Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Namensänderung vom Stiefkind (Gelesen: 2.389 mal)
german
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung vom Stiefkind
08.01.2007 um 18:23:28
 
Das Kind hat den gleichen Familiename wie seine Mutter Kuss.
Darf der Stiefvater seine Familiename zu seinem Stiefkind abgeben, obwohl die Frau ihren eigenen Name trägt. Das heißt beide sind verheiratet aber es gibt keinem gemeinsamen Familiennamen Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung von Stiefkind
Antwort #1 - 08.01.2007 um 18:36:47
 
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
german
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung vom Stiefkind
Antwort #2 - 08.01.2007 um 19:09:43
 
Danke inge für die Antwort.
Die Eltern sind beide Ausländer. Nach Heimatsrecht ist kein Ehename möglich.
Die gemeinsame Kinder werden den Familienname des Vaters tragen, das Stiefkind trägt der Name der Mutter, da sie mit deutsche verheiratet war.
in diesem Fall gibt dann keine Möglichkeit oder wie? weinend weinend??
Danke an alle.
Gruß.
german
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung vom Stiefkind
Antwort #3 - 08.01.2007 um 19:19:38
 
Zitat:
Sofern eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Erklärung zur Namensführung in der Ehe bei Eheschließung im Ausland nicht abgegeben werden konnte bzw. nicht abgegeben worden ist, kann die Namensführung in der Ehe nachträglich aufgrund deutscher Rechtsvorschriften bestimmt werden. Eine Frist hierfür besteht nicht.

Nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB können Ehegatten ihre Namensführung in der Ehe wählen nach dem Heimatrecht eines Ehegatten (auch nach dem ausländischen) oder nach deutschem Recht, wenn zumindest ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Theoretisch ist ein Ehename also auch bei rein ausl. Ehen möglich. Allerdings entspricht der dann deutschem Recht und die Namensführung gilt evtl nicht in der "Heimat" -> hinkende Namensführung.
Eher nicht empfehlenswert.

Was sagt den das Heimatrecht zum Namen des Kindes (also der Änderung in den Namen des Stiefvaters)?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
german
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung vom Stiefkind
Antwort #4 - 08.01.2007 um 19:30:05
 
Hi inge,
diese Frage kann ich Ihnen momentan nicht antworten, ich much erkundigen.
Wenn die die Eltern jetzt eine Ehename bestimmen, kriegt die Frau Probleme mit Änderung des Passes. Deshalb ist keine gute Lösung.
Gibt nicht die Möglichkeit über eine Erklärung beim Standesamt mit der Grunde: Das Wohlfühlen des Kindes besonderes wenn die anderen Kinder die Familienname des Vater haben oder reicht das nicht????
Gruß.
german.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung vom Stiefkind
Antwort #5 - 08.01.2007 um 20:32:26
 
Zitat:
Gibt nicht die Möglichkeit über eine Erklärung beim Standesamt mit der Grunde: Das Wohlfühlen des Kindes besonderes wenn die anderen Kinder die Familienname des Vater haben oder reicht das nicht????

.
Diese angedeutete Form der Namensänderung nach dem § 3 NamÄndG scheitert an zwei Hindernissen:

1. das Kind besitzt nach der bisherign Schilderung wohl nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (oder hab ich was überlesen ?), und was noch wichtiger wäre,

2. es gäbe eine andere Möglichkeit der Änderung die die Mutter aber wohl nicht realisieren will. siehe Zitat:
Wenn die die Eltern jetzt eine Ehename bestimmen, kriegt die Frau Probleme mit Änderung des Passes.
.

Dann bleibts bei der bisherigen Namensführung.

Da dann in der kleinen Familiengemeinschaft drei unterschiedliche Familiennamen existieren (Mutter, Stiefkind, Stiefvater) kann hieraus auch kein wichtiger Grund abgeleitet werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
german
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung vom Stiefkind
Antwort #6 - 10.01.2007 um 20:19:18
 
Hallo Ronny,
danke für die Antwort.

ronny schrieb am 08.01.2007 um 20:32:26:
Diese angedeutete Form der Namensänderung nach dem § 3 NamÄndG scheitert an zwei Hindernissen:

1. das Kind besitzt nach der bisherign Schilderung wohl nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (oder hab ich was überlesen ?)Zwinkernd



Sorry das Kind ist deutsche aber trägt die Name der Mutter.

ronny schrieb am 08.01.2007 um 20:32:26:
Da dann in der kleinen Familiengemeinschaft drei unterschiedliche Familiennamen existieren (Mutter, Stiefkind, Stiefvater) kann hieraus auch kein wichtiger Grund abgeleitet werden.Zwinkernd



in der Familie gibt nur zwei unterschidlische Familinamen (Mutter-stiefkind und stiefvater-eigene Kinder)

ich hoffe Ronny, dass nochmal den fall erklären würden.
Gruß.
german.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema