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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ehe zusammenführung
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Beitrag begonnen von pinok43 am 21.12.2006 um 11:53:13

Titel: ehe zusammenführung
Beitrag von pinok43 am 21.12.2006 um 11:53:13
hallo wer kann mir weiter helfen? ich habe am 21.07.06 in moskau meine frau geheiratet bis jetzt warte ich immer noch das sie ein einreise visum bekommt, die abh sagt es ist alles in ordnung die botschaft /konsulat in moskau sagt die papiere werden vom russischen justizministerium geprüft, anrufen hilft nichts mehr sie sagen das kann bis zu drei monate dauern, jetzt warte ich schon über vier monate und es tut sich nichts wer kann mir da weiter helfen im voraus vielen dank

Titel: Re: ehe zusammenführung
Beitrag von annette am 21.12.2006 um 12:51:58
habe dir per PN geschrieben.

Titel: Ehe zusammenführung
Beitrag von pinok43 am 21.12.2006 um 18:21:19
ich bin schon ganz verzweifelt meine frau hat letztes jahr am 31.10.2005 einen antrag auf erteilung eines visums zur eheschließung in nowosibirsk am generalkonsulat beantragt,es wurde abgelehnt  mir wurde mitgeteilt, das sie beziehungsweiße das ausländeramt in roth ( bayern ) erhebliche zweifel an der enrsthaftigkeit der eheschließung haben,sie wurde auf dem deutschen generalkonsulat in nowosibirsk und ich am ausländeramt in roth  befragt und so entstanden von angesichts des ausländeramts unstimmigkeiten, so haben wir dann dieses jahr am 21.07.2006 in moskau auf dem standesamt geheiratet, meine frau beantragte darauf ein einreisevisum zur ehezusammenführung, es tat sich bisher noch nichts ich telefonierte darauf ein paar mal mit dem ausländeramt und dem generalkonsulat in moskau, vom generalkonsulat in moskau wurde mir gesagt das die papiere vom russischen justizministerium geprüft werden warum versteh ich nicht ich liebe meine frau über alles für ihre hilfe bin ich sehr sehr dankbar lg mike

Titel: Re: ehe zusammenführung
Beitrag von ronny am 21.12.2006 um 18:32:59
Hi,

bitte nicht die gleiche Frage mehrfach einstellen, etwas Geduld mußt Du  schon mitbringen, evtl. mal nachlesen und gleiche Sachverhalte suchen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ehe zusammenführung
Beitrag von jetflyer am 22.12.2006 um 08:49:14
Hi Mike, ich verstehe, dass Du viel emotionalen Stress gerade hast..
Mich wundert allerdings das ganze ein bischen... Ich habe im August in Omsk geheiratet und mit dem Konsulat in N. sehr gute Erfahrungen gemacht, es lief alles völlig problemslos mit dem FZF Visum und hat nur ca. 5 Wochen gedauert. Hast Du wirklich in N. die korrekten Papiere im Original vorgelegt? Ich meine damit speziell die "rote" russische Heiratsurkunde mit einer ISO Übersetzung incl. Begalubigung eines ru. Notars?
Ansonsten verstehe ich nicht, was da an sog. Dokumentenprüfung von russischer Seite aus durchgeführt wird. Eigentlich ist die Internetseite des Konsulats recht gut, was die Dokumentenerfordernisse angeht. (Allerdings wollte man von mir auch in N. eine Meldebestätigung aus D. und später bei der Visaerteilung einen Nachweis der Krankenvers. in D. meiner Ehefrau, dies ist im Web so nicht veröffentlicht)

Alles Gute, Sveta + Jens





Titel: Re: ehe zusammenführung
Beitrag von pinok43 am 22.12.2006 um 10:58:06
hallo sveta u jens, danke für dein interesse, wir haben alle korekten papiere inkl orginale heiratsurkunde mit übersetzung u beglaubigung in moskau am konsulat abgegeben, bei der befragung am konsulat wusste meine frau nicht sehr viel über meine familie ich hab ja auch nicht in dehn drei monaten als ich mit ihr zusammen war nicht darüber geredet, daher konnte sie auch nicht viel über mich wissen ich wusste ja auch nicht viel über sie nur das sie zwei mal verheiratet war und drei kinder hat und das ihre ehe männer nur säufer waren, wir verstanden uns sehr sehr gut auch wenn sie kein besonders gutes deutsch verstand, seid letztes jahr im september wohne ich mit meiner schwiegermutter zusammen, meine frau wohnt in moskau wegen der arbeit, ihre kinder leben bei ihrer tante in susun so das ich öfters zusammen mit meiner schwiegermutter geld zu meiner frau und ihren kinder schicke ich bin ziemlich am ende ich weiß nicht mehr was ich noch alles tun kann das sie bald zu mir kommt gruß mike

Titel: Re: ehe zusammenführung
Beitrag von ronny am 22.12.2006 um 11:15:17
Hallo Mike,

mal nur laut gedacht, ohne jede Wertung und/ oder Unterstellung ;)

- Sie war bereits zweimal verheiratet und Du hast (vermutlich) ohne ein EFZ in Russland geheiratet.

Da sind sicher neben den normalen Visaanforderungen schon die notwendigen Scheidungsanerkennungen noch zu tätigen, da ihre Scheidungen in Deutschland nur dann als wirksam angesehen werden, wenn sie anerkannt worden sind. Im Normalfall wird das bereits bei Ausstellung des EFZ geprüft. Wenn Du keins hattest, würde ich das als ABH mit Sicherheit noch vor der erteilung einer Zustimmung zum Visum verlangen, bevor ich die Eheschließung als wirksam und berücksichtigungsfähig ansehen würde.

- Du wohnst mit Deiner Schwiegermutter (= ihrer Mutter ?) zusammen

- Deine Frau  weiß wenig von Dir,

- Du weißt wenig von Deiner Frau.

Kannst Du Dir vorstellen, dass bei diesem Sachverhalt unter Umständen auch noch weitere Zweifel auftreten können ?

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: ehe zusammenführung
Beitrag von Bommel am 22.12.2006 um 11:38:15
@Pinok:
wenn dein Heiratsvisum abgelehnt worden ist und du vorher nicht die Gründe der Ablehnung ausgeräumt hast ist es für die Behörden doch der gleiche Sachverhalt, sodass die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung auf FZF hoch ist.
Was hast du nach der Ablehnung des Heiratsvisums unternommen?

Titel: Re: ehe zusammenführung
Beitrag von jetflyer am 22.12.2006 um 13:33:31
Hi Ronny, das ist ein interessanter "Einwurf ", den Du da machst.  :o
Du argumentierst also, die "Rechtswirksamkeit" der Ehe für D. müßte mit einem "nachträglichen" EFZ geprüft werden. Aber ist das bei einem Land mit gesichertem Dokumentenverkehr nicht Sache des russischen Standesamt vor!! der Hochzeit in Ru? Ich war der Meinung, eine Hochzeitsurkunde aus Ru ist gültig und Mann/Frau ist damit rechtswirksam verheiratet.

Der evtl. "Scheinehe" Verdacht bei dieser geschilderten Vorgeschichte für die ABH ist ja m.E. ein anderes Thema und mag ggf. die FZF Visa verzögern. Aber eine Dokumentenprüfung der Ehescheidungen der Frau durch ru Behörden nach!! erfolgter Eheschließung in RU?   Was tut denn das Stabdesamt in Ru vor der Hochzeit? Die fordern doch dann schon alle für die Eheschließung bei Ihnen notwendigen Dokumente, zT. mit EFZ bei Deutschen, aber doch auf jeden Fall alles notwendige von Ihren Bürger?

Grüße, Sveta + Jens

Titel: Re: ehe zusammenführung
Beitrag von ronny am 22.12.2006 um 16:21:07

Zitat:
Du argumentierst also, die "Rechtswirksamkeit" der Ehe für D. müßte mit einem "nachträglichen" EFZ geprüft werden. Aber ist das bei einem Land mit gesichertem Dokumentenverkehr nicht Sache des russischen Standesamt vor!! der Hochzeit in Ru? Ich war der Meinung, eine Hochzeitsurkunde aus Ru ist gültig und Mann/Frau ist damit rechtswirksam verheiratet.  


Hallo,

grundsätzlich ja, aber gerade dann wenn eine Ehe ohne ein EFZ zustandegekommen ist, weil der RU Standesbeamte sich mal wieder hat täuschen lassen von einer Aufenthaltsbescheinigung (täuschen wegen des unbewiesenen Familienstandes etc.) dann ist zumindest noch die Prüfung erforderlich, ob nicht doch ein Ehehindernis bestand, welches in Deutschland zur Rechtsfolge nichtige Ehe (heute aufhebbare Ehe) oder Nichtehe führen könnte.

Gerade bei der (sorry für die Pauschalierung, aber ist Erfahrungssache) russischen Mentalität, bestimmte Tatbestände mal unter den Tisch fallen zu lassen , hab ich bei manchen Scheidungen so mein Probem mit der Anerkennung.

Da wird dann vehement versichert, es gab nur die einvernehmliche Scheidung beim Standesamt und somit könne nur eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden, und dann wird auf eimal ein minderjähriges Kind aus dieser geschiedenen Ehe präsentiert.
Folge: Es mußte nach russischem Familienrecht eine streitige Gerichtsscheidng geben, und demzufolge auch ein Scheidungsurteil. Oder es wird mal eine Zwischenehe
"vergessen". Meine Erfahrung mit dem russischen Beurkundungswesen ist nicht immer die, dass alles was zentralistisch regiert wird, auch zuverlässig funktioniert.

Habe zuviele Fälle davon schon gehabt,als die große Aussiedlerwelle Anfang der neunziger Jahre aus Russland kam, und kann dementsprechend auch die Mentalität etwas beurteilen...

Zumindest ließe ich mir bei einer Eheschließung eines Deutschen ohne EFZ in Russland immer dann, wenn er eine Geschiedene heiratet die entsprechenden Auflösungsnachweise vorlegen.

Grüße
Ronny ;)

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