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indische Staatsabgehörige von Mann verlassen (Gelesen: 976 mal)
aman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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02.12.2006 um 08:17:02
 
Ärgerlich   grrrr, es gab wohl einen Fehler beim Speichern, also versuche ich es jetzt nochmal:

meine indische Bekannte ist seit 2000 standesamtlich mit ihrem Mann verheiratet, er auch Inder, aber mit deutschem Paß. Seit 2005 lebte sie hier bei ihm, hat Aufenthalt bis 2008. Jetzt hat er sie endgültig verlassen und ist wieder zu seiner Dauerfreundin zurückgekehrt. Sie ist momentan nicht mal gemeldet, weil sie weder Wohnung noch Geld hat. Muß die Ehe in Deutschland 2 Jahre bestanden haben, damit 2008 ihr Aufenthalt verlängert wird? Ist dafür Arbeit Voraussetzung? Oder wird sie zurückgeschickt, weil sie ja jetzt keinen Grund mehr hat, hier zu bleiben?

Danke für jede Info
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aman
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Beiträge: 29

Hessen, India
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.12.2006 um 08:21:12
 
Hallo Sunnysunshine, habe deine PN gerade gelesen, kann dir aber noch nicht antworten; kein Problem, ich habe meinen Beitrag nochmal geschrieben, also braucht der alte nicht gespeichert werden
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.12.2006 um 10:25:21
 
Zitat:
Muß die Ehe in Deutschland 2 Jahre bestanden haben, damit 2008 ihr Aufenthalt verlängert wird?


Hi,

ja dafür sind Minimum zwei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft im Inland erforderlich. Diese Zeit wird nicht erfüllt, wenn sie sich getrennt haben. Siehe dazu den § 31 AufenthG.

Die derzeitige AE wird vermutlich nachträglich befristet werden, ich kann mir nicht vorstellen, dass die ABH den Ablauf 2008 abwarten wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.12.2006 um 17:25:01
 
aman schrieb am 02.12.2006 um 08:17:02:
Oder wird sie zurückgeschickt, weil sie ja jetzt keinen Grund mehr hat, hier zu bleiben?


Darauf wird es hinauslaufen. Sie möge einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren, seit der Trennung, auch nach Rückreise, sollte ihr mindestens bis zur Scheidung Unterhalt zustehen.

Gruß, ULF
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