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Verjaehrung bei abschiebungen!!! (Gelesen: 3.344 mal)
mostwanted
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verjaehrung bei abschiebungen!!!
28.12.2006 um 16:41:48
 
gibts irgendwann mal eine gnade für denjenigen der abgeschoben wurde und ohne die zahlung von den abschiebekosten mit einem visum rechnen kann wenn er endstrafe absass und keine offene delikte hat.seine volle strafe absass und danach abgeschoben wurde.würde ur papierkrieg bedeuten!!gibts nicht oder doch???
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.12.2006 um 17:49:50
 
Hmmmm,

verstehe die Frage ned ganz Zwinkernd

Was soll im Gnadenwege verjähren ?

Die Wirkung der Abschiebung ist zunächst mal die Einreisesperre. Diese Wirkung kann auf Antrag befristet werden, in der Regel unter der Voraussetzung, dass die Abschebekosten beglichen wurden.

Dann hat man von der Papierform her wieder die Möglichkeit ein Visum zu beantragen. Wenn man einen entsprechenden Grund hat kann man auch einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Beidem muß nur im Falle eines Anspruchs entsprochen werden.

Um was genau dreht sich Deine Frage ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.12.2006 um 17:58:24
 
Hi,


um vielleicht noch mal ein wenig den Sachverhalt zuerforschen folgende Fragen:

Welche Straftat hat dein Freund begangen ?
Wurde er deswegen ausgewiesen ?
Wurde er - evtl. aus der Haft - abgeschoben ?
Wann wurde er abgeschoben ?

Wie Ronny schon sagte, gilt die Einreisesperre für abgeschobene prinzipiell ein Leben lang, kann aber auf Antrag befristet werden.

Zur Beratung braucht man mehr Infos !

Proll
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tatzi5
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wenn du Recht hast !


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #3 - 28.12.2006 um 19:05:10
 
Sein Ideenreichtum hatte  ``mostwanted``
hier schon dazu gezeigt....

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1166613340/24#24

Jedoch, wie schon geschrieben, müssen die Abschiebekosten davor beglichen werden, die die betr. Person verursachte und unseren Steuerzahlern gekostet hat, dazu einen Antrag auf Befristung der Sperre stellen.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 28.12.2006 um 19:22:51
 
ronny schrieb am 28.12.2006 um 17:49:50:
Hmmmm,



Um was genau dreht sich Deine Frage ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Ronny, ich denke, ganz einfach: da ist jemand hier aufgewachsen, fühlt sich hier zu Hause, musste ausreisen - und will jetzt nach Hause!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 28.12.2006 um 19:31:02
 
mostwanted schrieb am 28.12.2006 um 16:41:48:
gibts irgendwann mal eine gnade für denjenigen der abgeschoben wurde und ohne die zahlung von den abschiebekosten mit einem visum rechnen kann wenn er endstrafe absass und keine offene delikte hat.seine volle strafe absass und danach abgeschoben wurde.würde ur papierkrieg bedeuten!!gibts nicht oder doch???


Das Thema hatten wir schon mal, aber ich geh' nochmals darauf ein:

Die Löschung im AZR findet gem. § 18 Abs. 2 Nr. 3 AZR-DV nach einer Ausweisung oder Abschiebung mit unbefristeter Wirkung nach dem Vierteljahr statt, in dem der Betroffene das 90. Lebensjahr vollendet hat.

Also entweder Befristung oder den 90. Geburtstag abwarten. Die Ausländerakte dürfte entsprechend der zweiten Alternative gelöscht werden, so dass die Forderungen wohlmöglich nicht mehr bekannt sind. Im Befristungsfall wird das Visum sehrwohl grundsätzlich erst nach Begleichung der Abschiebungskosten erteilt werden dürfen.

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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.12.2006 um 19:38:03
 
Hallo Reni,

Reni schrieb am 28.12.2006 um 19:22:51:
Ronny, ich denke, ganz einfach: da ist jemand hier aufgewachsen, fühlt sich hier zu Hause, musste ausreisen - und will jetzt nach Hause!


moralisch nachvollziehbar, juristisch aber irrelevant. Vielen wollen nach Deutschland, deshalb muss nach Sachverhalten und Fragestellungen geforscht werden.

Proll
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mostwanted
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkei
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Antwort #7 - 29.12.2006 um 18:26:03
 
re:

ich denke ihr habt im grossen und ganzen recht man sollte es lassen in das land zurückzugehen in dem man nicht erwünscht ist.die forderungen sind manchmal so schwer zuvollbringen das manchmal einem auch der wille entgeht und oft auch die finanziellen gründe eine grosse rolle spielen.und und und......
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sibo
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Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
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Antwort #8 - 29.12.2006 um 18:52:38
 
hallo du..
warum gibst du so schnell auf?
hast du hier niemanden(in deutschland)?
den antrag auf die befriestung der einreisesperre kannst du selber bei der zuständigen Ahb stellen(kostenlos)dann weisst du wenigstens schon mal etwas....falls du dein militärdiest noch vor dir hast dann mache ihn auch sofort....so wie es sich anhört nimmst du alles so hin wie es gerade am einfachsten ist....also wenn du dich so wie du schreibst hier in D wohler fühlst musst du schon was machen..von alleine kommt nix.....
viel glück und kraft
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Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
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mostwanted
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkei
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Antwort #9 - 30.12.2006 um 19:58:14
 
wenigstens könnten die einem mal besuch erlauben so beschissen sind wir nun auch nicht.das bild eines verbrechers kann man nicht immer auf papier malen.neyse.....Smiley
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 30.12.2006 um 20:37:41
 
Hallo mostwanted,

du hast bisher noch nichts zu den Fragen gesagt, so das man dir auch keine Ratschläge geben konnte.

Vielleichst versuchst du es mal. Manchmal ergeben sich überraschend neue Lösungswege, die man bisher noch nicht bedacht hat.
Schaden muss es nicht, denn schlechter als bisher kann es nicht werden !

Wie schon an anderer Stelle gesagt wurde: Versucht macht kluck  Zwinkernd

Kostet ja auch nichts.

Proll
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