Hi,
ich kenne Eure Vorgeschichte nicht, aber grundsätzlich wäre der erste Schritt, bei der Botschaft zu erfragen,
welche konkreten Dokumente Deine Freundin vorlegen muss (es gibt Botschaften, die akzeptieren ausschließlich Dokumente mit Lichtbild als Identitätsnachweise), damit die Ausstellung eines Passes vorgenommen werden kann. Sollte sie diese Dokumente nicht beibringen können, wäre das zu begründen und nach Alternativen zu fragen. -Klar ist in jedem Fall, dass als Voraussetzung für eine Passausstellung Ihre Identität geklärt sein muss.
Aus welchem Land kommt sie denn?
Dass die
ABH beabsichtigt, sie abzuschieben, sehe ich erstmal nicht. Da spricht die aktuelle AE-Erteilung und Ausweisersatzausstellung dagegen.
Wichtig dürfte aber sein, dass Deine Freundin zu jeder Zeit unter anderem Ihre Bemühungen der Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Passbeschaffung nachweisen kann. In diesem Sinne kann es nützlich sein, alles was man in diesem Sinne unternimmt zu dokumentieren - ggf. auch Zeugen, die diese Bemühungen bestätigen, zu benennen und sich, wenn irgend möglich, Kontakte mit der Botschaft (auch ablehnende Entscheidungen) bestätigen zu lassen - ich weiß, dass das mitunter sehr schwierig ist.
Sollte nachweislich sein, dass es an der Botschaft liegt (und solche Beispiele gibt es durchaus), dass es mit der Passausstellung nicht weitergeht, dürfte dass nicht zu Lasten Deiner Freundin ausgelegt werden. - Sollte sich ein solches Verhalten der Botschaft abzeichnen, würde ich das immer der
ABH signalisieren und dort ggf. um Unterstützung nachsuchen - auch das dokumentiert den eigenen Willen, sich wirklich um einen gültigen Pass zu bemühen.
=schweitzer=