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Rentenauskunft - Daueraufenthalt-EG (Gelesen: 2.565 mal)
axldpirs
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27.01.2007 um 23:58:28
 
Hallo,

I habe überall gesucht ob schon jemand das gleiche Problem hat aber habe nichts gefunden. Ich würde sehr dankbar wenn mir jemand helfen kann.

Ich Arbeite in Deutschland seit 5 Jahren und habe vor einem Monat meine Niederlassungserlaubnis bekommen. Ich habe auch die Daueraufenthalt-EG beantragt und die Rentenversicherung Zalungsbescheinigungen für die letzten 60 Monaten an Ausländerbehörde schon gegeben. In meinem fall ging es um gesetzliche Rentenversicherung (TKK)

Jetzt habe ich einen merkwürdigen Brief von ABH bekommen, in dem sie Nachwiese über privat abgeschlossene Zusatzversorgungen beantragen, weil die gesetzlichen Rentenzahlungen 'später nicht ausreichend sein werden' (was auch immer das bedeutet).

Wie ich schon gesagt habe, die Zahlungen in die Gesetzliche Renenversicherung für 60 Monaten (eigentlich jetzt schon 61) habe ich schon bewiesen. Arbeitslos war ich nie (jetzt bin ich auch nicht) und mein brutto Gehalt war immer >40kEUR im Jahr.

Falls das wichtig ist (ich weiss es nicht ob es Unterschiede von Land zu Land gibt), ich wohne in Stuttgart (ABH ist am Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart). Bis jetzt habe ich wirklich keine Probleme mit dem gehabt. ABH Leute waren immer sehr freundlich und nett (jetzt sind die auch, nur ich verstehe nicht, was die von mir wollen).

Ich plane nicht Deutchland zu verlassen und brauche diese 'Daueraufenthalt EG' nicht dringend, aber wer weiß was die Zunkunft bringt.

Warum glaubt ABH dass meine Rentenzahlungen nicht ausreichend sind?
Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen?
Was soll ich tun (Ich habe keine Zusatzversorgungen abgeschlossen)?

Hier ist der Originaltext aus ABH Brief:
Bitte fordern Sie bei Ihrem Rentnerversicherungsträger eine Rentenauskunft an und übersenden Sie uns davon eine Kopie. Für uns muss ersichtlich sein, mit wie viel Rente Sie später einmal rechnen können.

Bis jetzt war alles klar aber es geht weiter:

Da die gesetzlichen Rentenzahlungen später sicher nicht ausreichend sein werden, benötigen wir noch Nachweise über privat abgeschlossene Zusatzversorgungen (z.B private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Riester-Sparplan o-ä.).

Vielen Dank,

Daniel
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lacrima
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Antwort #1 - 28.01.2007 um 12:33:54
 
axldpirs schrieb am 27.01.2007 um 23:58:28:
Da die gesetzlichen Rentenzahlungen später sicher nicht ausreichend sein werden, benötigen wir noch Nachweise über privat abgeschlossene Zusatzversorgungen (z.B private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Riester-Sparplan o-ä.).

Das ist ja der Hammer, dass die ABH so was verlangt. Ich glaube nicht, dass die ABH die Erteilung untersagen kann, wenn Du dies nicht vorliegst. Der Gesetzgeber erwähnt nur die gesetzliche Rente.
Ich habe das Gefühl, dass die ABH hier mit dem Motto "Je mehr, desto besser" agiert, aber mit der gleichen Logik, kann man auch den Besitz einer Wohnung verlangen, da ja offensichtlich in Zukunft die Mieten auch hoch sein werden. Wo werden die Grenzen für die Willkür der Voraussetzungen dann gesetzt ?
Ich bin sprachlos..  Lippen versiegelt

Gruß,

Lacrima
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Ulf
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Antwort #2 - 28.01.2007 um 19:16:45
 
axldpirs schrieb am 27.01.2007 um 23:58:28:
Ich Arbeite in Deutschland seit 5 Jahren und habe vor einem Monat meine Niederlassungserlaubnis bekommen. Ich habe auch die Daueraufenthalt-EG beantragt und die Rentenversicherung Zalungsbescheinigungen für die letzten 60 Monaten an Ausländerbehörde schon gegeben. In meinem fall ging es um gesetzliche Rentenversicherung (TKK)

Jetzt habe ich einen merkwürdigen Brief von ABH bekommen, in dem sie Nachwiese über privat abgeschlossene Zusatzversorgungen beantragen, weil die gesetzlichen Rentenzahlungen 'später nicht ausreichend sein werden' (was auch immer das bedeutet).


Hast Du spät angefangen? Anders gefragt, bist Du schon älter?

Gruß, ULF
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axldpirs
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Antwort #3 - 28.01.2007 um 19:20:00
 
Lacrima,

danke für dienen Kommentar und Mitleid.  Zwinkernd

Falls keiner eine bessere Idee hat, ich werde diese gesetzliche 'Rentenauskunft' and ABH senden und auf die Antwort warten.

Wenn mir die Erlaubniss nicht genemigt wird, dann muss ich mich beklagen. In schlimsten fall zu ABH gehen und bisschen Lärm machen.

Gruß,

Daniel  
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axldpirs
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Antwort #4 - 28.01.2007 um 19:22:50
 
Zitat:
Hast Du spät angefangen? Anders gefragt, bist Du schon älter?


Nein, erst 31.

Obwohl als ich 15 war, dachte ich dass 31 sehr alt ist... Smiley
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lacrima
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Antwort #5 - 29.01.2007 um 00:29:46
 
Hallo Daniel,
axldpirs schrieb am 28.01.2007 um 19:20:00:
Falls keiner eine bessere Idee hat, ich werde diese gesetzliche 'Rentenauskunft' and ABH senden und auf die Antwort warten.

Es wäre nett von Dir, wenn Du nachher auch hier berichten könntest, wie die Sache zu einem Schluss gekommen ist. Ich wohne nämlich auch in Stuttgart und habe vor in einem Jahr Daueraufenthalt-EG zu beantragen. Daher Deine Info wäre für mich interessant.

Und zu Deiner Info, ein Freund von mir hat Daueraufenthalt-EG in einer benachbarter Stadt zu Stuttgart ohne solche privaten Rente-Nachweise erhalten. Daher kann ich sagen, dass private Rente dafür kein Muss ist. Ob ABH in dem Fall Daueraufenthalt-EG den Ermessensspielraum hat, um so was zu verlangen, ist für mich fraglich. Du kannst ggf. nach der Rechtslage, auf die die ABH sich beruft, fragen.

Gruß,

Lacrima
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Antwort #6 - 29.01.2007 um 02:20:24
 
lacrima schrieb am 28.01.2007 um 12:33:54:
Der Gesetzgeber erwähnt nur die gesetzliche Rente.


Der Gesetgeber sagt überhaupt nichts, es gibt kein Gesetz über
Daueraufenthalt-EG, nur die Richtlinie.
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lacrima
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Antwort #7 - 29.01.2007 um 09:21:17
 
uberlin schrieb am 29.01.2007 um 02:20:24:
Der Gesetgeber sagt überhaupt nichts, es gibt kein Gesetz über
Daueraufenthalt-EG, nur die Richtlinie.

Also.. Willkür ist erlaubt.. oder was ?

Gruß,

Lacrima
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axldpirs
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Antwort #8 - 31.01.2007 um 20:44:31
 
Hallo,

ein kurzes Update.

Da die Sozialversicherung Meldebescheinigung für das Jahr 2006 von meinem Arbeitgeber noch nicht ausgestellt wurde (in meiner Firma kriegt man diese Bescheinigung in der Regel in März/April Zeitraum), kann ich die Renteauskunft von der Rentenversicherung noch nicht bekommen.

In der Rentenversicherung wurde mir auch gasagt, dass die Ausbildungszeiten (auch ausländische Studium und Gymnasium) zur Rente auch beitragen können. Dafür muss man die Nachweise vom Ausbildungsdauer und Abschluss überreichen.

Es dauert noch einige Zeit bis ich alle diese Dokumente bekomme. Dann melde ich mich mit den Neuigkeiten.

Daniel
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