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Deutsche möchte Inder heiraten (Duldung) (Gelesen: 3.173 mal)
Parvati
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche möchte Inder heiraten (Duldung)
07.12.2006 um 17:40:53
 
Ich - Deutsche - möchte gern meinen Verlobten (Inder) heiraten. Er hat zur Zeit eine Duldung wg. Passlosigkeit, da sein Asylantrag bereits 2x abgelehnt wurde.

Wir hatten einen Termin beim Standesamt hier in Berlin bei welchem uns die Standesbeamtin "durch die Blume" mitteilte, dass wir wenig Aussicht auf eine Eheschließung in Deutschland hätten - weswegen wir eine Heirat in Schweden geplant hatten - sogar auf Anraten unseres Anwalts, der uns ebenfalls keine Hoffnung auf eine Eheschließung in Deutschland gemacht hat.

Die für Schweden notwendigen Papiere aus Indien (Abstammungsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern, Ehefähikeitszeugnis) sind bereits unterwegs per Kurier - müßten in den nächsten Tagen hier eintreffen.

Einen Pass für ihn haben wir auch nach vielem Hick-Hack von der Botschaft endlich erhalten. Meine Papiere habe ich soweit beisammen (Scheidungsurteil auf deutsch / engl. Übersetzung, Abstammungsurkunde, internationale Geburtsurkunde) - nur die Meldebestätigung des zuständigen Bürgeramtes fehlt noch.

Ich würde nun gern wissen, ob uns jemand im Detail sagen kann

a) wie lange man sich genau in Schweden aufhalten muß um heiraten zu können - die Angaben schwanken hier zw. 7-10 Tage
b) zu welchen Behörden - und in welcher Reihenfolge - müssen wir gehen, um die notwendigen Dokumente zu erhalten?

Die deutschen Heiratsgesetze (BGB) haben wir uns hier von einem Notar bereits ausstellen lassen, so dass wir diese in Schweden nicht nochmal besorgen müssen.

Ich weiß, dass man in Dänemark  und Holland wohl mit einer Duldung nicht heiraten kann - unser Anwalt hatte uns gesagt, dass das z.Zt. nur noch in Schweden geht - stimmt das?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus.
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 07.12.2006 um 17:56:12
 
Die Einreise nach Schweden mit Duldung ist ... keine gute Idee. Er hat keinen legalen Aufenthalt, sondern wird lediglich geduldet. Verläßt er D mit einer Duldung und kommt zurück, so ist die Einreise eindeutig illegal (die Resie nach Schweden vorher wohl auch).

Der Pass ist abzugeben bei der ABH. Wenn ihr mit dem Pass zum Standesamt geht, um in D zu heiraten, wird der Standesbeamte den Pass einbehalten und an die ABH weiterleiten, die dann umgehend aufenthaltsbeendende Massnahmen einleiten wird.
BTW: Passunterdrückung ist strafbar.

Ob und inwieweit eine Heirat in Schweden mit Duldung überhaupt möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Sollte die Heirat in Schweden klappen und er illegal (!) wieder nach D einreisen, wird er keine AE bekommen (trotz Ehe), sondern stattdessen zur Ausreise aufgefordert werden.

BTW Indien ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1164637808
(Romina wollte das ja so)
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« Zuletzt geändert: 07.12.2006 um 18:07:12 von inge »  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Hartmut
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i4a ist klasse


Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
Landkreis Darmstadt - Dieburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #2 - 07.12.2006 um 18:24:03
 
Hallo Parvati,

zum heiraten gibt es in Eurer Situation nur ein Land: INDIEN! Dein Verlobter sollte schnellst möglich mit dem Paß und einem Rückflugticket zur ABH gehen. Dann Deutschland freiwillig verlassen und dieses auch mit einer GÜB dokumentieren. In Indien könnt ihr dann heiraten und eine Familienzusammenführung beantragen.

Gruß

Hartmut

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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.12.2006 um 20:54:34
 
Hallo Parvati,

bei allem Verständnis für Liebende:

was du und dein indischer Verlobter betreiben ist Rechtsmissbrauch und Betrug.
Rechtsmisbrauch offensichtlich durch das Stellen von "falschen" Asylanträgen und Betrug, weil er geduldet wird wegen Passlosigkeit, obwohl er einen Pass hat und ihr in unterdrückt. Und du begehst Beihilfe.
Jetzt versucht ihr auch noch durch Eheschließung im grenznahen Ausland erleichtert die Ehe zu schließen, wahrscheinlich um nachher dann ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen.

Diese Situationen erleben Mitarbeiter der ABH's tagtäglich und sie reagieren darauf auch zunehmend mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, wie z.B. Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und mittelbare Falschbeurkundung falsche Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren, ggfs. auch mit Ausweisung und schlimmstenfalls mit Abschiebungshaft und Abschiebung (habe ich in einem wahrscheinlich gleich gelagerten Fall selbst schon durchgeführt !!).

Die Ausländer und deren deutsche Freundinnen vertrauen in solchen Situationen lieber Ratgebern, die ihnen erklären, dass die ABH's nach Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis erteilen müssten. Umso überraschter sind die Betroffenen, wenn es anders kommt, als sie sich erhofften und ihnen geraten wurde.

Deshalb kann ich als Praktiker nur den gleichen Rat geben, wie die Vorredner:
zur ABH unter Vorlage eines Flugtickets und des gültigen Passes und entweder im Ausland heiraten oder ein Visa zur Heiratszwecken beantragen.

Wenn ihr euch liebt, werdet ihr die Zeit überbrücken.

Und nur so kannst du als Deutsche auch sehen, ob du nicht nur wegen des damit verbundenen Aufenthaltes im Bundesgebiet geheiratet wirst (Stichwort Scheinehe).

Also mach das Richtige.

Proll

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Parvati
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.12.2006 um 11:13:53
 
Ich danke allen für Ihre Antworten - dann werden wir das wohl so machen wie vorgeschlagen - ich war der Ansicht, dass Schweden ok wäre, da es uns ja sogar von unserem Anwalt vorgeschlagen wurde - so sagt einem halt jeder etwas anderes.

Also nochmals vielen Dank für Eure Einschätzung der Situation.
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