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Änderung der Lohnsteuerkarte verweigert (Gelesen: 2.762 mal)
wanninger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung der Lohnsteuerkarte verweigert
18.02.2007 um 08:01:26
 
Hallo , vielleicht kann mir jemand helfen . Ich habe im Okt. 2005 in Thailand geheiratet . Im Dez. 2005 bin ich mit meiner Frau nach Deutschland gereist ( Schengener Visum ) . Am 27.12.2005 war ich mit meiner Frau im Bürgerbüro meiner Stadt . Ich fragte ob ich meine Frau auf meine Adresse anmelden kann . Diese wurde bestätigt und nach Vorlage der Heirartsurkunde ( Echtheit bestätigt durch Deutsche Botschaft )  wurde mir eine Meldebestätigung ausgestellt . Es wurde dann  die Lohnsteuerklasse auf 3 geändert . Ein AE wurde nicht verlangt . Da ich einen längerfristigen ( 2006-2007) beruflichen Aufenthalt in Thailand habe , wurde bis jetzt noch kein AE beantragt . Das Problem ist der 6 Monatige Aufenthalt . Das hat auch die Botschaft in Bangkok eingesehen und hat für meine Frau letztens ein 1 Jahr Schengener Visum ausgestellt .
Bei der neuen Lohnsteuerkarte stellte ich fest das die Klasse 1 eingetragen ist .
Ich habe meinen Steuerberater eine Vollmacht ausgestellt um die Lohnsteurkarte zu ändern . Leider sagt die Sachbearbeiterin im Bürgerbüro das meine Frau nicht gemeldet ist , obwohl 2005 eine andere Sachbearbeiterin Heiratsurkunde und Pass kopiert hat .Sie hat auch behauptet das ich noch als geschieden gemeldet bin .
Ein Meldebestätigung haben wir Ja auch .
Meine Frage ist wie soll ich mich verhalten , ist die Dame im Recht die Lohnsteuerklasse erneut zu ändern . Habe letzte Jahr Klasse 3 gehabt

Vielen Dank

wanninger




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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Steuerklasse 1 - beschränkte Steuerpflicht
Antwort #1 - 18.02.2007 um 18:26:22
 

Könnte es eventuell auch daran liegen:

Du hast jetzt wegen deines längerfristigen (!) Aufenthaltes im Ausland deinen 'gewöhnlichen Aufenthalt' in Thailand und bist deshalb in Deutschland nicht mehr unbeschränkt, sondern beschränkt steuerpflichtig. Dass du noch in Deutschland gemeldet bist, ändert nichts an der Tatsache des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland, zumal du selbst schreibst, dass dieser nicht kurzfristig, sondern längerfristig sein wird.

Beschränkt Steuerpflichtige werden unabhängig vom Familienstand nach Steuerklasse 1 besteuert. Oder wirst du während des Auslandsaufenthalts aus einer deutschen öffentlichen Kasse bezahlt (z. B. Diplomaten)? Dann bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht weiter bestehen.
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wanninger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung der Lohnsteuerkarte verweigert
Antwort #2 - 19.02.2007 um 13:39:43
 
Hallo Mono , vielen Dank für deine Antwort . Ich bin von meiner Firma für mehrere Projekt in Thailand eingesetzt . An dem liegt es nicht .Heute habe ich erfahren das anscheinend der Wohnsitz eine Rolle spielt . Meine Frau ist trotz Meldebestätigung nicht bei mir gemeldet ( sagt das Bürgerbüro ) . Da wir jetzt keinen gemeinsamen Wohnsitz haben muß ich in die Lohnsteuerklasse 1 . Ich war immer der Meinung das die Heirat zählt . Damals im Bürgerbüro wurde  keine AE oder sonstiges von meiner Frau verlangt . Es wurde auch zu meinen
Steuerberater gesagt das mir überhaupt nicht die Steuerklasse 3 zugestanden ist.
Jetzt befürchte ich das ich eventuell das zuviel ausbezahlte Geld zurückzahlen muß obwohl ich mich meiner Meinung nach nicht falsch verhalten habe .
Vielleicht kann mir jemand helfen nach was für Grundlagen die Lohnsteuerklasse
geändert werden kann .

Gruß

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Noahpapa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
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Antwort #3 - 19.02.2007 um 14:01:20
 
Schau doch mal hier nach.
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse
und als Zusatz:
Steuerklasse III

gilt wenn Sie verheiratet sind, beide im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Nur ein Ehepartner ist (Haupt-) Verdiener.

Personen, die eine Lebenspartnerschaft führen, werden steuerlich wie Ledige behandelt; siehe auch Lohnsteuerklasse I.
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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wanninger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung der Lohnsteuerkarte verweigert
Antwort #4 - 19.02.2007 um 14:52:18
 
Hallo , vielen Dank .
Ist es möglich das jetzt ich das zuviel ausbezahlte Geld von 2005/2006 jetzt wieder zurückbezahlen muß . Eventuell wenn das Bürgerbüro das dem Finanzamt meldet .

Danke
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.02.2007 um 01:38:31
 
Die einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer ist im Grunde lediglich eine Abschlagszahlung auf die Einkommensteuerschuld für das entsprechende Kalenderjahr. 

Da du einen Steuerberater hast, würde ich nachfragen, wieso er für euch keine Einkommensteuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung abgegeben hat. Dem ESt-Bescheid könntest du dann entnehmen, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung zu erwarten ist.

Mono
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wanninger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung der Lohnsteuerkarte verweigert
Antwort #6 - 20.02.2007 um 16:13:54
 
Hallo mono ,
vielen Dank für deine Info . Für 2006 habe ich die Veranlagung noch nicht abgegeben . Ich werde mich mit meinen Steuerberater in Verbindung setzen .

Ich bedanke mich nochmals für deine Hilfe

Gruß
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