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Befragung der ExFrau möglich?? (Gelesen: 3.909 mal)
aynur
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11.03.2007 um 11:46:22
 
Hallo Leute.. hab mal wieder eine Frage...

Nochmal kurz die Fakten zu meinem Fall:

Ich bin Deutsche, mein Mann aus der Türkei. Im Nov.05 ist er abgeschoben wurden, im Feb.06 haben wir in der TR geheiratet. Danach haben wir die Abschiebekosten zu mehr als 50% beglichen, Rest ist auf Ratenzahlung NACH Wiedereinreise ausgesetzt worden. Anfang diesen Jahres ist die Einreisesperre mit Wirkung ab sofort befristet worden. Am 08.03.07 hat mein Mann nach kleineren Schwierigkeiten seinen Visumantrag bei der dt. Botschaft in Ankara stellen können. Dabei sind ihm natürlich schon einige Fragen gestellt worden. Überraschenderweise auch einige Fragen zu seiner ersten Ehe (Er war bereits einmal mit einer Deutschen verheiratet und hat auch ein Kind mit ihr).

Nun zu meiner Frage, vor allem gerichtet an die ABH-MA's hier im Forum:

Besteht die Möglichkeit (bzw. die "Befürchtung") das die zuständige ABH (HAMBURG) seine Exfrau zu einer Befragung o.ä. einladen könnte??

Vielen Dank im Voraus...
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Einbeck
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Antwort #1 - 11.03.2007 um 13:49:44
 
Befragung wohl eher nicht. Einzelfall abhängig.
Aber interessieren dürfte, Sorgerecht und Umgangsregelungen mit Kind aus erster Ehe, lebt ja in Deutschland.

Auch die Frage, ob er nach Scheidung Unterhalt für Kind und Ex-Frau zahlen muss, und wenn, ob er diesen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, dürfte in diesem Zusammenhang interessieren.

Warum? Fzf ist auch zu deutschen Kind möglich, nicht nur zu deutscher Ehefrau, auch eine Möglichkeit zur Erteilung/Erlangung einer AE für Deutschland.
Theoretisch könnte Dein man also 2 Anspruchsmöglichkeiten haben, Dich als Ehefrau und das Kind aus erster Ehe.

Warum wurde er denn abgeschoben?
Gibt es einen Anlass zu Sorgen falls Ex befragt wird?

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aynur
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Antwort #2 - 11.03.2007 um 14:15:08
 
Hallo Einbeck, erstmal danke für die Infos.

Er ist abgeschoben worden, wegen illegalem Aufenthalt. Ich finde, wenn seine Ex von der ABH befragt wird, muss ich mir Sorgen machen, weil die gute Dame alles möglich NICHT tut, damit er herkommen kann. Wo sie kann, legt sie ihm Steine in den Weg. Zweimal lag es in ihrer Hand, ober er hätte hier bleiben könne, zweimal hat sie nichts gemacht, was soll man dann bitte schön erwarten, was die Frau vor der ABH "aussagt"...
Natürlich bestünde die Fzf zum Kind, haben wir auch schon dran gedacht, aber da ja seine Ex nicht "mitspielt" ist das wohl verlorene Liebsmüh.
Sorgerecht wird sie weder abgeben noch teilen, Unterhalt will sie natürlich haben... Es bestünde nach der Einreise wohl lediglich die Chance für das Besuchsrecht...

Aber meine tatsächliche Frage ist halt im Moment nur, ob die ABH seine Exfrau zu einer "Befragung" (warum auch immer) vorladen könnte oder nicht!! Die würde nämlich nicht gerade zu seinen "Gunsten" ausfallen...
Denn was mich stutzig macht, ist, das er bei Visumbeantragung am Donnerstag in keinster Weise über seine neue "Schwiegerfamilie", sprich meine Eltern, Geschwister etc. befragt wurde, sondern eher über seine erste Ehe Fragen gestellt wurden. Ihm sind zwar schon beim ersten Visumantrag im März letzten Jahres (ist aber wg. der damals noch bestehenden Einreisesperre abgelehnt worden) Fragen nach MEINER Familie gestellt worden, aber die beiden Anträge haben doch in gewisser Weis nix miteinander zu tun, oder... Die Fragen und Antworten werden doch nicht "zusammengemischt"...
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Einbeck
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Antwort #3 - 11.03.2007 um 15:02:56
 
Sorry, zur Ex oder der Möglichkeit der Befragung der Ex,
da kann ich auch nur mutmaßen, das würde, wenn die ABH entscheiden und dies dürfte sehr von Aktenlage und Sachverhalt abhängen.

Der letzte Antrag vom März letzten Jahres wird sicherlich aus den Archiv geholt und wird bestandteil des jetzigen Vorganges, dies ist aber nicht unbedingt negativ zu sehen. Damals wurde ja wegen bestehender Einreisesperre abgelehnt, daher bist Du etc. ja bekannt.

Empfehle oder bitte auch auf Antwort anderer und Experten der ABH zu warten.

Ex-Befragung, die eigentlich Sorge würde ich bei einen evtl. Verdacht auf Scheinehe oder bei Anhaltspunkten die Vermutung einer Scheinehe rechtfertigen sehen. Würde eine Befragung der Ex hier Verdachtsmomente geben?

Man sollte nicht mutmaßen, man sollte nicht alle (nooch so abwägigen) Möglichkeiten diskutieren oder sich Sorgen/Gedanken machen, wenn man nicht den kompletten Sachverhalt oder Akte kennt.
Empfehlung: Abwarten.
Die ABH dürfte sich bei Dir melden.
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aynur
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Antwort #4 - 11.03.2007 um 16:21:05
 
Das ist mir schon klar... Ich gehe auch davon aus, dass sich die ABH bei mir melden wird... Wegen einer eventuellen Befragung meinerseits mach ich mir auch keine Sorgen...
Aber die frage ist, ob die ABH seine Ex vorladen könnte oder würde... Was hat sie denn mit ihm noch zu tun bzw. mit seinem "neuen" Leben... oder mit der FZF...
Denn wenn sie sie vorladen und befragen, wird nichts gutes dabei rauskommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche...
Und ich fände es ziemlich unfair, wenn unsere gemeinsame Zukunft an der Paranoia einer doofen Zicke hängt und evtl auch daran scheitert...
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Bommel
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Antwort #5 - 11.03.2007 um 17:00:50
 
Zitat:
wird nichts gutes dabei rauskommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche...

die Wahrheit sollte es schon sein, darüber wird sie, wenn sie überhaupt befragt wird, auch informiert werden.
Es wird sicherlich außer der Ex noch andere Personen geben die einen ev.Scheineheverdacht ausräumen könnten.
Zitat:
Und ich fände es ziemlich unfair, wenn unsere gemeinsame Zukunft an der Paranoia einer doofen Zicke hängt und evtl auch daran scheitert

naja, kommt darauf an wie die erste Ehe zu werten ist.  Zwinkernd
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alteglucke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.03.2007 um 11:10:07
 
Zitat:
Was hat sie denn mit ihm noch zu tun bzw. mit seinem "neuen" Leben... oder mit der FZF...
Denn wenn sie sie vorladen und befragen, wird nichts gutes dabei rauskommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche...
Und ich fände es ziemlich unfair, wenn unsere gemeinsame Zukunft an der Paranoia einer doofen Zicke hängt und evtl auch daran scheitert...


Vermutlich handelt die Botschaft schlicht zu deinem Schutz. Ich hoffe, die "Paranoia der doofen Zicke" weißt du aus eigenem Erleben und nicht nur aus den Schilderungen deines Mannes. Sollte es anders sein, ist auf jeden Fall Vorsicht angesagt. Solche Erzählungen stimmen meistens nicht. Vermutlich hatte sie einen guten Grund, ihm nicht beim Hierbleiben zu helfen. Klug wäre es, wenn du selbst dich mal mit ihr unterhalten würdest.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.03.2007 um 12:58:39
 
Einbeck schrieb am 11.03.2007 um 13:49:44:
Auch die Frage, ob er nach Scheidung Unterhalt für Kind und Ex-Frau zahlen muss, und wenn, ob er diesen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, dürfte in diesem Zusammenhang interessieren.


Wobei nach Abschiebung das Einkommen oft knapp für den Selbstbehalt reicht.

Gruß, ULF
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aynur
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Antwort #8 - 14.03.2007 um 14:21:34
 
alteglucke schrieb am 12.03.2007 um 11:10:07:
Vermutlich handelt die Botschaft schlicht zu deinem Schutz. Ich hoffe, die "Paranoia der doofen Zicke" weißt du aus eigenem Erleben und nicht nur aus den Schilderungen deines Mannes. Sollte es anders sein, ist auf jeden Fall Vorsicht angesagt. Solche Erzählungen stimmen meistens nicht. Vermutlich hatte sie einen guten Grund, ihm nicht beim Hierbleiben zu helfen. Klug wäre es, wenn du selbst dich mal mit ihr unterhalten würdest.


Ich bin mit meinem Mann nicht erst seit gestern zusammen, sondern fast drei Jahre... die ersten Monaten hab ich ihn erstmal genauer unter die Lupe genommen, da ich vor ihm schon ein paar schlechte Erfahrungen gemacht habe... Ich habe es selbst mitbekommen, was sie alles dafür tut, damit er hätte hier bleiben können bzw. was sie eben NICHT tut, damit der Vater ihres Kindes hier hätte bleiben können... Zwimal hat sie es in der Hand gehabt, zweimal hat sie "gekniffen"...
Ich selbst habe keinen persönlichen Kontakt zu ihr, das sit auch besser so, sonst würde ich, glaub ich, wegen Körperverletzung selbst im Knast sitzen müssen...

Nicht jede Mutter ist gut und nicht jede Exfrau ist ein Lamm... es gibt auch Miststücke und das nicht zu wenig... sie ist definitiv eines davon... und wenn die ABH sie zum "Verhör" bittet, kann Wahrheit hin Wahrheit her, nichts gutes dabei herauskommen...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.03.2007 um 18:12:20
 
Zitat:
und wenn die ABH sie zum "Verhör" bittet, kann Wahrheit hin Wahrheit her, nichts gutes dabei herauskommen...


"Die Zeugin B, vormalige Ehegattin des A, äußerte sich mit großem Belastungseifer und gab zu erkennen, daß sie das Scheitern ihrer Ehe nicht verwunden hat und ihren geschiedenen Mann keiner neuen Partnerin gönnen mag."

Gruß, ULF
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Antwort #10 - 14.03.2007 um 18:35:30
 
ulf schrieb am 14.03.2007 um 18:12:20:
"Die Zeugin B, vormalige Ehegattin des A, äußerte sich mit großem Belastungseifer und gab zu erkennen, daß sie das Scheitern ihrer Ehe nicht verwunden hat und ihren geschiedenen Mann keiner neuen Partnerin gönnen mag."

Gruß, ULF

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@ich9:
Der Ruf der ABH HH ist ja leider berüchtigt. Daher weiß ich nicht, was ich dort machen würde.
Aber hier in Berlin weiß ich ganz genau, dass ich da an Deiner Stelle selbst zur ABH gehen bzw. an diese schreiben würde, um den Sachverhalt - natürlich mit klaren Fakten - darzulegen. (Also NICHT "doofe..."...)
Denn die Leute dort sind auch nicht auf den Kopf gefallen, dafür aber mit fast allen Wassern gewaschen.

Gruß,
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Antwort #11 - 14.03.2007 um 18:40:01
 
Zeppelin schrieb am 14.03.2007 um 18:35:30:
Aber hier in Berlin weiß ich ganz genau, dass ich da an Deiner Stelle selbst zur ABH gehen bzw. an diese schreiben würde, um den Sachverhalt - natürlich mit klaren Fakten - darzulegen. (Also NICHT "doofe..."...)

Aber nicht, bevor die Möglichkeit zur Tatsache geworden ist. Im Moment steht doch die Befragung der Ex noch gar nicht fest.
Von daher erstmal abwarten.  Zwinkernd
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Antwort #12 - 14.03.2007 um 18:47:51
 
Sollte sie aber befragt werden, wird UNd oder zumindest meinem mann das in irgendeiner WEise vorher oder wenigstens hinterher mitgeteilt??

UND nochmal: KANN DIE ABH SIE ÜBERHAUPT ZU EINER BEFRAGUNG EINLADEN???
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Antwort #13 - 14.03.2007 um 19:01:10
 
Also unter logischen Aspekten betrachtet, hätte die ABH das wohl VOR Befristung der Einreisesperre getan.
Wenn sie die Einreise verhindern oder behindern möchte, wäre wohl die Befragung der Ex vor Befristung gelaufen. Mit einem evtl. negativen Ergebnis hätte die Sperre dann auf einen Zeitpunkt X und nicht auf sofort befristet werden können.
Wäre jedenfalls plausibler als die Einreise auf sofort zu befristen und danach Gründe zu suchen, die die Einreise verzögern/verhindern.
Dürfte schwierig sein, diese Vorgehensweise zu begründen.
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Antwort #14 - 14.03.2007 um 21:11:41
 
Janey schrieb am 14.03.2007 um 18:40:01:
...Von daher erstmal abwarten.  Zwinkernd

Nö, denn würde das Kind erst mal im Brunnen liegen, wäre es zu spät.

Und genau in diese Richtung gehen ja offenkundig auch die Bedenken von "ich9".

Mein Hinweis war eher in Richtung Vorsorge vor dem worst case gemeint, dann man erfährt ja nichts von den Aktivitäten der Behörde im Vorfeld einer Entscheidungsfindung.

Insofern gilt auch hier die alte Weisheit: "Vorbeugen ist besser als Heilen."

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