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Meine Freundin ist verheiratet (Gelesen: 2.875 mal)
Marc53840
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Freundin ist verheiratet
11.12.2006 um 22:32:14
 
Hallo, bin gerade auf euer Board gestossen und habe schon einige interessante dinge gelesen, aber nun zu meinem Problem. Ich schildere einfach mal die situation so wie sie ist:

Frau aus Russland (moskau) lernt im internet deutschen mann kennen. 2 jahre sind sie befreundet. er besucht sie und es kommt wie es kommen muss. eltern drängen (streng gläubig) und sie heiratet. das war vor knapp einem jahr. vor knapp 4 monaten ist sie nun zu ihm nach deutschland gezogen und hat schnell gemerkt das es garnicht passt. urspünglich wollte sie auch in deutschland studieren. hat wohl schon ein beglaubigtes diplom und hat auch schon diverese deutschtests bestanden.

aber sie hällt es dort nicht mehr aus. sie wohnen gemeinsam in einem appartment ... schlimme situation. er merkt ihre abneigung und droht sie rausszuschmeissen und sich scheiden zu lassen.

jetzt meine frage, wie sieht es aus mit trennungsjahr? darf sie da eine eigene wohnung haben? denn derzeit darf sie es nicht (ehe).
Hat sie ein recht auf das trennungsjahr? bzw. wie hoch stehen die chancen dafür?
arbeiten darf sie wohl so wie ich gelesen habe (kümmert sich nun um eine stelle). jetzt im dezember entscheidet sich wohl auch, ob sie zugelassen wird für die fachhochschule. wenn sie dort zugelassen wird, hat sie automatisch ein visum?
oder was muss sie tun damit sie bleiben kann? wenn sie sich scheiden lässt, behält sie das arbeitsrecht? oder muss man sich nach dem studienvisum ein extra arbeitsvisum besorgen? bekommt sie das überhaupt?
Sie möchte nicht zurück. zumindest jetzt noch nicht.
wo kann man sich informationen besorgen?

wenn mir jemand klare antworten bzw ideen geben könnte, wäre ich wirklich dankbar!!

Gruss Marc
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Mick
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Antwort #1 - 11.12.2006 um 23:41:13
 
Hi Marc,
schau erstmal in die FAQ und frage dann weiter,
wenn Fragen offen bleiben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Marc53840
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Antwort #2 - 12.12.2006 um 05:35:28
 
Hi, ok, das habe ich nun gelesen.

Nun meine Frage, meint ihr, die Zuständigen stellen sich quer? weil sie ja schon verheiratet ist und nun aber auch gerne hier bleiben würde. welchen weg sollte man als erstes anstreben wenn sie hier studieren möchte? gibt es da eine person an die man sich expliziet wenden kann, oder  heist es da einfach nur anträge verschicken und nichtmal einen persönlichen eindruck vermitteln? und dann eben hoffen das alles gut geht?

Gruss marc
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ronny
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Antwort #3 - 12.12.2006 um 13:45:43
 
Marc53840 schrieb am 12.12.2006 um 05:35:28:
Hi, ok, das habe ich nun gelesen.


Warum hab ich daran angesichts Deiner Frage wohl so meine Zweifel Zwinkernd

Schau mal in dieseF A Q, und da speziell in die ersten beiden Zwinkernd

Bei dem Sachverhalt ist Deine Frage schlicht blauäugig, sorry :

Zitat:
Nun meine Frage, meint ihr, die Zuständigen stellen sich quer?


Die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland besteht mal eben gerade vier Monate, wenn sie sich jetzt trennt, gibts ausser dem Weg nach Russland keine realistische Alternative.

Zitat:
welchen weg sollte man als erstes anstreben wenn sie hier studieren möchte?


Falls sie dann hier studieren will, kann sie gerne von Russland aus das entsprechende Visum und dann die AE beantragen.

Zitat:
gibt es da eine person an die man sich expliziet wenden kann, oder  heist es da einfach nur anträge verschicken und nichtmal einen persönlichen eindruck vermitteln? und dann eben hoffen das alles gut geht?


Sie sollte sich baldmöglichst an ihre zuständige ABH wenden, aber ich bezweifele dass es einen anderen Ausweg geben wird, als so bald wie möglich freiwillig auszureisen, wenn sie sich tatsächlich trennen wollen sollte.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Marc53840
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Antwort #4 - 12.12.2006 um 15:36:32
 
Ok, sie fliegt über sylvester eh nach moskau. könnte sie es dann schon ein studiumsvisum beantragen? Soweit ich gelesen habe, darf sie dann auch 90 ganze oder eben 180 halbe tage arbeiten. und nebetätigkeiten asuüben. was versteht man darunter? 400 euro jobs??

Übrigens haben sie nicht in deutschland geheiratet und hier wurde wohl auch nichts grossartig eingetragen. zu jedem besuch beim arbeitsamt und so, muss der mann seinen pass vorlegen.

ich kenne mich damit leider garnicht aus.

Ob ich blauäugig bin ... ich weiss es nicht. naiv bin ich jedenfalls nicht. ich betrachte diese ganze situation aus einem recht neutralen standpunkt. auch wenn gefühle dabei sind. es gab sicher tausend solcher fälle hier und ich spreche meinen vieleicht nicht von einer klaren absicht dieser person frei ... aber ich glaube es nicht. bin da schon ein skeptischer mensch. und wenn .... dann hab ich eben lehrgeld bezahlt. war nicht das erste mal und wird auch nicht das letzte mal sein. aber jetzt will ich helfen wo ich kann und gebe was ich habe.

wenn sie für einen monat oder so nach moskau zurück muss und dann dafür wieder her darf, dann soll mir das "egal" sein. besser als diese scheiss situation jetzt. gibt halt nur eventuell probleme mit der bürgschaft. ich könnte das machen, würde ich vermutlich auch. aber dennoch geht man da mit gemischten gefühlen ran. und 7000 euro wird sie nicht aufbringen können.

wäre echt gut, wenn jemand noch ein paar weitere hilfreiche tipps hat. vieleicht hat jemand etwas ganz ähnliches durchgemacht!

danke für die hilfe!!
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Mick
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Antwort #5 - 12.12.2006 um 17:48:00
 
Marc53840 schrieb am 12.12.2006 um 15:36:32:
wäre echt gut, wenn jemand noch ein paar weitere hilfreiche tipps hat.


Hoi,
sie sollte die Sache auf jeden Fall mit Ihrer ABH besprechen.
Ein Wechsel von der AE zwecks Ehe zu einer AE zwecks Studium
ist durchaus ohne Ausreise möglich. Aber ob es dazu kommt,
liegt im Ermessen der ABH (und ist sicher davon abhängig, wie
weit es mit den Voraussetzungen für die Studien-AE ist).
Also ab zur ABH.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Marc53840
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Antwort #6 - 12.12.2006 um 20:37:56
 
Alles klar! vielen dank!!!

ich werde sie auf den weg schicken.
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Marc53840
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Antwort #7 - 28.12.2006 um 11:34:11
 
die dame vom ausländeramt meinte sie müsse das visum in moskau beantragen ...

ist das nun wahr?
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