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Einzug von Ehepartner in gemeinsame Wohnung (Gelesen: 2.369 mal)
Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einzug von Ehepartner in gemeinsame Wohnung
26.01.2007 um 18:48:42
 
Hallo,
mal eine kurze Frage. Meine Ehefrau wird demnächst nach D einreisen und in meine Wohnung (ca. 70m²) einziehen.
Muss ich den Vermieter (eine Hausverwaltung) vorher um Erlaubnis fragen, dass sie einziehen darf, oder reicht es prinzipiell, wenn ich dem Vermieter das hinterher (oder schon vorher ?) einfach kurz mitteile bzw. eine Kopie der Meldebestätigung meiner Ehefrau zukommen lasse.
Könnte ein Vermieter den Einzug des Ehepartners untersagen?
Vielen Dank
Santa
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 26.01.2007 um 18:51:55
 
Mitteilen mußt du es ihm schon. Wegen zb. Abrechnung Wassergeld oder ähnliches. Eine Erlaubniss brauchst du nicht.

Michael
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Santa
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Tupaq Amaru


Beiträge: 176

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.01.2007 um 19:37:07
 
Na klar will ich das meinem Vermieter mitteilen, aber um Erlaubnis bitten wollte ich nicht unbedingt. Wasser und Heizung wird bei uns nach Verbrauch berechnet, eine Umlage für die restlichen Nebenkosten wird pro vermieteter Wohnung und nicht pro Bewohner berechnt.
Viele Grüße
Santa
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.01.2007 um 21:01:56
 
Meines Wissens werden z.B. Müllgebühren auf die Anzahl der Bewohner umgerechnet.
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.01.2007 um 01:12:41
 
Saxonicus schrieb am 26.01.2007 um 21:01:56:
Meines Wissens werden z.B. Müllgebühren auf die Anzahl der Bewohner umgerechnet.


Fast alle nicht nach Verbrauch erfassbaren Nebenkosten werden je nach Wohnungsgröße ( m² ) berechnet.
Pro Kopf habe ich noch nie gehört, auch nicht bei Müll.
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 27.01.2007 um 01:39:37
 
In meiner/unserer Nebenkostenabrechnung:

Heizung + Wasser nach Verbrauch

Umlagen nach m²

Müllgebühren nach Personen
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Ralf
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Antwort #6 - 27.01.2007 um 17:48:36
 
tatzi5 schrieb am 27.01.2007 um 01:12:41:
Pro Kopf habe ich noch nie gehört, auch nicht bei Müll.


Eine 10 Quadratmeter größere Wohnung dürfte kaum mehr Müll produzieren, eine
zusätzliche Person schon. Daher dürfte hier wohl eher die Personenzahl zum Tragen
kommen, sofern nicht jede Wohnung einen eigenen Müllbehälter hat.
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schweitzer
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Antwort #7 - 28.01.2007 um 10:08:38
 
@ Ralf,

nein, nein, das ist leider wirklich nicht immer so - auch bei uns wird das "Müllaufkommen" generell von der Mehrzahl der Vermieter auf die Wohnfläche umgelegt. Besonders gerecht finde ich das auch nicht, aber es wird auch nach meiner Erfahrung, vor allem bei größeren Wohnblocks meist so gehandhabt. - Es gab bei uns mal so einen Testversuch mit einer Art "Schleusensystem", dabei wird rechtgenau, die Müllmenge pro "Einwurf" registriert - ich weiß aber nicht., ob das irgendwann wirklich und generell zur Anwendung kommen wird.

Das geht aber alles schon ziemlich weit vom Ausgangsposting weg - aber dazu war eigentlich das Wesentliche schon gesagt: Dem Vermieter den Einzug der Ehefrau anzeigen und fertig - wie dann was abgerechnet wird, ist ein anderes Thema.

=schweitzer=
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 28.01.2007 um 20:51:01
 
Hallo Leute,
ist ja interessant, was mein Posting hinsichtlich "Müllgebühren" so ausgelöst hat. Na ja, ich habe meine Nebenkostenabrechnungen jetzt auch mal rausgekramt und bei uns im (Hoch-)Haus geht grundsätzlich alles nach Wohnfläche. Das umfasst auch den Hausmeister, den Aufzug, die Grünanlagen und nicht zu vergessen den Spielplatz Smiley).
Müll wurde übrigens im letzten Jahr mit 3 eur pro m² umgelegt, ein Jahr davor waren es noch 2,25 eur pro m².
Dankeschön für all die Hinweise, ich werde die Hausverwaltung nächste Woche kurz anrufen und sobald vorhanden, die Meldebestätigung meiner Ehefrau dorhin faxen.
Bis dann
Santa
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