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Harz IV / Wohngeld (Gelesen: 2.385 mal)
Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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11.01.2007 um 11:57:34
 

hallo zusammen!

ich diskutiere eben mit einer Freundin, die sagt, HARZ IV schließt das Wohngeld aus und das ich aufpassen sooll, denn es kann passiern, dass ich später alles zurückzahlen muß ?!

Kann sowas wahr sein?

Vielen Dank!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.01.2007 um 12:01:55
 
WoGG:
http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/__1.html
Zitat:
(2) Empfänger von
1.Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Gesetzes,
bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen), sind von Wohngeld nach diesem Gesetz ausgeschlossen;
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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Antwort #2 - 11.01.2007 um 12:03:00
 
inge schrieb am 11.01.2007 um 12:01:55:
WoGG:



wieso bekomme ich dann Wohngeld?!
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inge
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Antwort #3 - 11.01.2007 um 12:15:43
 
Sind bei deiner ALG2-Zahlung schon Mietkosten berücksichtigt?
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.01.2007 um 12:18:32
 
inge schrieb am 11.01.2007 um 12:15:43:
Sind bei deiner ALG2-Zahlung schon Mietkosten berücksichtigt?


ja
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inge
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Antwort #5 - 11.01.2007 um 12:57:02
 
Hast du den Wohngeldantrag vor ALG2 Bezug gestellt? Hast du den Antrag gestellt, als du bereits ALG2 bekommen hast? Hast du bei Antrag auf ALG2 das Wohngeld angegeben?

Grundsätzlich müssen Änderungen des Einkommens bei Wohngeld-Bezug mitgeteilt werden. Bzw. (meines Wissens) der Wohngeld-Bezug wird direkt auf die ALG2 Leistungen angerechnet und diese entsprechend gekürzt.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.01.2007 um 13:19:28
 
Ogi schrieb am 11.01.2007 um 11:57:34:
ich diskutiere eben mit einer Freundin, die sagt, HARZ IV schließt das Wohngeld aus und das ich aufpassen sooll, denn es kann passiern, dass ich später alles zurückzahlen muß ?!

Kann sowas wahr sein?


Ja sicher. Wenn Du Leistungen nach SGB II ohne Vericht auf Kosten der Unterkunft beziehst, zahlt der Staat Deine Wohnkosten.

Wenn Du Wohngeld beziehst, zahlt der Staat einen Zuschuß zu Deinen Wohnkosten.

Ohne Ausschluß bekämst Du mehr Wohnkosten erstattet, als entstanden sind.

Denkbar sind aber Fälle, wo nicht alle Bewohner einer Wohnung Leistungen nach SGB II bekommen.

Gruß, ULF
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