Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF (Gelesen: 2.414 mal)
aliya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF
18.11.2006 um 09:57:35
 
ich versuch's jetzt nochmal,gestern ist der beitrag irgendwie im testboard gelandet... hä?

guten tag,ich war schon öfter als gast hier und fand das forum immer sehr hilfreich....nun habe ich selbst eine frage und hoffe,jemand kann mir eine auskunft geben.
im mai habe ich in istanbul geheiratet.die abschiebung meines mannes wurde auf antrag befristet zum 30.september.anfang oktober stellten wir beim deutschen konsulat einen antrag auf familienzusammenführung und uns wurde mitgeteilt,das die durchschnittliche bearbeitungszeit acht wochen beträgt. 
der antrag ging über das konsulat zur BVA in köln,seit dem 30.10. liegt er in der ABH in berlin in der einreisestelle vor.auf freundliche nachfrage wie denn der bearbeitungsstand sei,wurde mir mitgeteilt,das es vor jahresende nicht mehr zur bearbeitung des antrags kommen,also der antrag über ein vierteljahr nicht weiter bearbeitet wird!!!!
gibt es irgendwelche fristen für die bearbeitung oder liegt das im ermessen des zuständigen bearbeiters?oder besteht für mich die möglichkeit,von hier aus irgend etwas zu beschleunigen?
wir hatten bis jetzt noch die hoffnung,weihnachten nicht getrennt verbringen zu müssen. 

bin für jede antwort dankbar! 

aliya 
weinend
Zum Seitenanfang
  

Vertraue auf Gott,aber binde vorher dein Kamel fest!
 
IP gespeichert
 
trooper25
Junior Member
**
Offline


Wenn Du verlierst - verliere
nie die Lektion!


Beiträge: 15
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #1 - 18.11.2006 um 10:40:09
 
Hallo Aliya,

es gibt Fristen, in denen eine Behörde handeln muss - zumindest wenn keine Sachverhalte dagegen sprechen.
Entsprechend den Bestimmungen in den Bundes- bzw. Landesverwaltungsverfarhensgesetzen hat man die Möglichkeit nach drei Monaten eine sog. Untätigkeitsklage zu erheben. Die wird dann oft in eine Verpflichtungsklage umgedeutet - will heißen - das Gericht verpflichtet die Behörde zur Sachentscheidung.
Aus den wenigen Angaben hier vermute ich aber, dass auf Grund der Abschiebung die Ausländerbehörde noch lfd. Prüfungen durchführt u. somit nicht automatisch "untätig" ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #2 - 18.11.2006 um 12:21:22
 
aliya schrieb am 18.11.2006 um 09:57:35:
im mai habe ich in istanbul geheiratet.die abschiebung meines mannes wurde auf antrag befristet zum 30.september.anfang oktober stellten wir beim deutschen konsulat einen antrag auf familienzusammenführung und uns wurde mitgeteilt,das die durchschnittliche bearbeitungszeit acht wochen beträgt.  


Kann man in sohen Fällen den Antrag nicht vorab für Einreise ab. 1. Oktober stellen?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
aliya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #3 - 21.11.2006 um 13:23:11
 
ulf schrieb am 18.11.2006 um 12:21:22:
Kann man in sohen Fällen den Antrag nicht vorab für Einreise ab. 1. Oktober stellen?

Gruß, ULF


ja,kann man. aber wir haben erst spät von dieser möglichkeit erfahren.
Zum Seitenanfang
  

Vertraue auf Gott,aber binde vorher dein Kamel fest!
 
IP gespeichert
 
aliya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #4 - 21.11.2006 um 13:35:33
 
trooper25 schrieb am 18.11.2006 um 10:40:09:
Hallo Aliya,

es gibt Fristen, in denen eine Behörde handeln muss - zumindest wenn keine Sachverhalte dagegen sprechen.
Entsprechend den Bestimmungen in den Bundes- bzw. Landesverwaltungsverfarhensgesetzen hat man die Möglichkeit nach drei Monaten eine sog. Untätigkeitsklage zu erheben. Die wird dann oft in eine Verpflichtungsklage umgedeutet - will heißen - das Gericht verpflichtet die Behörde zur Sachentscheidung.
Aus den wenigen Angaben hier vermute ich aber, dass auf Grund der Abschiebung die Ausländerbehörde noch lfd. Prüfungen durchführt u. somit nicht automatisch "untätig" ist.


@trooper

mir wurde mitgeteilt,vor ablauf des jahres käme man nicht mehr dazu,man sei gerade dabei,die akten von juli zu bearbeiten. mich macht es nur traurig weil ich einige leute kenne,die über die gleiche ABH und das gleiche konsulat ihren antrag in den letzten wochen stellten und es dauerte in keinem fall über drei monate.bei einem sogar nur vier wochen.
trotzdem vielen dank für deine antwort,habe ja nun wahrscheinlich die zeit bis anfang januar um weitere schritte zu überdenken. Griesgrämig
ich gehe davon aus,das ein visum anhand der fakten und papiere erteilt wird.  trotzdem fühle ich mich irgendwie "ausgeliefert" und möchte dem/der sachbearbeiterin nicht in negativer erinnerung sein,wenn sie unsere akte dann auf dem tisch hat....  unentschlossen

lg aliya

Zum Seitenanfang
  

Vertraue auf Gott,aber binde vorher dein Kamel fest!
 
IP gespeichert
 
aliya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #5 - 08.12.2006 um 09:59:52
 
SmileyWIR HABEN DAS VISUM!!!!!!mein mann kann ab sofort einreisen!
summa summarum ging es also doch sehr schnell.auch dank der vielen infos die ich hier immer fand und mir zu nutzen machen konnte.

ein dickes dankeschön an euch alle. und schöne weihnachten! Smiley
Zum Seitenanfang
  

Vertraue auf Gott,aber binde vorher dein Kamel fest!
 
IP gespeichert
 
amilod
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #6 - 08.12.2006 um 22:22:27
 
Hallo aliya!

Smileyerstmal Herzlichen Glückwunsch, dass nun doch alles relativ schnell geklappt hat. Smiley
Bei mir ist es ein ähnlicher Fall wie bei Dir. Der Antrag auf Familienzusammenführung mit meiner Frau, liegt seit 2.10.06 bei der ABH Berlin und auf nachfragen, wie der Bearbeitungsstand ist, sagen sie jedesmal, "rufen Sie im Januar wieder an".
Was hast Du gemacht, dass es nun doch schnell funktionierte? Kannst Du mir bitte eine PN schicken? Ich kann Dich leider noch nicht kontaktieren, habe zuwenige Beiträge.

Wünsche Euch viel Glück für die Zukunft

amilod
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema