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Heiratsurkunde aus DK - beglaubigte Kopie (Gelesen: 2.671 mal)
otternase
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07.12.2006 um 11:03:23
 
Hallo

wir haben vor etwas mehr als einem Jahr in Dänemark geheiratet. Die Heiratsurkunde wurde problemlos in D anerkannt, meine Frau erhielt eine AE. Ein Familienbuch haben wir nicht angelegt.

Für eine Einstellung (öffentlicher Dienst) benötige ich nun eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde. Wo kann ich eine solche bekommen? Kann das Standesamt hier vor Ort in D eine Kopie beglaubigen oder kann ich eine Kopie vom dänischen Standesamt erhalten? Oder geht das anders? Wer hat mit einer solchen Fragestellung schon Erfahrungen?
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ronny
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Antwort #1 - 07.12.2006 um 11:42:46
 
Zitat:
Kann das Standesamt hier vor Ort in D eine Kopie beglaubigen oder kann ich eine Kopie vom dänischen Standesamt erhalten?


Hi,


Der Standesbeamte darf nur Abschriften von den Urkunden anfertigen bei denen er die Bücher (die ja Grundlage der Urkunden sind) selbst führt.

Ob eine Verwaltungsbehörde nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht eine Fotokopie beglaubigen darf, hängt von dem jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensrecht ab. Und von dem beabsichtigten Beweis der geführt werden soll.
Soll zum Bsp. mit einer zehn Jahre alten dänischen Urkunde bewiesen werden, dass Du heute noch verheiratet bist, hätte ich damit schon Probleme.

Da würde ich als normale Verwaltungsbehörde auch eher ablehnend gegenüberstehen, hängt halt auch von dem Alter der Urkunde ab. Diese besagt ja nur , dass am... eine Eheschließung stattgefunden hat. Ob damit noch der Bestand einer Ehe nachzuweisen wäre ....???

Originalurkunde bei der Einstellungsbehörde vorlegen mit der Bitte um Rückgabe ?

Ansonsten wäre sicher die beste Lösung eine Heiratsurkundenabschrift von Dänemark anzufordern.

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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inge
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Antwort #2 - 07.12.2006 um 11:50:05
 
Zitat:
Originalurkunde bei der Einstellungsbehörde vorlegen mit der Bitte um Rückgabe ?

Und wieso wäre ein 10 Jahre altes Original aussagefähiger als eine neue beglaubigte Kopie eines 10 Jahre alten Originals? Deine vorgebrachten Bedenken bzgl. der Beweiskraft einer noch existierenden Ehe dürften ja wohl identisch sein?
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ronny
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Antwort #3 - 07.12.2006 um 11:53:38
 
inge schrieb am 07.12.2006 um 11:50:05:
Und wieso wäre ein 10 Jahre altes Original aussagefähiger als eine neue beglaubigte Kopie eines 10 Jahre alten Originals? Deine vorgebrachten Bedenken bzgl. der Beweiskraft einer noch existierenden Ehe dürften ja wohl identisch sein?



Ich hab ja nicht gesagt , dass ich die zehn Jahre alte Urkunde akzeptieren würde Zwinkernd

Muß jede Behörde selber wissen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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otternase
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Antwort #4 - 02.01.2007 um 13:28:15
 
Kurzer Bericht, wie das ausgegangen ist, vielleicht hilft das ja anderen in Zukunft in gleicher Situation:

Habe beim Standesamt in DK angefragt und nach relativ kurzer Zeit eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde von dort erhalten, sogar gebührenfrei. Aufgrund der Kommunalreform sind die wohl derzeit ziemlich im Stress, aber es ging trotzdem recht fix.
Wir haben jetzt aber auch ein Termin mit dem Standesamt hier am unserem Wohnort gemacht zwecks Anlage eines Familienbuchs.

Allen ein Frohes Neues Jahr
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