Hallo Parvati,
bei allem Verständnis für Liebende:
was du und dein indischer Verlobter betreiben ist Rechtsmissbrauch und Betrug.
Rechtsmisbrauch offensichtlich durch das Stellen von "falschen" Asylanträgen und Betrug, weil er geduldet wird wegen Passlosigkeit, obwohl er einen Pass hat und ihr in unterdrückt. Und du begehst Beihilfe.
Jetzt versucht ihr auch noch durch Eheschließung im grenznahen Ausland erleichtert die Ehe zu schließen, wahrscheinlich um nachher dann ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen.
Diese Situationen erleben Mitarbeiter der ABH's tagtäglich und sie reagieren darauf auch zunehmend mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, wie z.B. Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und mittelbare Falschbeurkundung falsche Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren, ggfs. auch mit Ausweisung und schlimmstenfalls mit Abschiebungshaft und Abschiebung (habe ich in einem wahrscheinlich gleich gelagerten Fall selbst schon durchgeführt !!).
Die Ausländer und deren deutsche Freundinnen vertrauen in solchen Situationen lieber Ratgebern, die ihnen erklären, dass die ABH's nach Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis erteilen müssten. Umso überraschter sind die Betroffenen, wenn es anders kommt, als sie sich erhofften und ihnen geraten wurde.
Deshalb kann ich als Praktiker nur den gleichen Rat geben, wie die Vorredner:
zur
ABH unter Vorlage eines Flugtickets und des gültigen Passes und entweder im Ausland heiraten oder ein Visa zur Heiratszwecken beantragen.
Wenn ihr euch liebt, werdet ihr die Zeit überbrücken.
Und nur so kannst du als Deutsche auch sehen, ob du nicht nur wegen des damit verbundenen Aufenthaltes im Bundesgebiet geheiratet wirst (Stichwort Scheinehe).
Also mach das Richtige.
Proll