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zwei wichtige Fragen !!!! (Gelesen: 1.211 mal)
Sanae
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i love i4a


Beiträge: 37

Lübeck, Schleswig-Holstein, Germany
Lübeck
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag zwei wichtige Fragen !!!!
03.12.2006 um 21:56:02
 
Hallo Zusammen Smiley

ich wollte mich ersmal bei Ihnen bedanken für eure Hilfe!!!

ich habe euch schon vor einer Woche geschrieben, wegen meiner Trennug?
aber Gottseidank, habe ich wieder mit meiner Frau versöhnt. 
Jetzt möchte ich gerne wissen:
- ob ich den Antrag der NE stellen kann?ich habe überhaupt der  Anspruch auf die NE 
- ***

Details über mich:

ich wohne eigentlich nicht mit meiner Frau, ich wohne, wo ich studiere. weil ich habe keine Zulassung bekommen, wo meine Frau wohnt. deswegen wohne ich alleine  in einer anderen Stadt , und meine Frau sie macht ihre Ausbildung fertig. aber ich fahre fast jedes Wochenende zu ihr 

wir sind seit dem 26-11-2004 verheiratet.  Danke im Voraus

Änderung:
*** Fragen betr. Einbürgerung wurden hier entfernt, da auch im Einbürgerungsforum gestellt.
Ralf
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« Zuletzt geändert: 03.12.2006 um 23:27:00 von Ralf »  
 
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Janey
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i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: zwei wichtige Fragen !!!!
Antwort #1 - 04.12.2006 um 12:09:36
 
Ein wenig Geduld wär schon schön.

Wenn Du eine AE nach § 28 Abs.1 S.1 hast, gilt für die NE § 28 Abs.2 AufenthG:

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Soll heißen, dass Du keinen Anspruch auf die NE hast.

J.
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Lomes
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Viva México!


Beiträge: 65

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: zwei wichtige Fragen !!!!
Antwort #2 - 04.12.2006 um 12:34:49
 
Herzlichen Glückwunsch zur Versöhnung, wenn du es jetzt noch ein Weilchen mit deiner geliebten Frau durchhältst, bekommst du, worum es dir dabei eigentlich geht.  Schockiert/Erstaunt
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