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Zweiter Antrag auf FZF (Gelesen: 1.455 mal)
Frank der Kolumbianer
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Beiträge: 6

76139 Karlsruhe, Baden-Württemberg, Germany
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Baden-Württemberg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zweiter Antrag auf FZF
08.12.2006 um 12:31:18
 
Hallo Ihr,

ich habe in einem anderen Forum gelesen, das man auch einen zweiten Antrag stellen kann, wenn der erste abgelehnt worden ist. Ich habe im deutschen Konsulat, in Puerto Plata - Dominikanische Republik diesbezüglich nachgefragt. In einem Gesprächstermin in der deutschen Botschaft, in Santo Domingo, wurde mir gesagt, das die ABH dafür zuständig sei, weil diese den ersten Antrag auch abgelehnt hatte. Ein Anruf bei dieser Behörde, sah ich mich einer Verar..... gegenüber, weil man mir gesagt hat, das das nur die zuständige Auslandsvertretung kann. Was stimmt den nun? Botschaft oder ABH?
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Hartmut
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i4a ist klasse


Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
Landkreis Darmstadt - Dieburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zweiter Antrag auf FZF
Antwort #1 - 08.12.2006 um 12:49:00
 
Hi Frank,

Deine Ehefrau kann beliebig oft FzF- Visaanträge abgeben. Es wird nur nix nützen, falls die Ablehnungsgründe immer noch bestehen. Zwinkernd

Daher: 1) Habt Ihr bereits gegen die Ablehnung des FzF Visums remonstriert? Falls nicht sofort nachholen.
2) Welche Gründe wurden Euch dabei genannt? Räumt diese Gründe aus dem Weg.

Danach könnt Ihr einen neuen Antrag stellen oder vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Auswärtige Amt auf Erteilung des Visums klagen.

Gruß

Hartmut
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zweiter Antrag auf FZF
Antwort #2 - 08.12.2006 um 15:09:46
 
also, zuständig ist die Auslandsvertretung, aber die darf kein Visum ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteilen.

Geklagt wird gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt und nicht gegen das Auswärtige Amt.
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