giacomo01de schrieb am 31.12.2006 um 11:24:20:1. Frage:
Sind die Kinder nun nach Vaterschaftsanerkennung wirklich deutsche Staatsbürger und haben einen Anspruch auf die Ausfertigung eines deutschen Reisepasses?
Soweit ich weiß, muss die Geburt eines deutschen Kindes im Ausland innerhalb einer gewissen Frist nach der Geburt beim Standesamt in Berlin angemeldet werden. Ich vermute, dass dies hier noch nicht erfolgt ist. Die Experten hier werden Dir sicherlich genaueres über das Procedere sagen können.
Die Sache dürfte auch nicht von heute auf morgen gehen. Möglicherweise verlangt die Behörde einen Vaterschaftstest.
Zitat:2. Frage: Kann die Mutter, die sich ohne
AE in D aufhält, ihrem Vater auf den Phil. eine beglaubigte Vollmacht erteilen, damit der dann bei der deutschen Vertretung in Manila die dt. Reisepässe für beide Kinder beantragen kann?
Mit was für einem Titel hält sie sich hier auf?
Ist sie illegal?
Wenn ja, dann sofort zur
ABH und Karten offen auf den Tisch legen! Nicht nur sie macht sich mit einem illegalen Aufenthalt strafbar sondern auch der Vater, der einen illegalen Aufenthalt unterstützt!
Zitat:3. Frage:
Kann der dt. Vater nach Ausfertigung der dt. Reisepässe auf die Phil. reisen und die Kinder abholen?
Wer hat das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder?
Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn er eine beglaubigte Vollmacht der sorgeberechtigten Person (vermutlich die Mutter) dabei hat, dass er mit den Kindern eine Reise nach D machen darf. Der Vater muss immer auch mit dem philippinischen Ortsrecht rechnen, dass dort die Beamten evtl. Schwierigkeiten machen.
Viele Grüße
Janna