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Ehemann hat zuviel Straftaten, Ehescheidung? (Gelesen: 7.669 mal)
Ninjutsu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: nix
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08.02.2007 um 21:14:29
 
Hallo,

Familie A lebt seit über 17 Jahren mit Duldung (ungeklärt) in NRW insgesamt sind es 8 personen. Der Vater hat schon sehr viele Straftaten und der Antrag auf Aufenhaltgenehmigung wurde hauptsächlich aus dem Grund abgelehnt das er letztes Jahr gewaltätig die Mutter/Sohn angegriffen hat. Aber auch wegen nicht wirkung der passbeschaffung. Die Mutter zweifelt schon das sie sie scheiden lassen will und ihr Leben aufräumen will. Dabei wollte ich fragen ob man den nicht danach einfach einen neuen Antrag auf Aufenthaltgenehmigung machen kann, die Akte der Mutter/Kinder ist sauber. Alle Kinder bis auf der älteste wurden in Deutschland geboren, der älteste wurde in Beirut geboren.


Frauenhaus wird auch benachrichtigt, doch es geht darum wie diese Mutter alles selber auf die Beine kriegt da sie pro Woche 2 mal zum Sozialshop muss der ganz schön entfernt ist und sie kein Fahrrad/Wagen hat.



Ich hoffe für Mithilfe.
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schweitzer
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der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 08.02.2007 um 21:27:03
 
Hallo Ninjutsu,

17 Jahre Duldung !!??  unentschlossen - Das ist ja der Hammer - aber zu Deiner Frage -

Also, ja - natürlich kann ein Antrag auf eine AE auch nur von Mutter und Kindern gestellt werden. Aber allein daraus jetzt gleich zuviel Hoffnung zu ziehen, davor würde ich warnen - wie steht es denn beispielsweise mit der Bereitschaft zur Passbeschaffung bei Mutter und Kindern? Die ist nämlich so oder so (eine) Voraussetzung für die Erteilung einer AE - die nächste wäre grundsätzlich die der Sicherung des Lebensunterhalts. Zwar könnte davon einzelfallbezogen eine Abweichung möglich sein, aber das wird hier niemand "voraussagen" können.

Habt Ihr schon mal versucht, eine seriöse Migrationsberatungsstelle in Euerer Nähe zu kontaktieren?

Und wenn die Gewaltattacken des Vaters zu arg sind, wäre auch zu überlegen, ob Mutter und Kinder sich z.B. unter Schutz eines Frauenhauses begeben - die Mutter sollte sich vielleicht sowieso auch an eine Organisation wenden, die speziell Frauen hilft - das was Du hier so schreibst, klingt für mich wie die Andeutung eines möglicherweise schon lange andauernden Martyriums ...

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ninjutsu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: nix
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familie wird zurück in Asylheim gebracht, erlaubt?
Antwort #2 - 13.02.2007 um 15:28:12
 
Hallo,

Familie A mit insgesamt 8 Personen wird nachdem sie 1996 in einer Wohnung eingezogen sind als der Vater (Person B) noch am arbeiten war nun (2007) wahrscheinlich ab April in ein Asylheim gebracht. Heißt also sie lebten über 11 Jahre in einer Wohnung und werden nun in ein Heim gebracht wo nicht reichlich platz ist für 8 Personen.

Familie A hat seit 17 Jahren Duldung und darf keine Arbeit erwerben. Was kann man dagegen unternehmen um dies zu verhindern? Der Antrag auf Aufenthalt wurde abgelehnt weil angeblich der Pass vom Heimatland nicht beschafft wurde und der Mann straftaten hat. Auf der Frau und die 6 Kinder ist nix verschuldet, wenn diese sich scheiden könnte die Frau mit Kindern eine Aufenthalt erhalten?

@Fons melde dich doch bitte per ICQ
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.02.2007 um 15:34:36
 
Ist das dieselbe Familie A wie in diesem Thread?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170965669/0#0
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« Zuletzt geändert: 13.02.2007 um 15:47:51 von N/V » 
Grund: ja - hab das zusammengefügt.. 
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familie wird zurück in Asylheim gebracht, erla
Antwort #4 - 13.02.2007 um 15:40:19
 
Hi,

da die Familie vollziehbar ausreiseppflichtig ist und deren LU durch öffentliche Leistungen sichergestellt wird, ist die Gemeinde auch befugt, die Familie in eine angemessene Unterkunft zu verbringen. Dies kann selsbtverständlich auch eine
Obdachlosenunterkunft oder Asylbewerberheim sein.
Einen besonderen Anspruch auf besondere Unterbringung kann jemand, der eigentlich ausreisen muss wohl kaum geltend machen. Weshalb reisen sie denn nicht aus ?

Derzeit steht (noch) die Bleiberechtsregelung im Raum, die der Familienvater aufgrund der Straftaten nicht in Anspruch nehmen kann. Allerdings könnte evtl. nach Trennung der Eltern die Mutter und ihre Kinder diese in Anspruch nehmen, wenn dazu die weiteren Voraussetzungen vorliegen, insbesondere muss der LU der Familie ddurch eigene Erwerbstätigkeit sichergestellt sein. Ein gültiger Pass ist in jedem Falle auch vorzulegen !

DC
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehemann hat zuviel Straftaten, Ehescheidung?
Antwort #5 - 13.02.2007 um 15:42:47
 
Ich habe die beiden threads mal zusammengefasst und hierher-
zusaammen reingestellt.
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Giesinger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 13.02.2007 um 16:07:01
 
Hallo ins forum,

könnte es sein, dass die Sprachkenntnisse -trotz langjährigem Aufenthalt- eher schlecht sind und die Chancen auf dem "echten" Arbeitsmarkt als äußerst ungünstig einzustufen sind ? Vom potentiellen Kindergeld (falls Anspruch +) alleine wird der LU jedenfalls kaum sicherzustellen sein. Darüberhinaus stellt sich die Frage nach der "Dauerduldung". Dafür wird es Gründe geben, die sicherlich in erster Linie im Verhalten der Personen zu suchen sind...oder besser: Im Fehlverhalten bzw. in der mangelnden Mitwirkung. Des öfteren wird es bei der Bleiberechtsproblematik an der Verhinderung ausländerbehördlicher Maßnahmen scheitern. Stichwort: Identität ungeklärt o.ä.m.

Insofern ist m.E. die Möglichkeit, am Bleiberecht teilzuhaben,   quasi nicht gegeben. Wer hat eine andere Einschätzung ?


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.02.2007 um 16:09:26
 
Ich denke, dass man das hier kaum einigermaßen objektiv
beantworten kann. Riecht nach einem "krummen" Fall. Da
stecken sicher noch einige unbekannte Details dahinter?!
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Ninjutsu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: nix
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Antwort #8 - 13.02.2007 um 16:16:31
 
also die frau und die kinder haben sehr gute deutsch kentnisse, verstehen also alles und können sich sehr gut ausdrücken. der vater ebenfalls. es handelt sich nicht um einen krummen fall, kann also die mutter oder der sohn / tochter die bald 18 werden sich um eine arbeitstelle bei der bleiberechtsregelung bemühen diese auch bekommen?
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Giesinger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 13.02.2007 um 16:19:35
 
Um Arbeit bemühen ist denkbar, die Erfüllung der Paßpflicht sollte aber im Vordergrund stehen. Bei 17 Jahren geduldeten Aufenthalts nicht von einem "krummen Fall" sprechen zu können, mutet -bei allem Respekt- seltsam an. Sorry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 13.02.2007 um 16:25:21
 
Es wurde aber alles von der Libanesischen Behörde eingereicht das sie kein Passersatz aussetzen möchten solange die Familie noch keine StA in Deutschland haben, sie haben wirklich zig Dokumente aus Libanon der ABH vorgelegt.

Ein Gerichtsfall von der Familie bzgl. der ganzen Geschichte wegen des ablehnung aus dem Libanon etc. wurde aufgrund Prozesskostenhilfe eingestellt. Sie hätten chancen gehabt den Fall zu gewinnen
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 13.02.2007 um 16:35:26
 
Hi,

die genaue Ausführung der Bleiberechtsregelung in NRW ist mir nicht bekannt. Dennoch waren sich bisher alle einig, dass die Identität zweifelsfrei nachgewiesen
sein muss und ein entsprechender Pass vorgelegt werden muss. Der LU muss ebenfalls sozialversicherungspflichtig sichergestellt sein, übrigens auch bei alleinerziehenden Müttern, es sei denn es ist noch nicht zumutbar.

Es wurde aber alles von der Libanesischen Behörde eingereicht das sie kein Passersatz aussetzen möchten solange die Familie noch keine StA in Deutschland haben, sie haben wirklich zig Dokumente aus Libanon der ABH vorgelegt.

Dies ist unlogisch, denn wenn sie die dt. Staatsangehörigkeit hätten, dann bräuchten sie keinen libanesischen Pass mehr !   hä?



DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 13.02.2007 um 16:46:01
 
was ist LU?

Nein die haben wirklich eine ablehnung mit der begründung , ich finde das ja selber etwas komisch.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 13.02.2007 um 16:55:41
 
LU = Lebensunterhalt


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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #14 - 13.02.2007 um 17:01:19
 
Zitat:
Ein Gerichtsfall von der Familie bzgl. der ganzen Geschichte wegen des ablehnung aus dem Libanon etc. wurde aufgrund Prozesskostenhilfe eingestellt. Sie hätten chancen gehabt den Fall zu gewinnen


Hallo,

das fettgedruckte scheint aber zur Überzeugung des Gerichts nicht festgestanden zu haben, ansonsten wäre PPKH gewährt worden.

Insgesamt ist da sicher noch nicht alles gesagt und hier ist deswegen auch keine Lösung zu finden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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