Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einladung an eine Freundin (Gelesen: 1.944 mal)
samoniaki69
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung an eine Freundin
14.02.2007 um 14:18:29
 
Eine Frage.

Meine damalige beste Freundin wurde samt Familie (sie war 17) abgeschoben wegen abgelaufender Duldung. Ihre Familie kam aus Kroatien während des Krieges nach Deutschland. Sie hat ja in Folge der Abschiebung kein Recht wieder nach Deutschland einzureisen. Das ist nun mehr fast 11 Jahre her. Wir pflegen weiterhin Kontakt. Ich habe sie auch schon mehrmals besucht. Was müsste ich oder sie tun damit sie mich auch mal besuchen könnte? hä?
Zum Seitenanfang
  

Irren ist menschlich. Ich bin eine Ausnahme.
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung an eine Freundin
Antwort #1 - 14.02.2007 um 14:20:01
 
SIE stellt einen "Antrag auf Befristung der Einreisesperre" bei der ABH, die damals abgeschoebn hat.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
samoniaki69
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung an eine Freundin
Antwort #2 - 14.02.2007 um 14:26:31
 
Wow super schnelle Antwort. Kann sie mich dann immer wieder besuchen oder muss sie jedes mal einen neuen Antrag stellen? Wie sieht das mit den Kosten für die damalige Abschiebung aus. Muss sie bzw. ihre Eltern diese erst bezahlen?
Zum Seitenanfang
  

Irren ist menschlich. Ich bin eine Ausnahme.
 
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung an eine Freundin
Antwort #3 - 14.02.2007 um 14:31:10
 
Sie wird die Kosten vor Entscheidung über die Befristung zahlen müssen.
Ob alles gezahlt werden muss oder ob der Betrag durch die Anzahl der abgeschobenen Familienmitglieder geteilt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn die Einreisesperre befristet wurde, ist sie weg. Dann kann sie jederzeit (im Rahmen der erlaubten 3 visafreien Monate im Halbjahr) reisen, ohne die Befristung erneut zu beantragen.

Gruß, J.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
samoniaki69
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung an eine Freundin
Antwort #4 - 14.02.2007 um 14:49:17
 
Ob die Einreisesperre befristet ist oder nicht weiß ich jetzt nicht, aber danke erstmal für die schnellen Antworten.
Zum Seitenanfang
  

Irren ist menschlich. Ich bin eine Ausnahme.
 
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung an eine Freundin
Antwort #5 - 14.02.2007 um 15:00:17
 
Die Einreisesperre ist (nach der Abschiebung) zunächst immer unbefristet. Das ist ja der Grund, warum sie die Befristung beantragen soll.
Die ABH entscheidet dann, ob und zu welchem Zeitpunkt die Befristung erfolgt. Und nach diesem Zeitpunkt darf sie dann wieder einreisen.
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
samoniaki69
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung an eine Freundin
Antwort #6 - 15.02.2007 um 08:17:22
 
Ach so jetzt verstehe ich. Also sie soll auf jeden Fall die Befristung beantragen. Gibt es da ein Formular oder eine Form die man einhalten musss, oder einfach drauf los schreiben warum man die Befristung möchte?
Zum Seitenanfang
  

Irren ist menschlich. Ich bin eine Ausnahme.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung an eine Freundin
Antwort #7 - 15.02.2007 um 10:02:57
 
Für die Aufhebung/Befristung einer Einreisesperre gibt es kein Formular. Sie schreibt einfach an die ABH welche die Abschiebung veranlaßt hat, eine gute Begründung ihres Antrags kann allerdings nicht schaden.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema