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Betriebspraktikum für marrok.Studenten (Gelesen: 1.005 mal)
salli
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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30.01.2007 um 17:12:30
 
Ein Ökonomie-Student soll (mit Arbeitsvertrag) ein maximal 4-wöchiges Betriebs-Praktikum in einer dt.Apotheke machen. möglich? wenn ja, welche Papiere sind erfoderlich? Es ist absolut nicht vorgesehen, einen Aufenthalt in Deutschland für ein Dauerbleierecht zu nutzen. Nach Rückkehr ist schluss mit "lustig" und  das Studium soll fortgesetzt werden.

salli
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salli  
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.01.2007 um 18:42:48
 
Hallo salli,

wenn ich es richtig verstanden habe, studiert er in Marokko.

Eventuell könnte hier § 24 BeschV passen.

§ 24 Praktische Tätigkeiten ais Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Ist für eine qualifizierte Beschäftigung, zu der eine Zustimmung erteilt werden soll, die inländische Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses notwendig und setzt diese Anerkennung eine befristete praktische Tätigkeit in Deutschland voraus, kann dem Aufenthaltstitel für die Ausübung dieser befristeten Tätigkeit zugestimmt werden.

Bin mir allerdings nicht sicher.  hä?
Vielleicht hat noch jemand eine (bessere/andere) Idee. 

Gruß, J. Zwinkernd

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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Minou
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man kann immer noch was
lernen


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 30.01.2007 um 19:32:50
 
Hallo, mir ist bekannt, dass unter anderem ausländische Studenten, die nur ein Praktikum in Deutschland im Rahmen ihres Studiums machen, von der ZAV in Bonn (Zentrale Arbeitsvermittlung) eine entsprechende Erlaubnis haben, und zwar, bevor sie einreisen.

Scheib doch mal eine E-Mail dorthin, vieleicht wissen sie dort, was zu tun ist.
(E-Mail: Bonn-ZAV.presse@arbeitsagentur.de)
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ich geb nur meine eigene Meinung wieder, also ohne Gewähr....
 
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salli
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.01.2007 um 20:04:24
 
danke für den tipp - werde ich machen - fragen kostet ja noch nix .-)
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salli  
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