Hallo Ihr! Ich habe mich hier angemeldet um für einen Bekannten etwas zu fragen, sein deutsch ist leider nicht so gut.
Mein Bekannter ist Togolese und hat einen Aufenthaltstitel nach § 25 II
AufenthG. Er wünscht seine marokkanische, junge, ledige Freundin in Deutschland (notfalls auch Dänemark)zu heiraten.. seine Freundin ist noch in Marokko. Zum Zwecke der Heirat hatten die beiden schon versucht sie mittels Touri Visum nach D zu holen, dass hat nicht geklappt und war juristisch wohl auch so nicht ok, schließlich hätte der angegebene Einreisegrund mit dem tatsächlich Beabsichtigten nicht übereingestimmt.
In Marokko können die beiden übrigens nicht heiraten, da er zwar auch Moslem ist, aber keinen "moslemischen Namen" trägt.. andere Länder andere Sitten
Meine Frage: Ist es möglich ein "Hochzeitsvisum" zu beantragen, bzw. wie sind die Erfolgsaussichten? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Erteilung oder handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Botschaft?
An Unterlagen würde das ganze nicht scheitern, da die Hochzeit wirklich beabsichtigt ist.
Bitte helft!!
Viele Grüße,
Klaus