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Vaterschaftstest ? (Gelesen: 1.017 mal)
Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaftstest ?
02.12.2006 um 23:09:33
 
Mir begegnet es immer wieder, dass wenn ein Ausländer die Vaterschaft für ein deutsches Kind anerkannt hat, die ALB unter Hinweis auf Zweifel an der biologischen Vaterschaft die AE nach § 28 verweigert bzw. einen Vaterschafttest verlangt...

tatsächlich kommt es jedoch nicht auf die biologische Vaterschaft an, wenn der Ausländer jedenfalls eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Kind führt. Das kann die Mutter mit einer Eidesstattlichen Versicherung glaubhaft machen!  Augenrollen
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USS Swinetrek
 
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Rolsoft
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 03.12.2006 um 11:16:25
 
Moin Moin,

Also ichbinjakeinjurist sondern Programmierer, aber die Idee die du hier ansprichst
Zitat:
...... tatsächlich kommt es jedoch nicht auf die biologische Vaterschaft an, wenn der Ausländer jedenfalls eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Kind führt. Das kann die Mutter mit einer Eidesstattlichen Versicherung glaubhaft machen!  Augenrollen

Würde dem Missbrauch wiederum Tür und Tor öffnen. Als FZF leidgeprüfter kann ich dir davon nur abraten jetzt auch noch Rechtslücken in Bezug auf "gefühlte" Vaterschaft zu suchen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen das eine gefühlte Vaterschaft in der derzeitigen allgemeinen Lage vor irgendeinem Gericht anerkennung finden würde. Und ausserdem warum sollten dann bitte Mutter & Vater Ihre Erziehungsgemeinschaft nicht durch eine Eheschließung legitimieren?

Also irgendwie hat die Argumentationskette an dieser Stelle für mich einen Bruch.

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Rolsoft
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.12.2006 um 11:34:15
 
Also ich kann hier beim besten Willen keine Frage entdecken. Der Thread führt allenfalls zu einer Diskussion.

Aus den NUB:
Es sind keine Diskussionen erwünscht, ob das Recht, so wie es ist, gut oder schlecht ist. Grundsatzdiskussionen über Verfassungsmäßigkeit des AufenthG etc. sind daher fehl am Platz; gleiches gilt für moralische Wertungen,.....
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.12.2006 um 11:42:00
 
Zitat:
tatsächlich kommt es  jedoch noch nicht auf die biologische Vaterschaft an,


Ich hab mal das Zitat um das entscheidende Wörtchen ergänzt, weil der von Roland angesprochene Missbrauch auch dem Gesetzgeber zu Denken gegeben hat.

Im Übrigen stimme ich Janey zu Zwinkernd

Falls jemand meint die künftige Anfechtbarkeit der missbräuchlichen Anerkennung einer Vaterschaft begegne verfassungsrechtlichen Bedenken rege ich an, die Diskussion im Userboard weiterzuführen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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