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Ausweisung wegen BTM, Wiedereinreise??? (Gelesen: 11.499 mal)
paloma
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Volim vas svi


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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30.01.2007 um 13:55:12
 
Hallo leute,

habe heute den Tipp bekommen, auf dieser Seite nach Lösungen zu suchen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Mann ist nach einer Strafhaft ( Btm ) nach Kroatien ausgewiesen worden. Ich bin Deutsche und wir haben 2 kleine Kinder. Welche Möglichkeiten habe ich, um meinen Mann wieder her zu holen? Oder wo kann ich mich hinwenden. Kann mein Mann von unten aus irgend etwas machen, um wieder einreisen zu können?

Wäre euch wirklich dankbar

Gruß paloma
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« Zuletzt geändert: 30.01.2007 um 14:27:23 von ronny »  
 
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 30.01.2007 um 14:07:26
 
@paloma: Besser eigenen Thread aufmachen, sonst wird's schnell unübersichtlich!
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« Zuletzt geändert: 30.01.2007 um 14:27:46 von ronny »  

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paloma
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Volim vas svi


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.01.2007 um 14:25:10
 
Ok, muß mich erst noch zurecht finden.
Trotzdem Danke
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.01.2007 um 14:32:46
 
Zitat:
Ok, muß mich erst noch zurecht finden.


Kein Problem, aber das Verschieben ist immer etwas "lästig" weil der Server häufiger klemmt....


Zum Thema:

Wann abgeschoben ?

Wann ausgewiesen ?

Bereits eine Befristung der Wirkung der Ausweisung beantragt ?

Bestand die Ehe bereits bei Befristung ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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inge
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Antwort #4 - 30.01.2007 um 14:34:45
 
@Paloma:
Ein paar Daten könnten helfen:
Wann war Heirat?
Wann Kinder geboren?
Wann Straftat?
Welches Urteil?
Wie lange abgesessen
Wann abgeschoben/ausgewiesen?
Ausweisung nach welchem Paragraphen?

Grundsätzlich gibt's nach einer Ausweisung eine Einreisesperre, die nur auf Antrag befristet wird.

Wenn die Straftat NACH Geburt der Kinder und NACH Heirat stattgefunden hat und demzufolge auch die Ausweisung schon unter Berücksichtigung dieser Umstände stattfand, wird die Einreisesperre wohl zumindest nicht sehr kurz befristet werden.

VV Nds.:
Zitat:
11.1.5.1
Für die Bestimmung der Dauer der Frist ist maßgebend, ob und ggf. wann der mit der Ausweisung bzw. Abschiebung verfolgte Zeck durch die vorüberge-hende Fernhaltung des Ausländers aus dem Bundesgebiet erreicht ist. Dabei ist grundsätzlich auf den der Ausweisung zugrunde liegenden Tatbestand ab-zustellen, dessen Gewicht der Gesetzgeber bereits durch die Abstufung in Er-messens-, Regel- und Ist-Ausweisung berücksichtigt hat. Im Interesse einer einheitlichen Ermessensausübung soll die Frist im Regelfall wie folgt festge-setzt werden:
- vier Jahre bei Ausweisungen nach § 55,
- acht Jahre bei Ausweisungen nach § 54 und
- zwölf Jahre bei Ausweisungen nach § 53.
Ist aufgrund besonderen Ausweisungsschutzes nach § 56 eine Ausweisung gemäß § 56 Abs. 1 Sätze 4 und 5 oder § 56 Abs. 2 zu einer Regel- oder Er-messensausweisung herabgestuft worden, bleibt dies bei der Bemessung der Frist unberücksichtigt. Den besonderen Umständen des Einzelfalles ist viel-mehr durch Verkürzung oder Verlängerung der regelmäßigen Frist um bis zu drei Jahre Rechnung zu tragen. Eine weitergehende Verkürzung der Frist kann grundsätzlich nur in Betracht kommen, wenn ohne Ausweisung ein gesetzli-cher Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bestünde oder die Um-stände, die den besonderen Ausweisungsschutz begründet haben, auch wei-terhin vorliegen und deshalb schutzwürdige Belange des Ausländers für eine frühere Wiedereinreisemöglichkeit sprechen. Im Wesentlichen wird es sich um Fälle handeln, in denen der Familiennachzug angestrebt oder das Recht auf Wiederkehr geltend gemacht wird. Diese Prüfung kann frühestens drei Jahre vor Ablauf der Regelfrist bzw. der im Einzelfall bereits um bis zu drei Jahre verkürzten Frist erfolgen, da ihr die dann aktuellen Umstände zugrunde gelegt werden müssen.
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paloma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.01.2007 um 15:01:11
 
Hallo,

wir sind seit 97 verheiratet und die Kinder sind 7 u. 9 Jahre alt. Mein Mann wurde 2005 zu 3 Jahren verurteilt und wurde letztes Jahr September nach der Hälfte der Strafe ausgewiesen. Mit dem Urteil weiß ich nicht genau was Ihr da wissen wollt ich schreibe einfach mal die Pharagrafen auf
§§29aA´bs. 1 Nr. 2, 1Abs. 1 i.V.m. AnlageI, 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: 25Abs. 2 StGB
Verurteilt wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
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inge
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Antwort #6 - 30.01.2007 um 15:11:20
 
Damit wurden alle "positiven" Punkte bereits bei der Ausweisung herangezogen - nicht so gut.

-> Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen.
-> Abschiebekosten bezahlen, falls entstanden
-> Antrag auf Visum zum Familiennachzug
-> Ggfs wird später noch ein pol. Führungszeugnis und ein Drogentest vor der Einreise verlangt.
-> Falls Einreise wird er ggfs. noch einen Teil seiner Reststrafe absetzen müssen.

Alles in allem wird das aber möglicherweise eine Sache, die etwas länger dauert, da ihn die Verantwortung für Frau und Kinder nicht von der Straftat abgehalten hat und es so recht wenig gibt, was FÜR ihn spricht.
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paloma
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Antwort #7 - 30.01.2007 um 15:18:45
 
Hallo,

erst mal danke. Ist ja nicht gerade positiv.

Ich frage mich nur von was ich die ganzen Kosten bezahlen soll. Wir warten noch auf einen Beschluss vorm Verwaltungsgericht wo evtl. über eine Befristung entschieden wird. Ich gehe mal davon aus, das die Möglichkeiten auch hier ziemlich gering sind. Besteht die Möglichkeit den Rest der Strafe sofort abzusitzen?
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Antwort #8 - 30.01.2007 um 15:26:16
 
Kann ich den Antrag auf eine Befristung jetzt schon stellen?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 30.01.2007 um 16:20:32
 
paloma schrieb am 30.01.2007 um 15:18:45:
Wir warten noch auf einen Beschluss vorm Verwaltungsgericht wo evtl. über eine Befristung entschieden wird.



Hi,

ist schon ein Befristungsantrag gestellt worden und darüber entschieden worden,
oder was meinst Du damit ?


DC
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paloma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #10 - 30.01.2007 um 16:33:17
 
Hi,

mein Anwalt hat Klage gegen die Ausweisung erhoben.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 30.01.2007 um 16:45:37
 
paloma schrieb am 30.01.2007 um 16:33:17:
Hi,

mein Anwalt hat Klage gegen die Ausweisung erhoben.


Tja, das dürfte inzwischen zum Standard gehören. Viel Hoffnung kann man damit aber nicht verbinden.
Die Straftat beinhaltet den Tb der Ist-Ausweisung (da wahrlich kein Pappenstiel), die unter Berücksichtigung der Lebensumstände zu einer Regelausweisung herabgestuft worden sein dürfte.
Die entsprechenden Befristungszeiträume hat Dir Inge bereits aufgezeigt, so dass
Du Dir selbst errechnen kannst, wann der Antrag, den er natürlich jederzeit stellen kann, wirklich Sinn macht.
Natürlich sind vor der Befristungsentscheidung die damals angefallenen Abschiebekosten zu bezahlen, bei Abschiebehaft und Vorführung Botschaft etc. auich diese Kosten. Kostenpflichtig ist lt. Gesetz der Ausländer selbst. Der
hiesige Steuerzahler nimmt sein verauslagtes Geld aber auch gern von Dritten
zurück !  Zwinkernd


DC
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paloma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #12 - 30.01.2007 um 16:52:41
 
Hi,

und wer soll das bitte sein?


ich sehe schon ziemlich hoffnungslos das ganze. Doch wäre es für mich mal interessant zu wissen was passiert denn wenn Kroatien in die EU rein kommt. Mein Mann wäre dann EU Bürger könnte er dann einreisen?
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Antwort #13 - 30.01.2007 um 17:11:46
 
Zitat:
und wer soll das bitte sein?

schau mal in'n Spiegel ...


Grundsätzlich sähe es für EUlen natürlich besser aus, aber bei BTM kann es selbst da Ausnahmen geben. Ist halt nicht das gleiche wie Tütensuppe bei Aldi klauen ...
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 30.01.2007 um 17:15:33
 
paloma schrieb am 30.01.2007 um 16:52:41:
und wer soll das bitte sein?


Beispielsweise der, der ihn wieder in D haben will ? Du vielleicht ?


Zitat:
ich sehe schon ziemlich hoffnungslos das ganze. Doch wäre es für mich mal interessant zu wissen was passiert denn wenn Kroatien in die EU rein kommt. Mein Mann wäre dann EU Bürger könnte er dann einreisen?


Dazu müsste man die Glaskugel befragen, denn bei jedem neuen Beitritt gab es bisher auch Entscheidungen/Anweisungen für Ausgewiesene oder Abgeschobene.
Bedenke dabei auch, dass er nicht abgeschoben wurde, weil er in Nachbars Garten Äpfel geklaut hat !  Zwinkernd


DC
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