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schwanger (Gelesen: 2.085 mal)
Hendrik
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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15.12.2006 um 18:40:13
 
meine verlobte ist moldawische staatsbürgerin. sie ist von mir schwanger und ich möchte gerne, das mein kind in deutschland geboren wird und mit ihr in deutschland leben. das problem bei der sache ist, das ich noch in scheidung lebend bin und meine jetzige frau alles versucht, um die scheidung so lange wie möglich hinaus zu schieben. meine anwältin sagt, die scheidung wird noch mindestens ein jahr dauern. somit kann ich meine verlobte noch nicht heiraten. darf sie trotzdem nach deutschland einreisen? bekommt sie eine AE? was müssen wir evtl. beachten?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.12.2006 um 19:00:53
 
Hi,

das Kind köönte die dt. Staatsangehörigkeit bei Geburt besitzen, wenn Du vorher die Vaterschaft anerkennst.
Dann kann die Mutter eine AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG erhalten und ihr könnt zusammen leben. #vor der Geburt geht es nur mit Gutwillen der ABH. Da solltest Du bereits jetzt mit Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
vom Jugendamt vorsprechen.


DC
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Hendrik
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 17.12.2006 um 17:20:32
 
hallo DC,
vielen dank erst einmal für deine infos. jetzt bin ich wenigstens schon ein stück weiter, obwohl ich sagen muss, viel besser fühle ich mich noch nicht.

Zitat:
das Kind köönte die dt. Staatsangehörigkeit bei Geburt besitzen, wenn Du vorher die Vaterschaft anerkennst.
Dann kann die Mutter eine AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG erhalten und ihr könnt zusammen leben. Da solltest Du bereits jetzt mit Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
vom Jugendamt vorsprechen.


ich verstehe das so, das ich jetzt zum jugendamt soll, vaterschaft anerkennen muss und meine freundin dann nach deutschland einreisen darf?

Zitat:
vor der Geburt geht es nur mit Gutwillen der ABH.


sie ist erst in der 8en oder 9ten woche. das würde dann bedeuten, das sie nur mit glück vor der geburt schon einreisen dürfte?


ich habe keine ahnung und irgendwie bin ich ein wenig panisch, weil ich angst habe, das sie nicht einreisen darf und mein kind in moldova geboren wird.
ist es dann wenigstens sicher, das sie nach der geburt mit meinem kind einreisen und bei mir bleiben darf?
muss ich zuerst nur zum jugendamt, oder auch zur ABH?

hendrik
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.12.2006 um 18:46:45
 
Hi,

zuerst die Vaterschaft anerkennen. Dann bist Du nach deutschem Recht offiziell
der Vater, es sei denn die Mutter ist noch verheiratet.
Danach zur ABH um mit denen das weitere Vorgehen besprechen.
Vielleicht müsst ihr bis zur Geburt warten und beide reisen in D ein (Mutter im Visumverfahren). Vielleicht darf die Mutter auch in D entbinden, wenn dann auch die KV und der LU sichergestellt ist. Klär das einfach mit der ABH !


DC
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Hendrik
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 18.12.2006 um 13:27:43
 
hallo DC,

Zitat:
zuerst die Vaterschaft anerkennen. Dann bist Du nach deutschem Recht offiziell
der Vater, es sei denn die Mutter ist noch verheiratet.


das ist doch schon mal etwas positives. verheiratet ist sie nicht und war sie noch nie.

Zitat:
Vielleicht müsst ihr bis zur Geburt warten und beide reisen in D ein (Mutter im Visumverfahren).


das wäre eine mittlere katastrophe. ich will doch nicht die nächsten 7 oder 8 monate ohne sie sein.

Zitat:
Vielleicht darf die Mutter auch in D entbinden, wenn dann auch die KV und der LU sichergestellt ist. Klär das einfach mit der ABH !


das wird wohl dann ein problem werden mit KV und LU. ich lebe noch in scheidung und das ganze wird wohl noch eine weile dauern. da es in meiner ehe schon ein kind gibt, muss ich unterhalt zahlen. somit bleibt nicht viel zum leben über und schon gar nicht, um "nur mal so nebenbei" meine verlobte zu ernähren. anders wäre die situation nach einer hochzeit, aber heiraten geht nicht, da ich noch nicht geschieden bin. irgendwie ist das alles nicht so einfach, aber irgendwo muss ich doch anfangen. nach der hochzeit wäre meine jetzige verlobte über mich versichert und sie "nur mal so" privat versichern, dafür reicht das geld nicht. sie wäre dann also bei einer einreise arbeitslos und somit müsste das AA den LU sichern. was aber wohl zu einer ablehnung einer einreise führt. wobei ich das nicht ganz verstehe, da sie ja so oder so nach der entbindung einreisen kann. allerdings möchte ich auf jeden fall verhindern, das mein kind in moldova geboren wird. wir hatten vor 2 wochen schon einen ganz normalen antrag auf touristenvisum gestellt, der aber ohne begründung abgelehnt wurde. ich habe das gefühl, ich drehe mich nur im kreis und komme nicht weiter. es muss doch aber eine lösung geben.

hendrik
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.12.2006 um 14:24:23
 
Hi,

es gibt auch eine Lösung, nur leider wird sie Dir nicht gefallen (wollen).

Ich denke, dass es nachvollziehbar ist, dass der Steuerzahler nicht den LU übernehmen möchte, wenn dies nicht notwendig ist. Das Euch aufenthaltsrechtlich
"verbindene" Kind ist noch nicht geboren und solange ist auch ein Aufenthaltsrecht für Deine Verlobte nicht möglich. Es kann die Einreise schon vor Geburt erfolgen, wenn dann der öffentlichen Hand dadurch keine Kosten entstehen. Da Du allerdings auch keinen Pfennig übrig hast um den Aufenthalt einschl. KV zu sichern, sind die Chancen dafür sehr schlecht.

Weshalb darf das Kind denn eigentlich auf keinen Fall in Moldawien geboren werden ? Gibt es dafür einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund ?
Ich frage, weil ich meine, dass es so kommen wird, dass Deine Verlobte dort entbinden muss. Zwinkernd


DC
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Hendrik
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 18.12.2006 um 21:38:43
 
hallo DC,
erst einmal vielen dank für deine hilfe und die infos.

Zitat:
es gibt auch eine Lösung, nur leider wird sie Dir nicht gefallen (wollen).


das kannst du sicher verstehen.

Zitat:
Ich denke, dass es nachvollziehbar ist, dass der Steuerzahler nicht den LU übernehmen möchte, wenn dies nicht notwendig ist. Das Euch aufenthaltsrechtlich
"verbindene" Kind ist noch nicht geboren und solange ist auch ein Aufenthaltsrecht für Deine Verlobte nicht möglich. Es kann die Einreise schon vor Geburt erfolgen, wenn dann der öffentlichen Hand dadurch keine Kosten entstehen. Da Du allerdings auch keinen Pfennig übrig hast um den Aufenthalt einschl. KV zu sichern, sind die Chancen dafür sehr schlecht.


dazu müsste ich vielleicht etwas weiter ausholen, was aber sicher den rahmen des forums sprengen würde. vielleicht nur soviel dazu, meine ex war 2 jahre mit mir verheiratet und hat mir dann gesagt: "vielen dank für die papiere. ich habe ein kind von dir und ich kann jetzt ganz sicher in deutschland bleiben. somit brauche ich dich nicht mehr. der staat zahlt mir wohnung, ALG, du musst unterhalt zahlen und mein kind kannst du nur in begleitung vom jugendamt sehen, da ich dich nicht mehr sehen will. ich suche mir jetzt den nächsten, der mir mein studium finanziert."
würdest du in diesem fall unterhalt zahlen? wenn ich mein kind jeden monat einige tage sehen würde und somit aktiv an der erziehung des kindes teilhaben könnte, dann würde ich ganz normal unterhalt zahlen. es ist aber nicht so und deshalb wurde von meinem arbeitgeber mein vertrag geändert und ich verdiene nur noch 850 euro/monat. wie sollte ich also erklären, das ich plötzlich den LU und KV sichern kann? nach einer erneuten hochzeit würde dieser betrag natürlich wieder anders aussehen, aber bis dahin wird sich nichts ändern. ich könnte ohne probleme über 2000 euro netto verdienen, allerdings wären dann 3/7 für unterhalt an meine ex fällig, plus unterhalt für ein kind was ich nicht, bzw. nur 1 - 2x im monat für 2 stunden sehen darf.

Zitat:
Weshalb darf das Kind denn eigentlich auf keinen Fall in Moldawien geboren werden ? Gibt es dafür einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund ?
Ich frage, weil ich meine, dass es so kommen wird, dass Deine Verlobte dort entbinden muss.


ganz einfach, ich kenne moldawien und die zustände in den kliniken. niemand würde wollen, das sein kind dort geboren wird.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.12.2006 um 08:24:47
 
Hi Hendrik,

ich hoffe doch sehr, dass Du diesmal nicht wieder auf "jemanden" hereingefallen bist !?

Wie auch immer, eine VE ist vor Einreise und Geburt des Kindes sicher notwendig. Diese kann allerdings auch ein Dritter abgeben, der leistungsfähig ist und die ABH dies akzeptiert.


DC
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