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Hartz IV Empfängerin. Kann ich meinen Ehemann nach (Gelesen: 1.870 mal)
larali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hartz IV Empfängerin. Kann ich meinen Ehemann nach
12.12.2006 um 16:57:34
 
Habe mich vor einigen Monaten in einen Mann verliebt, da er aber ein Asylbewerber ist und wir zu viele Probleme mit einer Hochzeit in Deutschland hätten, haben wir beschlossen in der Türkei zu heiraten. Man sagte uns aber auch, dass es ein Gesetz geben solle, welches besagt, dass HartzIV-Empfänger ihren Ehepartner nicht mehr nach Deutschland holen dürfe.
Gibt es dieses Gesetz wirklich und wenn ja, wann tritt es in Kraft????
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Minusch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.12.2006 um 17:11:27
 
Davon ist mir nichts bekannt. Wenn Du Deutsche Staatsangehörige bist, findet im Einreiseverfahen grundsätzlich keine Einkommensprüfung beim Familiennachzug des Ehemannes statt.
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pingula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.12.2006 um 17:11:48
 
Hey!

Blödsinn!!!

Wenn ihr verheiratet seid, tut dein Einkommen nichts zur Sache. Smiley

Gruß

pingula
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larali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 12.12.2006 um 18:09:33
 
habe aber gehört, dass ein neues Gesetz rauskommen soll, wonach es nun auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit verboten sein wird bei zu geringem Einkommen bzw. bei Hartz IV Empfang ihren Ehepartner nach Deutschland zu holen....??
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.12.2006 um 19:16:06
 
Ist noch nix offizielles. Also nicht rumpanifizieren ...
Kommt oder kommt nicht. Irgendwann oder später. In dieser Fassung oder in jener.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du einkommensunabhängige Probleme bekommst sind eh größer.
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larali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.12.2006 um 21:44:11
 
was meinst du mit einkommensunabhängigen Problemen?
Welche Probleme können denn auf mich zukommen?
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 12.12.2006 um 21:54:19
 
Zitat:
da er aber ein Asylbewerber ist und wir zu viele Probleme mit einer Hochzeit in Deutschland hätten, h


Vermutlich bezieht Inge sich auf dieses Thema. Aber ich will ihm nicht vorgreifen.

Reyhan
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.12.2006 um 05:47:43
 
larali schrieb am 12.12.2006 um 16:57:34:
Asylbewerber ist und wir zu viele Probleme mit einer Hochzeit in Deutschland hätten, haben wir beschlossen in der Türkei zu heiraten. ????


- beim Asylantrag richtige Angaben gemacht????

- Pass vorhanden oder unterdrückt ????

- der Asyl - Grund wäre interessant, mit der Absicht, in Bezug dazu , dann in der Türkei zu heiraten..... Schockiert/Erstaunt

- weitere Fragen habe ich nicht.... Ärgerlich
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