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Vorgehensweise nach Heirat im Ausland (Gelesen: 3.501 mal)
sanja68
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13.03.2007 um 20:32:38
 
Hallo liebes Forum,

nachdem wir uns hier und auf etwa 10000 anderen Webseiten schlau gemacht haben  Zwinkernd, haben mein Verlobter uns ich so gut wie entschlossen, in Pakistan zu heiraten und danach einen Antrag auf FZF zu stellen.
Nun meine Frage:
ich glauuuube, ich habe verstanden, was ich danach so tun muß  Augenrollen (man weiß ja nie, und wenn man neu in diesem Rechts- und Behördengebiet ist, isses ganz schön schwer).. aber doch nochmal zur Sicherheit...
das mit dem Antrag auf FZF ist klar.. mich würde allerdings interessieren, was ich im Vorfeld machen könnte, damit alles so schnell und unproblematisch wie es eben geht über die Bühne gehen kann:
-wie stehen die Chancen auf eine Vorabzustimmung bzw. wie kann ich diese Chancen verbessern?
-bringt es Eurer Meinung nach etwas, gemeinsam nach der Heirat auf der Deutschen Botschaft in Islamabad vorzusprechen?... oder vor der Heirat auf meiner zuständigen ABH?
-oder was kann ich sonst noch tun?  Smiley

Im Voraus vielen Dank für Eure Mühe....
liebe Grüße
Sanja68

-----------hmmmm oder gehört diese Frage in den Bereich Ehe und Familie ??  unentschlossen
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 13.03.2007 um 20:46:01
 
Lebt(e) er hier in D., mit welchem Aufenthalt?
Hast Du die deutsche Staatsbürgerschaft?
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sanja68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.03.2007 um 20:48:54
 
oh sorry, nicht genug Info....
er lebt in Pakistan, ist pakistanischer Staatsbürger, ich in D als deutsche Staatsbürgerin
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Einbeck
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Antwort #3 - 13.03.2007 um 20:54:39
 
Vorabzustimmung
Dürfte schwer werden eine Vorabzustimmung von der ABH zu bekommen, eine Ausnahme sehr vom Einzelfall abhängig.

Ich glaube in Pakistan werden die Urkunden nicht mehr legalisiert.
gibt hier eine Liste auch bei info4alien, der Staaten wo Legalisation eingestellt wurde.
Daher dürfte erste Hürde die erfoerderliche Echtheitsprüfung Euerer Heiratsurkunde sein, dies läuft über Vertrauensanwalt.

Gemeinsame Vorsprache bei der Botschaft,
dies kann sinnvoll sein, ist aber nicht immer möglich, so könnte man evtl von vornherein Mißverständnisse und falsche Verdächtigungen ausräumen und bei Rückfragen den Sachverhalt erklären.

Vorsprache bei der ABH,
das dürfte auch vom Wohnort abhängen (manchmal lange Wartezeiten bei der ABH) und von Details,
wie z.B. ob Du nach Heirat zurückreist und für evtl. Rückfragen der ABH der ABh zur Verfügung stehst oder Du vorerst in Pakistan bleibst und die ABH somit für evtl Rückfragen keinen Ansprechpartner hätte.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 13.03.2007 um 20:59:36
 
...dann gibts keine Vorabzustimmung (die bekommt man evtl., wenn man vorher ausreisen müsste
....die Botschaft in Islamabad kenne ich nicht, das müssten andere kennen Oft kommt man nur an Schalterbeamte...
... vor der Heirat wird sich in der ABH wohl kaum einer interessieren, aber nach der Heirat könnte man sich selbst bereits melden, bevor man nach Visaantrag eingeladen wird
...ansonsten alles aufheben, was die Beziehung u. Hochzeit dokumentiert (Telefonrechnungen, Fotos, Briefe...)
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sanja68
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Antwort #5 - 13.03.2007 um 21:01:01
 
... ich werde nach der Heirat nach D zurückreisen, da ich berufstätig bin und "nur" Urlaub habe. Der ABH würde ich also vor und nach meinem Urlaub zur Verfügung stehen. Dort bin ich "flüchtig bekannt", da ich einmal einer Freundin aus Rußland mit einer Verpflichtungserklärung zu einem Besuch geholfen habe, das ist aber alles reibungslos abgelaufen und die Freundin ist auch inzwischen schon lange ordnungsgemäß zurückgekehrt  Smiley

Es wäre also evtl. sinnvoll, sich dort mal persönlich zu melden? Vor oder nach der Reise? Es gibt in meinem Wohnort zwar Wartezeiten, aber nicht sooooo lange daß sie unüberbrückbar wären. Und natürlich werden mein Verlobter und ich alles tun wollen, damit wir schnell dauerhaft zusammen leben können.

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sanja68
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Antwort #6 - 13.03.2007 um 21:03:18
 
danke, thom. .... kennt jemand die Botschaft in Islamabad in diesem Zusammenhang? Wir wollen natürlich nicht "nerven", aber gerne das ganze beschleunigen und damit hoffentlich auch der Botschaft/ABH die Arbeit ein bißchen einfacher und schneller machen.....
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 13.03.2007 um 22:19:49
 
viel zu beschleunigen gibts eigentlich nicht - außer bei der eigenen ABH.
Und dort sind je nach Wohnort die Verhältnisse sehr verschieden.

In den großen ABHs bekommt man den Sachbearbeiter oft kaum ans Telefon bzw. überhaupt seine Nummer, in den kleinen kann man sich manchmal auch im Vorfeld ganz vernünftig unterhalten, das könnte dann natürlich helfen.
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sanja68
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Antwort #8 - 14.03.2007 um 05:13:31
 
... übrigens war mein zukünftiger Mann noch nicht in Deutschland, hat aber vor ein paar Jahren schonmal ein Schengen Visum bekommen und Großbritannien besucht.. verbessert das unsere Lage?
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Ulf
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Antwort #9 - 14.03.2007 um 14:05:43
 
sanja68 schrieb am 14.03.2007 um 05:13:31:
... übrigens war mein zukünftiger Mann noch nicht in Deutschland, hat aber vor ein paar Jahren schonmal ein Schengen Visum bekommen und Großbritannien besucht.. verbessert das unsere Lage?


Im Prinzip ja, da er offensichtlich ordentlich zurückgekehrt ist. Macht aber nicht viel aus.

Gruß, ULF
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inge
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Antwort #10 - 15.03.2007 um 10:25:33
 
Zitat:
Schengen Visum bekommen und Großbritannien besucht.. verbessert das unsere Lage?

Nö, weil's also offensichtlich ein illegaler Aufenthalt in England war!

Zwinkernd

Visa für Großbritanien sind KEINE Schengen-Visa Zwinkernd
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sanja68
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Antwort #11 - 15.03.2007 um 16:34:00
 
lach... ok ok ... ein Visum für Großbritannien hatte er und dort war er auch... ich hoffe die Briten sind mir nicht allzu böse, daß ich sie grade zum Schengen-Staat gemacht habe  Zwinkernd nix illegal, nix illegal!!  Laut lachend
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