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Freiberuflichkeit rumänischer Staatsbürger - Dring (Gelesen: 1.820 mal)
Sydney
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31.01.2007 um 15:39:48
 
Hallo liebes info4- Team,

ich bin rumänische Staatsbürgerin, habe in Deutschland studiert und promoviere aktuell an der gleichen Uni. 
Meine Frage ist, ob ich freiberuflich (auf Rechnung) arbeiten darf. Ich bin Psychologin, muss also kein Gewerbe anmelden.

Ich bitte um eine schnelle Antwort, da ich morgen meine Antwort der Firma geben muss.

Vielen Dank im voraus.
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inge
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Antwort #1 - 31.01.2007 um 15:50:24
 
Als (in deinem Fall sogar mal "echter") Freiberufler bist du selbständig.
Du darfst - als Neu-EUle - nicht (ohne Genehmigung) unselbständig arbeiten, die Niederlassungsfreiheit ist jedoch nicht eingeschränkt.
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Sydney
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Staatsangehörigkeit: rumänisch
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Antwort #2 - 31.01.2007 um 15:56:04
 
Vielen Dank für die sehr promte Aantwort!

Nur damit ich es richtig verstehe und der Firma morgen keine Märchen erzähle: heißt das, dass ich freiberuflich/selbstständig arbeiten darf?
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inge
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Antwort #3 - 31.01.2007 um 16:09:34
 
http://www.pfalz.ihk24.de/produktmarken/international/laender_regionen/anhaengse...

Eingeschränkt ist NUR die Arbeitnehmerfreizügigkeit (und gewisse Bereiche der DLF). Da du ja keine unselbständige Beschäftigung als Arbeitnehmer ausüben wirst, trifft das also für dich nicht zu.

Dü könntest auch Socken stricken und die auf'm Flohmarkt verkaufen. Allerdings sind die Einkommen bei Psychologen vermutlich höher ...
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Antwort #4 - 31.01.2007 um 16:21:38
 
Danke Inge, jetzt habe ich es endlich verstanden. Zwinkernd

Einen schönen Tag noch.
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