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Hochzeit zwischen Togolesen und Marokkanerin in D (Gelesen: 1.036 mal)
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit zwischen Togolesen und Marokkanerin in D
03.12.2006 um 11:47:05
 
Hallo Ihr! Ich habe mich hier angemeldet um für einen Bekannten etwas zu fragen, sein deutsch ist leider nicht so gut.

Mein Bekannter ist Togolese und hat einen Aufenthaltstitel nach § 25 II AufenthG. Er wünscht seine marokkanische, junge, ledige Freundin in Deutschland (notfalls auch Dänemark)zu heiraten.. seine Freundin ist noch in Marokko. Zum Zwecke der Heirat hatten die beiden schon versucht sie mittels Touri Visum nach D zu holen, dass hat nicht geklappt und war juristisch wohl auch so nicht ok, schließlich hätte der angegebene Einreisegrund mit dem tatsächlich Beabsichtigten nicht übereingestimmt.

In Marokko können die beiden übrigens nicht heiraten, da er zwar auch Moslem ist, aber keinen "moslemischen Namen" trägt.. andere Länder andere Sitten Zwinkernd

Meine Frage: Ist es möglich ein "Hochzeitsvisum" zu beantragen, bzw. wie sind die Erfolgsaussichten? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Erteilung oder handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Botschaft?

An Unterlagen würde das ganze nicht scheitern, da die Hochzeit wirklich beabsichtigt ist.

Bitte helft!!

Viele Grüße,
Klaus
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.12.2006 um 07:59:25
 
die marokkanerin sollte auf jeden fall ein visum zur eheschließung beantragen
das ist die einzig richtige visumart in diesem fall

dein bekannter soll sich beim standesamt erkundigen, welche papiere beide für die eheschließung in deutschland benötigen

wenn dein bekannter seinen lebensunterhalt ohne inanspruchnahme öffentlicher mittel sicherstellen kann und dadurch auch finanziell in der lage ist eine verpflichtungserklärung für seine verlobte abzugeben, sehe ich keine probleme
allerdings gibt es keinen anspruch auf ein visum zur eheschließung
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