Hallo und guten Abend
Ich bräuchte mal einen Rat der Spezialisten bei einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Es handelt sich um meine Stieftochter und bei der
ALB um eine bekannter Maßen seltsame Ansichten vertretende in NRW.
Schilderung:
Meine Tochter(RU) ist seit 01.06 mit einem Deutschen verheiratet,
AE in Deutschland seit 02.06, vorher mit uns in Belgien ansässig (seit 02.03).
Bisher
AE immer für ein Jahr da Ehemann Student, Jährliche Kontrolle auf Scheinehe. In 10.06 Verlängerung
AE beantragt.
ALB stellte Diskrepanz zwischen Familiennamen und Passnamen fest und empfahl in D einen Familiennamen festzulegen (Jeder behält seinen Namen). Nach ca. 4 Wochen Nachricht das dies nicht möglich sei da in Dänemark schon ein Familienname gewählt wurde. In 10.06 Fiktionsbescheinugung bis 24.01.04. Seit 19-12-06 gemeldet als getrennt lebend..
Da durch Umstellungen im Verhältnis DK/RU ein neuer Pass mit dem gewählten Familiennamen erst ca. Mitte 02.07 fertig sein wird nun heute mit mir Zusammen Termin bei der
ALB wahrgenommen zur Verlängerung der Fiktionsbescheinigung.
Anmache durch den Sachbearbeiter „Da Sie getrennt leben ist der Grund der Verlängerung den sie in 10.06 genannt haben nicht mehr existent, wollen Sie überhaupt noch eine Aufenthaltserlaubnis wenn ja aus welchem Grund“ Hieraufhin nannte ich als Gründe Ausbildung und das Zusammenleben mit mir und meiner Frau, die auch alle Kosten tragen.
Antwort des SB „ Bei 4 Millionen Arbeitslosen ist Ausbildung sicher kein Grund und Sie sind volljährig also wäre es höchstens ein Härtefall“. Meinen Einwand des selbstständigen Bleiberechts nach mehr als 2 jähriger Ehe, was ja jährlich von der
ALB kontrolliert wurde, wurde in folgender Form erwidert. „Ob die Lebensgemeinschaft wirklich bestanden hat muss ich kontrollieren, die anderen Kontrollen sind zu alt, ich will Nachweise gemeinsamer Versicherungen, gemeinsame Urlaubsbuchungen etc, ALLES was belegt das die Lebensgemeinschaft wirklich mehr als 2 Jahre bestanden hat“
Hierauf hin habe ich ein Ausfüllen des Antrages nach kurzer Durchsicht verschoben, da mir folgende Punkte unklar sind.
Familienstand Vorgaben nur „verheiratet, verpartnert“ was schreibt man bei getrennt lebend?
Angaben zum Aufenthaltszweck, Vorgaben „ Familienzusammenführung, Studium/Ausbildung, selbstständige Tätigkeit, sonstige Gründe“
Fragen nach Bezug von Sozialen Leistungen des Ehepartners, kann meine Tochter nicht beantworten, Stand 12.06 Bezug von BAVÖG, wie lange noch?
Ich bitte um Verhaltensmassregeln in dem zuvor geschilderten Fall, ich bin zwar zu allem bereit aber man will ja nicht auf Fehlern aufbauen die man hätte vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen
Sigi-n