Zitat:Du argumentierst also, die "Rechtswirksamkeit" der Ehe für D. müßte mit einem "nachträglichen"
EFZ geprüft werden. Aber ist das bei einem Land mit gesichertem Dokumentenverkehr nicht Sache des russischen Standesamt vor!! der Hochzeit in Ru? Ich war der Meinung, eine Hochzeitsurkunde aus Ru ist gültig und Mann/Frau ist damit rechtswirksam verheiratet.
Hallo,
grundsätzlich ja, aber gerade dann wenn eine Ehe ohne ein
EFZ zustandegekommen ist, weil der RU Standesbeamte sich mal wieder hat täuschen lassen von einer Aufenthaltsbescheinigung (täuschen wegen des unbewiesenen Familienstandes etc.) dann ist zumindest noch die Prüfung erforderlich, ob nicht doch ein Ehehindernis bestand, welches in Deutschland zur Rechtsfolge nichtige Ehe (heute aufhebbare Ehe) oder Nichtehe führen könnte.
Gerade bei der (sorry für die Pauschalierung, aber ist Erfahrungssache) russischen Mentalität, bestimmte Tatbestände mal unter den Tisch fallen zu lassen , hab ich bei manchen Scheidungen so mein Probem mit der Anerkennung.
Da wird dann vehement versichert,
es gab nur die einvernehmliche Scheidung beim Standesamt und somit könne nur eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden, und dann wird auf eimal ein minderjähriges Kind aus dieser geschiedenen Ehe präsentiert.
Folge: Es mußte nach russischem Familienrecht eine streitige Gerichtsscheidng geben, und demzufolge auch ein Scheidungsurteil. Oder es wird mal eine
Zwischenehe
"vergessen". Meine Erfahrung mit dem russischen Beurkundungswesen ist nicht immer die, dass alles was zentralistisch regiert wird, auch zuverlässig funktioniert.
Habe zuviele Fälle davon schon gehabt,als die große Aussiedlerwelle Anfang der neunziger Jahre aus Russland kam, und kann dementsprechend auch die Mentalität etwas beurteilen...
Zumindest ließe ich mir bei einer Eheschließung eines Deutschen ohne
EFZ in Russland immer dann, wenn er eine Geschiedene heiratet die entsprechenden Auflösungsnachweise vorlegen.
Grüße
Ronny