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ice oder express scheidung (Gelesen: 8.029 mal)
neverever
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13.01.2007 um 00:24:00
 
hallo
ich wollte als  Durchgedreht anfangen , aber tragidieweise  meine Frau hat Heute  mit einem rechtsanwalt gesprochen ,er hat sie informiert dass sie mich scheiden lassen ohne dass ich problem mit dem behörde kriegen werde .der sagt dass ich nach 2,5 jahr heirat ein niederlassung erlaubnis in 2009 bekommen werde reibungslos,und bis dahin könnte ich sogar arbeitslos anmelden .
meine frau hat angst vor auslanderbehörde die sagt dass sie ene strafe kriegt wenn sie eine NE für mich genehmigen.
ich bitte ihnen um eine richtige aufklärung.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 13.01.2007 um 01:06:58
 
Verstehe ich nicht ganz, Du bist Deutscher, was hast Du mit der ABH zu tun ?
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neverever
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Antwort #2 - 13.01.2007 um 10:44:43
 
hallo
ich bin tunesier ich besitze ein aufenthalttitel von3 jahr  zeit 01.08.2004 ,der Anwalt hat meine frau erzählt dass ich problemlos in deutschland leben kann,wenn wir jetzt uns trennen sogar in arbeitslosenfall bekomme ich aufenthalt . wie wird meine verhältnis? ,meine einkomm ist 430 euro, nachstes jahr möchte ich eine ausbildung machen ,wie lang muss ich warten bis ich meine Niederlassungerlaubnis bekommen ,oder habe kein chance?
Der Anwalt meiner frau sagt dass sie eine strafe kriegt wenn sie nachst august  die Niederlassungerlaubniss unterschreibt.
wie könnte mann sich scheiden lassen ohne problemen direkt nach der erwerb von NE.
danke
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maki
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Antwort #3 - 13.01.2007 um 10:55:03
 
pranktikant,

entweder du bist verheiratet und lebst in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer deutschen, oder eben nicht.
Fuer den ersteren Fall gibts vereinfachte Bedingungen fuer eine NE, fuer letzteren nicht.

Ich wuerde dem Rat deines Anwalts folgen und von deiner Frau keine Falschbeurkundung machen lassen.

Gruss,

maki
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neverever
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Antwort #4 - 13.01.2007 um 11:14:07
 
hi
ich  lebe bis jetzt in ehelicher Lebensgemeinschaft ,ich möchte keine problem mit auslanderamt haben ,ich habe keine arbeitsvertrag fur nachstes jahr .der anwalt meiner frau hat sie eine verzweifel in ihre gedank ,was sind die konsequensen wenn wir 1 monat nach der NE erworb  uns getrennt melden, kriegt sie strafe wie der Rechtanwalt gesagt hat??
und wenn wir jetzt uns scheiden lassen was soll ich tun ?? muss ich 5jahre ab meine scheidung tag warten bis ich NE bekommen??was sind die mindest einkomm damit ich hier allein bleiben kann?? [size=16][/size]
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maki
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Antwort #5 - 13.01.2007 um 11:18:11
 
Zitat:
was sind die konsequensen wenn wir 1 monat nach der NE erworb  uns getrennt melden, kriegt sie strafe wie der Rechtanwalt gesagt hat??

Das koennte als arglistige Taeuschung angesehen werden die der Erschleichung eines Aufenthaltstitels dient... wenn das rauskommt, ist die NE wieder weg und ihr habt ne Menge Aerger am Hals.
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neverever
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Antwort #6 - 13.01.2007 um 11:24:29
 
was  sind die richtige lösung in diesem fall ,damit ich nicht beeinträchtigt werde und sie keine problem kriegt?? was ist das minimum einkomm damit ich hier bleiben darf??
danke
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Antwort #7 - 13.01.2007 um 11:26:12
 
Soviel ich weiss, musst du 1 Jahr nach der Scheidung deinen Lebenunterhalt selbst sicherstellen koennen, d.h. keine Sozialhilfe etc
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Antwort #8 - 13.01.2007 um 11:28:46
 
ja und danach ?  weinend
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Antwort #9 - 13.01.2007 um 11:35:46
 
Fall dein LU nach einem Jahr gesichert ist, wird die AE verlaengert Smiley

Insgesamt sind 5 Jahre notwendig fuer eine NE, gerechnet vom ersten AE titel (also den von der Ehe).

Alles kein Drama Zwinkernd aber besser man ist ehrlich, sonst kommt es noch zum Drama Griesgrämig
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Antwort #10 - 13.01.2007 um 11:40:40
 
weinend weinend es ist richtig drama ich musss auf meine zukunft verzichten dann und gastronomie arbeiten scheiße ,das ist super integration reform  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend.
danke maki

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maki
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Antwort #11 - 13.01.2007 um 11:44:26
 
praktikant,

schreib doch mal ein bisschen Ausfuehrlicher von dir und deiner Situation bezueglich Ausbildung etc.

Vielleicht faellt einem der Experten hier noch etwas auf und hat einen Tip fuer dich Zwinkernd
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Janey
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Antwort #12 - 13.01.2007 um 11:50:07
 
maki schrieb am 13.01.2007 um 11:35:46:
aber besser man ist ehrlich, sonst kommt es noch zum Drama Griesgrämig


Ne maki, andere Tipps kann es nicht geben. Du hast die Gesetzeslage schon zutreffend dargestellt. Alles weitere würde der Umgehung derselben dienen und deshalb gibts dazu auch nix mehr zu sagen.

J.  Zwinkernd

P.S. Wäre schön, wenn Praktikant mal seine Staatsangehörigkeit im Profil berichtigt.
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Saxonicus
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Antwort #13 - 13.01.2007 um 14:12:38
 
neverever schrieb am 13.01.2007 um 10:44:43:
hallo
ich bin tunesier
danke


Warum schreibst Du dann in Dein Profil, daß Du Deutscher bist.
Das solltest Du mal ändern, weil es sonst zu Mißverständnissen führt.
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tatzi5
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Antwort #14 - 13.01.2007 um 15:52:29
 
neverever schrieb am 13.01.2007 um 11:40:40:
weinend weinend es ist richtig drama ich musss auf meine zukunft verzichten dann und gastronomie arbeiten scheiße ,das ist super integration reform  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend.
danke maki



Wer bitte soll für Deinen LU aufkommen, wenn Du nicht arbeiten möchtest ??

Es gibt viele, die studieren oder eine Ausbildung machen und nebenbei durch Arbeit ihren Lebensunterhalt sichern.

Die rechtliche Lage hat maki schon richtig dargestellt.

Das Leben ist hart !!  Ärgerlich
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