Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung (Gelesen: 6.866 mal)
sanninews
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 68

Karlsruhe, Germany
Karlsruhe
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
15.12.2006 um 17:07:13
 
Hallo!
Vieeleicht kann mir jemand bitte einen guten Rat geben.
Mein Freund ist aus Nigeria. Er hat vor 2,5 Jahren Antrag auf Asyl gestellt. Als ich ihn den 2. Tag kannte, hat er mir gleich mitgeteilt, dass er das unter falschem Namen getan hat. Also hab ich darauf gedrängt, dass er das sobald wie möglich offen legt.
Am 2.10.2006 haben wir unsere süsse Tochter bekommen. Zu dieser Zeit war sein Asylantrag schon abgelehnt und er ist seitdem geduldet. Ca. seit Juli. Direkt nach der Geburt hat er auf Anraten der Anwältin eine Selbstanzeige aufgrund mittelbarer Falschbeurkundung gemacht. Keine drei Tage später rief dann die Anwältin an und meinte, "es täte ihr ja so leid", aber das Gesetz wurde vor einiger Zeit geändert, dass man nicht nur Strafe zahlen müsste, wenn man einen falschen Namen benutzt habe, sondern, dass man zurück ins Heimatland müsse, dort das Visum auf Zusammenführung beantragen. Mein Freund dürfe wohl wieder kommen, aber wie lange das dauert, könne sie nicht sagen, sie hätte schon einen ähnlichen Fall gerade, da warten die Partner auch auf Erlaubnis zur Wiedereinreise. Unabhängig davon, dass das alles ja seine Richtigkeit hat und Strafe sein muss, bin ich fest davon überzeugt, dass sie uns das absichtlich nicht früher gesagt hat. Schlimmer noch, sie hat die Mitteilung, dass die AE abgelehnt wurde, seit zwei Wochen bei sich liegen, was wir nur durch Zufall von einer Mitarbeiterin der ABH erfahren haben. Da sind auch die Gründe aufgeführt, warum es zur Ablehnung kam. Habe die Anwältin angerufen, sie meite, sie habe den Brief noch nicht gelesen, aber es sei wohl, wie sie vermutet habe, dass er ausreisen müsse. Sie wollte mich zurückrufen, hat sie nicht gemacht. Ziemlich ätzend.
Naja, also, wir wissen nun, dass mein Freund ausreisen muss.
1. Kann man den Termin selbst wählen?
2. Sollen wir von hier aus versuchen, einen Termin mit der deutschen Botschaft in Nigeria zu bekommen?
3. Können sie ihn jetzt trotzdem noch abschieben, obwohl er der Ausreise zustimmt?
4. Wie hoch sind die Strafen für Falschbeurkundung?
5. Kann die FZF beschleunigt werden, wenn wir in Nigeria heiraten? ( Wir wollen sowieso heiraten.)
6. Warum könnte eine FZF trotzdem abgelehnt werden?
7. Wie lange kann sowas im "Normalfall" dauern?
So, dann danke ich euch für das Lesen und warte gespannt auf- Hoffentlich nicht so entmutigende- Antworten.
Liebe Grüsse, sanninews
Zum Seitenanfang
  
sanninews sandramaria_26@yahoo.de  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #1 - 15.12.2006 um 17:16:53
 
Vaterschaft für die Tochter anerkennt?
Hat er einen gültigen Pass?

Zitat:
aber das Gesetz wurde vor einiger Zeit geändert

Letzte Änderung AufenthG 1.1.2005 ... (entsprechende Gerichtsurteile gibt's aber auch schon aus AuslG Zeiten)
Zitat:
seit zwei Wochen bei sich liegen, [...], sie meite, sie habe den Brief noch nicht gelesen

Schlage Arschtritt vor ...
(die Dame scheint nicht gerade der Knaller zu sein - IMHO natürlich)

1. Kann man den Termin selbst wählen?
-> umgehend! Duldung heißt = GEH HEIM!

2. Sollen wir von hier aus versuchen, einen Termin mit der deutschen Botschaft in Nigeria zu bekommen?
-> Versuch macht kluch

3. Können sie ihn jetzt trotzdem noch abschieben, obwohl er der Ausreise zustimmt?
-> Ja. Bei Verdacht dass er untertauchen will

4. Wie hoch sind die Strafen für Falschbeurkundung?
-> k.A. da Strafrecht. Aktuell auch nicht so relevant

5. Kann die FZF beschleunigt werden, wenn wir in Nigeria heiraten? ( Wir wollen sowieso heiraten.)
-> Jein. Herstellung der familiären Gemeinschaft mit deutschem Kind ist eh kaum noch zu toppen

6. Warum könnte eine FZF trotzdem abgelehnt werden?
-> Eigentlich gar nicht. Es sei denn bei außergewöhnlichen Umständen oder weil Papiere fehlen bzw. falsch sind. Straftaten sind natürlich immer schlecht. Aber selbst eine Einreisesperre würde befristet werden.

7. Wie lange kann sowas im "Normalfall" dauern?
-> 3-24 Monate ("normal" gibt's da nicht, da zuviele Faktoren)
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
sanninews
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 68

Karlsruhe, Germany
Karlsruhe
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #2 - 15.12.2006 um 17:33:17
 
Hallo, inge!
Danke für die schnelle Antwort. Ich weiss ja auch schon einiges über diese ganzen Dinge, schliesslich hab ich mich von Anfang an mit allen Eventualitäten beschäftigt, was meinen Freund manchmal irre machte, weil ich echt immer jede Situation im Voraus durchdacht hatte.
Stimmt das, dass diese Gesetzesänderung gar nicht von Anfang an angewandt wurde? Denn einige Leute, die ich kenne, haben trotz falschem Namen die AE bekommen. Kann ja sein, dass die weiter den falschen Namen behalten haben.
Wir waren jedenfalls der Meinung, dass egal was kommt, es besser ist, die Dinge richtig zu stellen. Mein Freund hat das Ganze eh schon bereut. Die Idee hatte er von einem "Freund" eingetrichtert bekommen, der schon seit 9 Jahren in Deutschland lebt und den er seit 25 Jahren kennt. Schade, dass ich meinen Freund nicht vor Asylantrag stellen kannte, ich hätte ihm die Dummheit schon ausgeredet. Er dachte damals, dass man hier als Asylant studieren kann. Als er sich aber nach der ersten Unterrichtsstunde beim Deutschkurs anmelden wollte, haben die ihn wegeschickt, weil er keine Papiere für die Anmeldung hatte. Aber dieser sogenannte Freund aus Kindertagen, hat ihm den Schwachsinn erzählt, dass das mit dem Studium möglich wäre.
Nája, man sollte sich halt genau informieren, bevor man sowas plant und nicht auf andere hören. Inzwischen rät mein Freund allen ab, wenn sie sowas vorhaben.
sanninews
Zum Seitenanfang
  
sanninews sandramaria_26@yahoo.de  
IP gespeichert
 
Hartmut
Senior Member
****
Offline


i4a ist klasse


Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
Landkreis Darmstadt - Dieburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #3 - 15.12.2006 um 17:50:07
 
Zitat:
Wir waren jedenfalls der Meinung, dass egal was kommt, es besser ist, die Dinge richtig zu stellen


Das ist die richtige Entscheidung gewesen. Denn alle Probleme die die Ihr jetzt bei der FzF haben werdet, sind nichts gegen die Probleme, die Ihr hättet wenn er weiter mit falschem Namen hiergelebt hätte.

Gruß und viel Glück Euch beiden!

Hartmut
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #4 - 15.12.2006 um 18:01:23
 
Zitat:
Stimmt das, dass diese Gesetzesänderung gar nicht von Anfang an angewandt wurde?

http://www.ra-kotz.de/sichtvermerksverfahren.htm
Ich hab auch noch ein BVerwG Urteil von 1984 anzubieten. Betrifft zwar Nachzug zu Ausländern, hat aber denselben Tenor:
Ausreise zum Zwecke der Visumseinholung ist grundsätzlich zumutbar.

Allerhöchstens hätte deine Anwältin euch sagen können, dass er VIELLEICHT nicht ausreisen muss.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #5 - 15.12.2006 um 18:10:28
 
Hi,

die Möglichkeit eine AE zu erteilen ohne das Visumverfahren nachholen zu müssen schätze ich eigentlich sehr hoch ein. Habe selbst einige Fälle davon und eine AE erteilt.
Anders sieht es aus, wenn er bereits ausgewiesen wurde oder vorher schon einmal abgeschoben wurde.

Sollte die ABH auf das Nachholen des Visumverfahrens bestehen, so fragt nach einer Vorabzustimmung. Diese kann bei Anspruch auf eine AE gegeben werden und beschleunigt das Visumverfahren unheimlich. Damit wäre dem GGgedient und der Vater nicht allzu lang vom Kind getrennt (evtl. 2-3 Wochen).

Die Strafe für mittelbare Falschbeurkundung liegt in meinen Breitnegraden bei ca. 90 Ts. Freiheitsstrafe kann wohl sicher ausschließen.  Zwinkernd



DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #6 - 15.12.2006 um 18:47:32
 
Ich bin aber auch gerade am Grübeln, auf welche Gesetzesänderung sich das bezieht... sowas kenne ich nur von Österreich, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, ohne Ausreise eine AE zu erteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sanninews
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 68

Karlsruhe, Germany
Karlsruhe
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #7 - 17.12.2006 um 01:00:28
 
danke euch allen für die tollen antworten! kann sein ich werde noch ab und zu mal was dazu schreiben. habe die anwältin immer noch nihct erreicht. sehr seltsam. hoffe der brief ist am montag bei uns.
wir hatten echt alle kartenoffen gelegt. wir haben sogar meine adresse angegeben, damit die ABH nich denkt, dass er untertauchen will.
die neueste entscheidung, die wir heute getroffen habe, ist, dass wir unseren kleinen zwerg so schnell wie möglich taufen lassen, weil das meinem freund sehr wichtig ist. am dienstag kommt unser pfarrer zu uns, zum taufgespräch.
wir sind relativ optimistisch. auch wenn es eine verdammt harte zeit werden wird, ausser, dass wir lange getrennt sein könnten und uns das natürlich viel geld kostet, hoffe ich, dass uns nix passiert. was ich meine, ich hoffe, dass wir gesund bleiben und vor allem die kleine. und dass wir uns weiterhin lieben.
sorry, was kann ich denn unter 90 ts verstehen. sicher heisst das tagessätze und nicht tausend.  Zwinkernd
was ist denn ein tagessatz? wird das nach dem einkommen berechnet? z.b. im moment die 41 euro, die er bekommt?
gruss, sanninews
Zum Seitenanfang
  
sanninews sandramaria_26@yahoo.de  
IP gespeichert
 
sanninews
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 68

Karlsruhe, Germany
Karlsruhe
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #8 - 17.12.2006 um 01:03:49
 
ach, inge!
ja er hat einen gültigen reisepass, liegt schon bei der ABH und die vaterschaft ist schon anerkannt. die dame beim jugendamt war total nett und hat nicht mal geschaut, ob er einen aufenthalstitel im orginalpass hat. der ist ja nicht vorhanden. haben auch das gemeinsame sorgerecht.
die anwältin meinte vor eniger zeit, dass er mir dann für die zeit, wenn er weg ist, eine vollmacht für das kind gibt, sozusagen, dass ich solange das alleinige sorgerecht habe, falls etwas wäre, krankenhausaufenthalt oder so. ist das so üblich?
gruss sanninews
Zum Seitenanfang
  
sanninews sandramaria_26@yahoo.de  
IP gespeichert
 
pingula
Full Member
***
Offline


ICH BIN ICH


Beiträge: 42

Mönchengladbach, Nordrhein-Westfalen, Germany
Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #9 - 17.12.2006 um 10:54:20
 
Hey sanninews!

Ich glaube nicht, dass eine Vollmacht groß was bringen wird. Hatte die gleiche Frage vor einigen Wochen an das Jugendamt gestellt. Dort hat man mir gesagt, dass in Notsituationen du natürlich auch alleine solche Entscheidungen treffen kannst, doch wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, dann ist das halt so und kann auch nicht durch eine Vollmacht umgangen werde.
Ich kann auch trotz "Vollmacht" nichts alleine unterschreiben.
Den Kindergartenvertrag und den Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises usw. Das alles musste ich nach Afrika schicken und von ihm unterschreiben lassen.

Allerdings, kann er dir für jeden einzelnen Fall theoretisch eine Fallvollmacht, oder so ähnlich, zuschicken.

Na ja, so hat man es mir gesagt, ob´s stimmt?

Gruß

pingula
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sanninews
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 68

Karlsruhe, Germany
Karlsruhe
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #10 - 17.12.2006 um 23:40:23
 
Hey, pingula!
Mal im ernst, manche sachen werden echt übertrieben. kindergartenantrag nach afrika und zurück, so ein schwachsinn. da will man das beste für das kind und nachher hat dann die mutter die rennerei wegen solchen unnötigen sachen. nur mal so am rande: meine eltern (beide deutsch) sind seit 9 jahren geschieden, meine kleine schwester ist nun 17 jahre alt. kein mensch wollte in der schule je eine zustimmung beider elternteile wenn es um anmeldung oder so was ging. versteh ich da was falsch oder ist das gemeinsame sorgerecht bei binationalen paaren anders?
aber danke für deine antwort. kannst mir ja mal ne PN schicken um was es bei dir geht.
gruss, sanninews
Zum Seitenanfang
  
sanninews sandramaria_26@yahoo.de  
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #11 - 18.12.2006 um 00:07:47
 
Einen Kinderausweis (jetzt Kinderreisepass) oder Pass (unter 18) gibt es nur wenn die Personensorgeberechtigten (Elterliche Sorge) unterscheiben oder der Antragsteller (Elternteil) das alleinige Personensorgerecht nachweist.

Beim Kindergarten mußte meine Frau selbstverständlich mit unterschreiben.

Empfehle Lektüre
Das Kindschaftsrecht
http://www.bmj.bund.de/enid/6l.html
http://www.bmj.bund.de/files/-/739/DasKindschaftsrecht.pdf

Gemeinsame Entscheidung in Sachen erheblicher Bedeutung.
Bei Kursen kann Mutter sicherlich alleine handeln, bei der Wahl einer Schule sieht das anders aus. Da müßten beide gemeinsam entscheiden.
Googeln zu Elterlicher Sorge oder Sorgrecht mag auch Erkenntnisse bringen.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 18.12.2006 um 00:18:13 von Einbeck »  
 
IP gespeichert
 
sanninews
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 68

Karlsruhe, Germany
Karlsruhe
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #12 - 18.12.2006 um 00:24:54
 
danke einbeck!
da hab ich ja ordentlich was zu tun.
hoffe, dass das alles, bis er wieder kommt, nicht solange dauert. den brief von der anwältin habe  wir immer noch nicht, geschweige denn, dass ich sie erreicht hätte. sie besitzt ja nicht einmal ein handy. wie könnte sie denn da im notfall helfen? wenn wir wenigstens wüssten, was genau im brief steht, dann könnten wir schnell ein datum festlegen, aber so sitzen wir wie belämmert rum und das einzige was wir tun können, ist die taufe unserer tochter zu planen.
lg, sanninews
Zum Seitenanfang
  
sanninews sandramaria_26@yahoo.de  
IP gespeichert
 
Miss Piggy
Full Member
***
Offline




Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #13 - 18.12.2006 um 20:11:16
 
mandat kündigen und engagierten anwalt beauftragen, der/die dann akteneinsicht nimmt und dann auf dem laufenden sein wird.

inhaltlich kann ich don camillo nur zustimmen.

zu dem zitierten urteil von RA Kotz ist zu sagen: das bezieht sich nicht auf eine deutsche mutter, die in deutschland verwurzelt ist (wie du vermutlich). denn diese kann nicht darauf verwiesen werden, eine zeitlang mit dem kind ins ausland zu gehen. im detail liegt halt der unterschied  Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

USS Swinetrek
 
IP gespeichert
 
sanninews
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 68

Karlsruhe, Germany
Karlsruhe
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine AE trotz Kind, da Falschbeurkundung
Antwort #14 - 20.12.2006 um 01:14:33
 
hallo!
habe am dienstag endlich den brief bekommen. die gründe für die ausreise sind, dass mein freund eine gefahr für die öffentliche sicherheit und ordnung darstellt, weil davon auszugehen ist, dass er wieder gegen hier geltende regeln verstossen wird, weil er ja einen falschen namen benutzt hat. und um ein zeichen der abschreckung für andere ausländer zu setzen.
aber im übrigen sei er ja berechtigt, wieder zu kommen, weil er hier ein kind hat. wie gesagt, mir ist schon klar, dass strafe sein muss, aber dies hier ist schon ein bisschen abstruss. also, dann kann er ja mit visum wieder kommen. und was macht man dann später mit so einer "gefahr fü die allgemeinheit"?
wie auch immer, hab bei der ausländerbehörde angerufen, haben am 10. januar gespräch um die nötigen papiere zu beantragen. der herr in der ABH war sehr nett. er könne im übrigen auch nicht verstehen, warum die verschiedenen regierungspräsidien unterschiedlich handeln. wir kennen leute, die trotz falschbeurkundung und selbstanzeige in diesem jahr eine aufenthaltserlaubnis bekommen haben. er meinte, er könne leider nichts machen und ein widerspruch gegen das ganze würde nur noch mehr geld kosten und alles unnötig in die länge ziehen. recht hat er!
wir haben mit ihm ausgemacht, dass wir alles arrangieren, dass mein freund im februar ausreist. am 14. januar lassen wir unsere süsse taufen. gibt nun ne menge zu organisieren, aber das lenkt etwas vom eigentlichen problem ab.
danke nochmal für die tipps, ich meld mich sicher wieder.
gruss, sanninews
Zum Seitenanfang
  
sanninews sandramaria_26@yahoo.de  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema