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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsurkunde
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Beitrag begonnen von Vladimir am 03.01.2007 um 20:02:10

Titel: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 03.01.2007 um 20:02:10
Hallo,
ich möchte mich beraten lassen über Einbürgerung. Die Einbürgerung habe ich laut § 10 StAG schon beantragt, und der Antrag wird seit Dezember 2006 durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet. Ich bin bereit, meine jetzige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ich rechne mit einer Einbürgerungszusicherung. Die Gesetzgebung meines Landes verlangt aber die Vorlage einer Einbürgerungsurkunde (optionell auch Einbürgerungszusicherung). Obwohl die rechtmäßige Lage meines Landes auch die Einbürgerungszusicherung zuläßt, sieht die tatsächliche Handhabung durch die zuständigen Behörden meines Heimatlandes aber anders aus, und zwar bearbeiten sie den Antrag auf Verzicht ohne künstliche Hindernisse wenn der Antragsteller eine Einbürgerungsurkunde vorlegt (bei einer Einbürgerungszusicherung durchlebt man ein bürokratisch zeitwidriges und nerviges Theater). Ich bin Geschäftsführer einer deutschen GmbH, und muß dienstlich nach Irland und Grossbritanien in diesem Jahr. Je länger ich auf den deutschen Pass warte, desto mehr Business bzw. Umsätze (Umsatzsteuer für Deutschland) geht verloren für die GmbH, da ich mit meinem jetzigen Pass visapflichtig für die beiden Länder bin. Die Branche ist sehr dynamisch und spontan (Flugzeugkauf- und vermietung). Man kann die Reisen nicht im voraus planen, um die Visas frühzeitig zu beantragen (man braucht für .



Ich weiss nicht ob ich mich auf tatsächliche Lage um den Verzicht auf meine jetzige Staatsangehörigkeit berufen kann und ob das Regierungspräsidium eine Einbürgerung mit Auflagen ausstellen kann (wie beigefügt im Falle von NRW)? Dann hätte ich Zeit, das Ausscheiden aus der jetzigen Staatsangehörigkeit zu erreichen und zugleich meinen Beruf bzw. das Geschäft der GmbH nicht zu gefährden

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ralf am 03.01.2007 um 22:44:33
Eine Aufgabe der alten StA erst nach der Einbürgerung ist für gewöhnlich nur für
solche Fälle vorgesehen, bei denen es anders nicht möglich ist. Die moldawische
StA kann vorher abgelegt werden, folglich wird eine Zusicherung erteilt werden,
sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gründe für ein abweichendes Vorgehen sollten der zuständigen Behörde vorgetragen
werden, ob man dort darauf eingeht, darüber kann hier nur spekuliert werden. Wenn
überhaupt, dann nur als absolute Ausnahne bei überaus triftigen Gründen und ver-
mutlich nur mit Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 09.01.2007 um 20:22:38
Vielen Dank an Ralf für seine Antwort auf meine Frage. ich hätte weiter ein anderes Anliegen. Anfang Januar hat meine Frau eine Tochter zur Welt gebracht, und heute habe ich die Geburtsurkunde beantragt. die Tochter hat die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automathisch bekommen, da ich noch keine 8 Jahre in Deutschand lebe. mein Antrag auf Einbürgerung liegt dem Regierungspräsidium Darmstadt vor. ich frage mich jetzt folgendes. erwirbt meine Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit automathisch nebst der bestehenden moldauischen Staatsangehörigkeit wenn ich 8 Jahre in Deutschland habe oder soll ich sie in meinem Antrag mit einbürgern lassen? danke im voraus

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ralf am 10.01.2007 um 00:11:19

Vladimir schrieb am 09.01.2007 um 20:22:38:
erwirbt meine Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit automathisch nebst der bestehenden moldauischen Staatsangehörigkeit wenn ich 8 Jahre in Deutschland habe

Nein. Wenn am Stichtag (Geburt) auch nur ein Tag von den 8 Jahren fehlt, erfolgt
kein automatischer Erwerb, auch nicht nachträglich.


Zitat:
oder soll ich sie in meinem Antrag mit einbürgern lassen?

Würde ich empfehlen. Formlos bei der Behörde beantragen, Geburtsurkunde
beifügen. AE muss aber vorhanden sein, also diese zuerst beantragen.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ulf am 13.01.2007 um 12:39:34

Vladimir schrieb am 09.01.2007 um 20:22:38:
Anfang Januar hat meine Frau eine Tochter zur Welt gebracht, und heute habe ich die Geburtsurkunde beantragt. die Tochter hat die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automathisch bekommen, da ich noch keine 8 Jahre in Deutschand lebe.


Und Deine ausländische Frau im Zweifel auch nicht?

Gruß, ULF

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 13.01.2007 um 18:52:40
erstmal vielen Dank an Ralf wieder für seine Antwort. ich habe mich bei der Ausländerbehörde erkundigt, und die Ausländerbehörde meint, dass ich 6 Monate Zeit habe, die Tochter in meinem Pass aufzunehmen und damit ihr einen Aufenthaltstitel zu beschaffen. zunächst muss ich aber die Ehe über das moldauische Konsulat anerkennen lassen, danach eine Geburtsurkunde für meine Tochter beantragen, folglich wird die Tochter auch in meinem Pass aufgenommen. dies kostet Zeit und Geld.

jetzt an Ulf: meine Frau besitzt die usbekische Staatsangehörigkeit, und das usbekische Gesetz erkennt grundsätzlich keine Mehrstaatigkeit an. Sie ist erst seit 4,5 Jahre in Deutschland. sollten wir uns für die usbekische Staatsangehörigkeit entscheiden, dann kriegt meine Tochter keine moldauische. ich habe gehofft, dass ich meiner Tochter Mehrstaatigkeit von Anfang an erspare.


Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von anailui am 19.01.2007 um 12:41:09
Vladimir:
1 Rechtlich gesehen hat deine Tochter einen Anspruch auf deutsche Statsangehörigkeit: " legea locul nasterii"- garanteaza constitutia.
2.Mai exista o poisibilitate de a pastara ambele cetazenii. Daca tu poti sa la demonstrezi in Darmstadt ca in cazul pierderii unei averi in Moldova- a unui bun cu Valoare semnificativa-  ( iti scriu detalii mai tirziu) ai posibilitatzea sa le pastrezi pe ambele. Eu tot sint din Moldova.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 19.01.2007 um 12:57:19
Antwort an Anailui:

dupa cite am inteles, fiica ar fi putut sa obtina cetatenia germana dupa nastere daca la momentul nasterii eu as fi rezidat in Germania minimum 8 ani. doamna de la oficiul starii actelor civile a facut interpelarea respectiva la departamentul pentru straini, si a primit deja raspunsul, ca fiica nu a dobindit cetatenia germana prin nastere. oricum, am pus la curent departamentul de acordare a cetateniei din Darmstadt despre nasterea fiicei cu rugamintea sa clarifice si sa-mi comunica care ar fi procedura de dobindire a cetateniei germane de catre fiica mea.

o intrebare: sunteti de mult in Germania? eu sint aici din 1999

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ralf am 19.01.2007 um 13:19:05
Die Boardsprache ist Deutsch!    >:(

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 19.01.2007 um 13:31:41
bitte um Entschuldigung, es war keine Absicht

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von anailui am 20.01.2007 um 20:10:03
Hi! Freut mich dass du dich so schnell gemeldet hast! Ich bin seid 6 Jahren hier. Alerdings habe ich auch  hier geborene Kinder. Die Problemen hatte ich nie, da mein Ehegate Deutsche ist. Schau mal oben, wenn du af die Gesetze drückst- es gibt ein  Bericht drüber. Wohnt ihr in Darmstadt. ich kenne kaum Leute aus meiner land die hier Leben : ) Obwohl schon ein wenig schwierig....

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 08.02.2007 um 16:05:49
Hallo allerseits,

hat jemand Erfahrung mit dem RP Darmstadt? ich habe die Geburt meiner Tochter (Kopie der Geburtsurkunde lag bei) an das RP Darmstadt vor einem Monat per Brief gemeldet und gleich eine Frage gestellt, ob die Tochter mit eingebürgert werden kann. noch keine Antwort. gestern habe ich einen Email an die Sachbearbieterin geschickt wo ich u.a. Gründe für vorübergehende Hinnahme von Mehrstaatigkeit aufgelistet habe. ich habe es mit Empfangs- und Lesebestätigung geschickt, habe noch keine Bestätigung bekommen, also ist der Email nicht gelesen worden. davor hatte ich ein paar Tage versucht, telephonisch durchzukommen. immer geht der Anrufbeantworter an ....nimmt man einfach nicht ab bzw. ignoriert man Emails und Anfragen?

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von inge am 08.02.2007 um 16:15:36

Zitat:
habe noch keine Bestätigung bekommen, also ist der Email nicht gelesen worden

Bei mir popt ab und zu mal hoch:
"Der Sender hat eine Empfangsbestätigung angefordert. Wollen sie diese verschicken?"
Also antworte ich: NEIN!

Aus diversen Gründen sollten IMO die EMail-Programme von Behörden-Rechnern grundsätzlich so eingestellt sein. Ebenso sollte der zugehörige Mail-Server keine Bestätigung verschicken, da dies letztlich keinen "Auslieferungsbeleg" wie zB der Rückschschein eines Einschreibens darstellt.

"Offizielles" sollte man aber sowieso grundsätzlich per Breif oder Fax verschicken, da elektronische Kommunikation noch nicht überall denselben Stellenwert hat.

Bleibt dir eh' keine andere Alternative als es weiter zu versuchen.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 08.02.2007 um 16:31:11
Danke für die Info. ich könnte den Email einfach drucken und per Post dann schicken. dann bin ich sicher, daß meine Anfrage angekommen ist. mit dem Telefonieren klappt es nicht, und wahrscheinlich läßt sich telefonisch nicht alles beantworten bzw. klären

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von ronny am 08.02.2007 um 17:20:20
Ohne elektronische Signatur ist eine Email das was sie ist:

Ein Haufen "1n" und "0n" im worldwideweb ;)

Ohne jede Beweiskraft ;)

Behörden kann man auch persönlich aufsuchen , ;)

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 08.02.2007 um 19:37:23
ich würde gerne die EBH aufsuchen, aber man muß vorab einen Termin per Telefon ausmachen. bei der Sachbearbeiterin schaltet sich immer die voicemail an. auf mein Schreiben vor einem Monat habe ich keine Antwort bekommen. ob mein Email gelesen worden ist, weiß ich nicht ....

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ralf am 08.02.2007 um 21:25:31
Ich wüsste da auch noch eine Möglichkeit: Vorsintflutliche Nachrichtenübermittlung:

+ + +

;)

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von jonnz am 08.02.2007 um 22:11:27

Zitat:
Behörden kann man auch persönlich aufsuchen ,  


Dass kann man sicher machen...sofern die Behörden Öffnungszeiten haben, die auch der arbeitenden Bevölkerung eine Chance dazu lassen  ;)

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Mikael321 am 08.02.2007 um 23:24:05

Vladimir schrieb am 13.01.2007 um 18:52:40:
dann kriegt meine Tochter keine moldauische. ich habe gehofft, dass ich meiner Tochter Mehrstaatigkeit von Anfang an erspare.

Das liegt vielleicht, sowieso nicht in deinem ermessen. Auch wenn du keinen Pass beantragst, kann es sein , das deinem Kind trotzdem die moldauische hat. Meine Frau ist Belarus/Deutsch und ich Deutsch.  Wir wollten jetzt ein Visum beantragen für eine Reise nach Belarus. Dies wurde für unsere Tochter abgelehnt, weil sie Belarussin ist. Die haben ein Gesetz, das der Zeitpunkt der Geburt wichtig ist. Zum Zeitpunkt der Geburt war meine Frau Belarus, damit ist das Kind automatisch auch Belarus.

2 Möglichkeiten, gibt es für uns :

1) Belarus Pass beantragen. Dann reisen. (ca. 3 Monate)
2) Ausbürgerungsverfahren betreiben. Nach der Ausbürgerung bekommt sie ein  
   Visum, wenn wir das beantragen. (ca. 9-12 Monate)

Beim neuen Pass meiner Frau haben sie auch 3 Monate gesagt, gedauert hat es aber 9 Monate.  >:(

Ich habe dann gleich bei der Stadt angerufen, ob es keine Probleme mit der doppelten Staatsbürgerschaft gibt. (Aberkennung der Deutschen)

Man hat mich beruhig, und meinte, das es in vielen Ländern so eine Regelung geben würde, und das kein Problem sei. Sie wäre ja sozusagen gebürtige Doppelstaatlerin. Das ist ja nicht ihr verschulden. Das wäre was anderes, als eine angenomme Staatsbürgerschaft.

Wohl ist uns bei der Sache troztdem nicht.


Michael



Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 09.02.2007 um 16:26:00

Ralf schrieb am 08.02.2007 um 21:25:31:
Ich wüsste da auch noch eine Möglichkeit: Vorsintflutliche Nachrichtenübermittlung


Nachricht an Ralf:  ich möchte die EBH Darmstadt nicht "quälen". ich habe immer in den angegebenen Zeiten angerufen. die Sachbearbeiterin nimmt nicht ab. davor habe ich ein Schreiben geschickt, keine Antwort. ich gehe natürlich davon aus, daß sie sehr beschäftigt ist. wobei am voicemail sie ihre Teilzeitbeschäftigung erwähnt. aber es muß doch keine Einbahnstrasse sein

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 09.02.2007 um 16:34:21

Mikael321 schrieb am 08.02.2007 um 23:24:05:
Das liegt vielleicht, sowieso nicht in deinem ermessen. Auch wenn du keinen Pass beantragst, kann es sein , das deinem Kind trotzdem die moldauische hat.



Nachricht an Mikael321: das habe ich schon verdaut. ich weiß, daß die Tochter die moldauische Sta per Abstammungsprinzip erworben hat. obwohl ihr diese Sta gar nicht helfen wird. sie wird in Deutschland großwerden. meine Verwandten in Moldova kann sie ohne weiteres besuchen (in der Zukunft natürlich). ab 01.01.2007 hat Moldova (Gott sei Dank, es wäre vor mindestens 10 Jahren schon fällig gewesen) die Visapflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten sowie für die Schweiz, Israel, Japan, USA, Kanada abgeschafft. die Bürger dieser Länder dürfen sich bis zu 90 konsekutiven Tagen in Moldova ohne Visum aufhalten. ich vermute, daß in ein paar Jahren gar keine Aufenthaltsdauerbeschränkungen für diese Personen geben wird.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von inge am 09.02.2007 um 17:18:57

Zitat:
ich möchte die EBH Darmstadt nicht "quälen

Dann ruf nicht an, sondern schreib (Brief).
Brief ist immer am einfachsten zu handlen. Den kann man lesen wenn man Zeit hat und antworten wenn man Zeit hat. Telefon unterbricht regelmäßig den normalen Arbeitsfluss und man hat die Akte nicht zur Hand, etc ....

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ralf am 09.02.2007 um 17:22:27

Vladimir schrieb am 09.02.2007 um 16:26:00:
ich habe immer in den angegebenen Zeiten angerufen. die Sachbearbeiterin nimmt nicht ab. ...


Sachbearbeiter sind auch Menschen und manchmal vielleicht krank oder haben
Urlaub. Lass dich halt mit einem anderen Kollegen aus der Einbürgerungs-Abteilung
verbinden.

Ich empfehle trotzdem Kontaktaufnahme per Brief: Du willst doch einen Antrag auf
Miteinbürgerung deines Kindes stellen. Das geht sowieso nicht telefonisch.
Schreibe also einen Brief, beantrage darin die Miteinbürgerung des Kindes und lege
eine Geburtsurkunde bei. Diesen Antrag muss die Mutter mit unterschreiben.

Gleichzeitig schilderst du in dem Brief dein Problem mit der Botschaft.

Außerdem quälst du mit einem Brief niemanden, im Gegenteil: Das erspart es dem
Kollegen bzw. der Kollegin, eine Aktennotiz über ein Telefongespräch zu schreiben.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 09.02.2007 um 17:39:21

Ralf schrieb am 09.02.2007 um 17:22:27:
Sachbearbeiter sind auch Menschen und manchmal vielleicht krank oder haben
Urlaub. Lass dich halt mit einem anderen Kollegen aus der Einbürgerungs-Abteilung
verbinden.

am voicemail wird immer gesagt "rufen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt an"

Ich empfehle trotzdem Kontaktaufnahme per Brief: Du willst doch einen Antrag auf
Miteinbürgerung deines Kindes stellen. Das geht sowieso nicht telefonisch.
Schreibe also einen Brief, beantrage darin die Miteinbürgerung des Kindes und lege
eine Geburtsurkunde bei. Diesen Antrag muss die Mutter mit unterschreiben.

das Schreiben habe ich vor einem Monat schon geschickt (Geburtsurkunde des Kindes lag bei)

Gleichzeitig schilderst du in dem Brief dein Problem mit der Botschaft.

Außerdem quälst du mit einem Brief niemanden, im Gegenteil: Das erspart es dem
Kollegen bzw. der Kollegin, eine Aktennotiz über ein Telefongespräch zu schreiben.


ich kann die Email-Nachricht drucken und per Post schicken, aber ich nehme an, daß die Sachbearbeiterin die Email erhalten hat

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von anajid69 am 11.02.2007 um 15:01:33
Hi,

ich kann dir nur raten, abzuwarten... Ich habe mit dem RP Darmstadt gute Erfahrung  :) . Als ich Probleme hatte, schrieb ich einen Brief (Einschreiben) und innerhalb 2-3 Wochen bekam ich auch eine Antwort.

Viel Erfolg!

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 11.02.2007 um 20:03:43

anajid69 schrieb am 11.02.2007 um 15:01:33:
Hi,

ich kann dir nur raten, abzuwarten... Ich habe mit dem RP Darmstadt gute Erfahrung  :) . Als ich Probleme hatte, schrieb ich einen Brief (Einschreiben) und innerhalb 2-3 Wochen bekam ich auch eine Antwort.

Viel Erfolg!


danke für deinen rat. den ersten Brief habe ich als Einwurfeinschreiben geschickt, den zweiten habe ich per Email geschickt. ich habe vor, die Sachbearbeiterin erneut am Dienstag anzurufen, und fragen ob sie meine Briefe überhaupt gekriegt hat. danach kann ich die beiden in einem zusammenpressen und per Einschreiben mit wohl Rückschein schicken

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 13.02.2007 um 22:06:30
hallo allerseits,

heute habe ich ein Schreiben von dem Regierungspräsidium Darmstadt! Die Antwort auf mein erstes Schreiben. Hurra!

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ralf am 13.02.2007 um 23:13:51
Na also, geht doch. Und was steht drin?

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 14.02.2007 um 07:37:36

Ralf schrieb am 13.02.2007 um 23:13:51:
Na also, geht doch. Und was steht drin?



das Schreiben ist erstens nicht von meiner Sachbearbeiterin, sondern vom Leiter der EBH signiert. es steht, daß die Miteinbürgerung meiner Tochter grundsätzlich möglich ist, wenn ich die moldauische Staatsangehörigkeit zusammen mit ihr aufgebe und eine Negativbescheinigung von Usbekistan vorlege, daß sie die usbekische nicht (mehr) besitzt.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 26.02.2007 um 20:20:56
hallo allerseits. per Schreiben habe ich das RP Darmstadt Gründe aufgeführt, die eine eventuelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit rechtfertigen würden. aber es herrscht komplette Funkstille. ich denke schon, daß ich durch meinen Brief womöglich die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter "verärgert" habe, und die Bearbeitung des Antrages "absichtlich" verlangsamt wird (ein Anwalt hat mir erzählt, daß manchmal die Anträge von den Leuten zögerlich bearbeitet werden, die mit Anrufen und heftigen Schriftverkehr "stören"). sollte es der Fall sein, dann bedauere ich, daß ich mich zu jenem Schreiben überhaupt entschlossen habe. hat jemand so was erlebt? hat jemand solch eine erfahrung schon durchgemacht?

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 14.03.2007 um 19:24:35
Hallo. heute habe ich ein Schreiben vom Einbürgerungsbüro Darmstadt. ich stehe noch immer unter Schock. da schreibt die Sachbearbeiterin, dass ich die Voraussetzungen für Einbürgerung noch nicht erfülle, weil ich keinen Nachweis einer erfolgreichen Telnahme an einem Integrationskurs beigefügt habe. das habe ich aber getan. ich habe heute die Originale und Kopien dazu geschickt. das heißt in Prinzip, daß mein Antrag auf Einbürgerung einfach über drei Monate rumgelegent hat, ohne daß er bearbeitet wird, Informationen eingeholt werden usw. man hat die Nachweise einfach übersehen .....Alptraum!

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ralf am 14.03.2007 um 21:36:13
§ 10 (3) StAG: "Weist ein Ausländer durch eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt."

Hast du diese Bescheinigung?

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 13.04.2007 um 09:06:01
Hallo,

ich wusste nicht, daß ich diese Bescheinigung haben sollte. die ganze Teilnahme am Integrationskurs endet mit dem Zertifikat Deutsch. das Zertifikat habe ich vorgelegt. ich habe beim BAMF angerufen. nach hin und her hat mich das BAMF doch gefunden, und die Bescheinigung mit dem Datum 20.03.2007 ausgestellt, die ich umgehened an das Regierungspräsidium Darmstadt mit drei leltzten Lohnabrechnungen geschickt habe. wegen dieser fehlenden Bescheinigung und das 3-monatige Schweigen vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde mein Antrag nicht bearbeitet, da bin ich sicher. das heißt, ich weiß jetzt auch nicht, ob man sich meinem Antrag gewdmet hat. vom Regierungspräsidium habe ich nichts mehr gehört

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 02.05.2007 um 20:02:12
Hallo,

ich habe die Einbürgerungszusicherung bekommen, und habe die Entlassung aus der moldauischen Staatsangehörigkeit beantragt. bei mir ist noch etwas dazugekommen. ich habe die rumänische Staatsangehörigkeit im Jahre 2001 beantragt, und sie November 2002 bekommen. 2003 habe ich die moldauischen Unterlagen zur Umschreibung abgegeben, aber den Vorgang Mai 2004 als abgelehnt zurückbekommen. es gab eine Unstimmigkeit beim Namen meines Vaters. also mußte ich alles von vorne anfangen. danacj kam es noch dicker, und zwar wurden die alten Staatsangehörigkeitsurkunden abgeschafft und man mußte eine neue beantragen. die Schlangen waren lang vor den Behörden, also habe ich das Ganze augegeben. nach Beitritt Rumäniens zur EU kriege ich Auskunft, was mehr Höresagen ist, daß die rumänischen Behörden die alten Urkunden wieder gelten lassen. ich habe einen Antrag jetzt zur Klärung meines Standes um die rum. Staatsangehörgkeit gestellt, damit ich Gewissheit habe ob ich die rum. StA habe oder nicht. sollte isch rausstellen, daß ich nach neuen Regeln die rum. Sta seit November 2002 besitze, muß ich das Regierungspräsidium in Kenntnis darüber setzen? ich habe gelesen, daß zwischen Rumänien und Deutschland das Abkommen über beiderseitige Anerkennung von Doppelstaatsangehörigkeit seit 01.01.2007 in Kraft getreten ist, also mußte es keine Folge für die deutsche StA haben. bitte um Beschied/Rat

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Ralf am 02.05.2007 um 21:22:21

Vladimir schrieb am 02.05.2007 um 20:02:12:
sollte isch rausstellen, daß ich nach neuen Regeln die rum. Sta seit November 2002 besitze, muß ich das Regierungspräsidium in Kenntnis darüber setzen?  

Ja. Am besten jetzt schon mitteilen, dass da etwas im Busch ist. Erspart
späteren Ärger. ;)


Zitat:
ich habe gelesen, daß zwischen Rumänien und Deutschland das Abkommen über beiderseitige Anerkennung von Doppelstaatsangehörigkeit seit 01.01.2007 in Kraft getreten ist,

Das ist kein Abkommen, sondern eine Frage der Gegenseitigkeit gemäß
§ 12 (2) StAG. Siehe auch hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/gegenseitigkeit.htm


Zitat:
also mußte es keine Folge für die deutsche StA haben.

Gegenseitigkeit bedeutet: Deutschland fordert nicht die Aufgabe der
bisherigen Staatsangehörigkeit. Beim Erwerb einer anderen Staatsange-
hörigkeit sieht es aber etwas anders aus, siehe hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1178089977

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Vladimir am 03.05.2007 um 16:21:29
Nachricht an Ralf:  diese Info ist mehr Hörensagen, und nichts konkretes. ich habe per Vollmacht den Besitz oder Nichtbesitz der rum. StA überprüfen lassen. es würde komisch klingen, daß ich vermute, ich hätte die rum. StA, aber habe keinen Antrag zur Überprüfung gestellt. per Telefon läßt sich das nicht klären. in Bukarest gibt es riesengrosse Schlangen vor den Einbürgerungsbüros. das Verfahren als solches dauert 3-4 Monate .......

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