Hallo Einbeck, erstmal danke für die Infos.
Er ist abgeschoben worden, wegen illegalem Aufenthalt. Ich finde, wenn seine Ex von der
ABH befragt wird, muss ich mir Sorgen machen, weil die gute Dame alles möglich NICHT tut, damit er herkommen kann. Wo sie kann, legt sie ihm Steine in den Weg. Zweimal lag es in ihrer Hand, ober er hätte hier bleiben könne, zweimal hat sie nichts gemacht, was soll man dann bitte schön erwarten, was die Frau vor der
ABH "aussagt"...
Natürlich bestünde die Fzf zum Kind, haben wir auch schon dran gedacht, aber da ja seine Ex nicht "mitspielt" ist das wohl verlorene Liebsmüh.
Sorgerecht wird sie weder abgeben noch teilen, Unterhalt will sie natürlich haben... Es bestünde nach der Einreise wohl lediglich die Chance für das Besuchsrecht...
Aber meine tatsächliche Frage ist halt im Moment nur, ob die
ABH seine Exfrau zu einer "Befragung" (warum auch immer) vorladen könnte oder nicht!! Die würde nämlich nicht gerade zu seinen "Gunsten" ausfallen...
Denn was mich stutzig macht, ist, das er bei Visumbeantragung am Donnerstag in keinster Weise über seine neue "Schwiegerfamilie", sprich meine Eltern, Geschwister etc. befragt wurde, sondern eher über seine erste Ehe Fragen gestellt wurden. Ihm sind zwar schon beim ersten Visumantrag im März letzten Jahres (ist aber wg. der damals noch bestehenden
Einreisesperre abgelehnt worden) Fragen nach MEINER Familie gestellt worden, aber die beiden Anträge haben doch in gewisser Weis nix miteinander zu tun, oder... Die Fragen und Antworten werden doch nicht "zusammengemischt"...