Hast Du eine Niederlassungserlaubnis in D? Da Du schon lange dem Arbeitsmarkt in D zur Verfügung gestanden hast, wäre es vielleicht möglich, eine Daueraufenthaltserlaubnis-EU von der deutschen
ABH zu bekommen (habe jetzt nicht die entsprechende EU-Richtlinie im Kopf). Diese hätte den Vorteil, dass es, theoretisch jedenfalls, möglich wäre nach den NL zu übersiedeln, ohne grossen Papierkrieg.
Die entsprechende EU-Richtlinie ist gültig, wenn auch noch nicht überall in Europa umgesetzt in die nationale Gesetzgebung. Sie besagt, dass Drittstaatler (wozu Du ja jetzt nicht mehr zählst als Bulgarin), die sich 5 Jahre oder länger in einem Mitgliedsstaat der EU aufgehalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen eine Daueraufenthaltskarte-EU ausgestellt werden kann, die zur Niederlassung in allen EU-Mitgliedsstaaten berechtigt.
Wie gesagt, diese Richtlinie ist noch nicht überall umgesetzt, aber trotzdem Gesetz in Europa, d.h. Du kannst, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, Dich auf diese Richtlinie berufen und die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, danach zu handeln.
Google mal "Solvit". Dies ist ein europaweiter Service, der einem bei dieser Problematik manchmal sehr helfen kann, und mit den entsprechenden Behörden verhandelt.
Wie gesagt, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, sollte Dir a) diese Karte von den deutschen Behörden ausgestellt werden und b) die niederländischen Behörden (u.U. nach einer Intervention von "Solvit") Dich ohne probleme in Land lassen zur Niederlassung