Hallo!
Da ich neu hier bin, möchte ich erst einmal sagen, daß ich euch klasse finde! Ihr habt echt schon vielen Leuten in meinem weiteren Bekanntenkeris geholfen und werdet wärmstens empfohlen.
Nun zum eigentlichen Thema:
Mein Mann ist Algerier, hat seit 2002 zuerst befristeten Aufenthalt, mittlerweile unbefristeten Aufenthalt und alles aufgrund der Ehe mit mir (Familienzusammenführung). Wir haben Kinder und wohnen in HH. Wir arbeiten beide, aber da das Geld für 4 Personen nicht ausreicht, bekommen wir Leistungen nach dem SGBII.
Mein Mann möchte sich einbürgern lassen, hat auch bei zuständiger Stelle vorgesprochen. Dort gab man ihm eine Liste mit, von Unterlagen, die er vorzulegen hätte.
Das erst mal zur Info. Nun zu den Fragen:
1. Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg, da wir Leistungen vom Amt beziehen, auch wenn mein Mann seit 2002 in einem festen Arbeitsverhältnis steht?
2. Da Algerien nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt, müssen wir mit Problemen rechnen, besonders in Anbetracht der Fristen. Und wie genau sieht das Prozedere aus? Müssen wir im Konsulat vorsprechen? Muss ein Antrag auf Entlassung überhaupt gestellt werden, wenn klar ist, daß eine Entlassung keine Aussicht auf Erfolg hat?
3. Warum will die
ABH Geburtsurkunden meiner Eltern?? Was haben die mit der Einbürgerung meines Mannes zu tun. Kann ich diese Geburtsurkunden meiner Eltern eigenmächtig besorgen?
4. Wird mein Mann bei Antragsstellung irgendetwas schriftlich verfassen müssen (z.B. einen Aufsatz zum
GG, Demokratie oä?) Er spricht zwar nahezu pefekt deutsch, mit dem Schreiben haperts aber gewaltig.
5. Sollte ein Aufenthalt unter einem "Aliasnamen" vor vielen Jahren mit Ersuchen um Asyl bei der ABH bereits durch Abgeich der Fingerabdrücke bekannt aber ohne Folgen geblieben sein, müßte diese Zeit auf dem Antrag unter "Aufenthalt in der BRD" mit aufgeführt werden? Oder nur die Zeit des legalen Aufenthaltes?
Und in wie weit könnte sich dieser Tatbestand negativ auf den Entscheid auswirken?
So, ich glaube das wars erst einmal.. ich hoffe es ist okay so, ich hab auch brav die Suchfunktion über Google benutzt, aber nicht so richtig Antworten gefunden.
Außerdem fällt es mir manchmal schwer, allgemeine Aussagen auf einen konkreten Fall zu übertragen.
Vielen Dank schonmal an alle, die sich mit meinem Fall auseinandersetzen.
Liebe Grüße
Euer Suppenhuhn