann. Mich würde nur interessieren, ob meine Freundin, wenn sie nach der Heirat kurz in ihre Heimat zu ihren Eltern reist, wieder problemlos einreisen kann. Vielleicht weist ja du etwas dazu.
Danke schon mal, Gruss,

Roman
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Antwort #7 - 13.03.2007 um 16:13:29
 
Die Ausreise und Wiedereinreise während des Sprachvisums wäre Quark mit Sosse, insbesondere da bei dieser Einreise definitiv feststehen würde das ein Daueraufenthalt geplant ist, dann muss man das richtige Visum (!!!) beantragen, das zur Eheschliesung nämlich.

Das könnte dazu führen das sie schon bei der Einreise abgewiesen würde, falls dann doch geheiratet wird, handelt es sich um Visamissbrauch, da vor der Einreise klar wäre das ein längerfristiger aufenthalt geplant ist.
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pooky_rules
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.03.2007 um 16:33:35
 
hola,
ruf doch einfach mal bei der argentinischen botschaft bzw konsulat an und frag dort nach, auch wie es mit vollmachten ausschaut etc
ich weiss halt, dass mein freund wirklich etliche stunden auf diversen ämtern zugebracht hat, wenn die eltern deiner freundin da die zeit zu haben, ist natürlich super, die mutter meines freundes hätte das wohl nicht machen können...
und ich würde auch trotzdem bei der ABH mal nachhorchen, was die dort raten, schaden kann es jedenfalls nicht. und unbedingt zum standesamt gehen und erfragen, welche unterlagen genau ihr benötigt.
und alles weitere ergibt sich dann schon, irgendwie gibt es immer mittel und wege wenn die liebe groß ist  Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.03.2007 um 18:00:14
 
romans schrieb am 13.03.2007 um 08:47:51:
Wie lange dauert die Einholung der relevanten Zeugnisse meiner Freundin in ihrem Heimatland (Argentinien) ca?


Kann davon abhängen, wo Ihr heiraten wollt und welche Unterlagen man dort verlangt.

Gruß, ULF
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