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Frage: wie soll ich voran



« Begonnen von: melos2 am: 04.12.2006 um 01:06:56 »

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Bitte hilfe Familienzusammenfuehrung (Gelesen: 2.183 mal)
krishna.hu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte hilfe Familienzusammenfuehrung
02.12.2006 um 01:59:42
 
hallo alle zusammen,

ich bin eine chinesische ,und arbeite in Deutschland,mein Mann hat in September einen Antrag auf Erteilung eines Visums (Familienzusammenfuehrung) bei der deutschen Auslandsvertretung in Shanghai gestellt.

Heute habe ich eine Schreibe von locale Auslandsamt bekommen, das folgende Unterlagen mitzubringen

einen Nachweis ueber einen von Tag der Einreise an gelenden Krankenversicherungsschutz fuer meinen Mann.

ich weiss nicht ,was ist diese Nachweise ,von wen kann ich es bekommen .
mein Mann  ist noch in China, wie kann in Deutschland eine Krankenversicherung kaufen?

vielen Danke


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Stern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.12.2006 um 13:50:18
 
Hallo,
mir ist unbekannt,dass man im Zusammenhang mit einem Visum zur Familienzusammenführung eine Krankenversicherung abschließen muß. Im Normalfall kannst Du Deinen Mann über Deine Versicherung als Familienmitglied mitversichern.Das geht aber erst ( soweit ich informiert bin ) wenn Dein Mann den Wohnsitz in Deutschland hat.Also wenn er eingereist ist.

Sollte es sich jedoch um ein Besuchsvisum handeln,kannst du eine Versichrung bei einem Reisebüro in Deutschland abschließen. Dies ist dann eine Reisekrankenversicherung die in Notfällen die Kosten übernimmt. Um eine solche Versicherung abschließen zu könne,benötigst Du jedoch genaue Angaben über den Einreisetag sowie die Aufenthaltsdauer. Denn Du bezahlst den Versicherungsschutz nur für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, je länger der Schutz um so teurer die Versicherung.

Mehr kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Gruß Stern
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krishna.hu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.12.2006 um 14:47:34
 
danke  fuer deinen Rat

mir ist auch unbekannt,wieso es notwendig ist,solche Krankenversicherungsschutz  zu erteilen.
vielleicht ich kann eine persoenliche Bestaetigung stellen, dass ich  eine Krankenversicherung fuer die Aufenhaltsdauer in Deutschland meines Mannes
kaufen werden.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.12.2006 um 15:38:38
 
Zitat:
vielleicht ich kann eine persoenliche Bestaetigung stellen, dass ich  eine Krankenversicherung fuer die Aufenhaltsdauer in Deutschland meines Mannes
kaufen werden.

So nach dem Motto: "Ich verspreche hoch und heilig, dass ich eine KV abschliessen werde"?
Such im Internet nach "incoming versicherung", oder wende dich an deine KV. Evtl ist dein Mann als Familienmitglied schon ab Einreise versichert. Dann sollen die dir darüber eine Bestätigung geben.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.12.2006 um 18:07:09
 
Hallo,

bist Du in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wenn ja, ruf bei der Geschäftsstelle Deiner Krankenversicherung an Deinem Wohnort an (welche Krankenversicherung es ist, steht auf Deiner Chipkarte, die Du beim Arztbesuch vorlegen musst) und bitte die Sachbearbeiter, Dir einen Brief zu geben, in dem die Krankenkasse bestätigt, dass Dein Ehemann nach seiner Einreise in Deutschland bei Dir mit familienversichert ist.

Die Krankenkasse wird Dir außerdem zur Familienversicherung noch einige Formulare zusenden, die Du ausfüllen musst (Name, Geburtstag etc. des Ehemannes, Unterschrift).

Viele Grüße
Janna
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.12.2006 um 18:53:54
 
inge schrieb am 02.12.2006 um 15:38:38:
Such im Internet nach "incoming versicherung", .


weit verbreiteter Irrtum: diese Art von versicherung (KV-versicherung für ausländische Gäste) betonen in ihren AGBs immer den vorrübergehenden Aufenthalt des ausländischen Gastes. Davon kann bei einem FZ-Visum sicherlich nicht die Rede sein.
Man kann zawar solch eine Versicherung in der regel abschliessen, aber ob sie im ernstfall bezahlen steht dann auf einem andern Blatt.

hge
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krishna.hu
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Antwort #6 - 02.12.2006 um 21:21:01
 
Dank fuer obene Raete.

ich habe nur private Krankenversicherung.Deswegen normalerweise muss ich fuer meinen Mann eine Reisekrankenversicherung bei ADAC kaufen.


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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #7 - 02.12.2006 um 21:34:30
 
krishna.hu schrieb am 02.12.2006 um 21:21:01:
... normalerweise muss ich fuer meinen Mann eine Reisekrankenversicherung bei ADAC kaufen.

eine Reisekrankenversicherung gilt nur für Besuchsaufenthalte, nicht für Daueraufenthalte! Bitte kläre mit dem ADAC (oder wo Du die Versicherung dann letztendlich abschließt) ganz genau ab, dass die Versicherung für Deinen Ehemann ist, der hier dauerhaft zusammen mit Dir leben wird.

Sollte der Versicherung dies nicht klar sein und sie Deinen Mann also unter falschen Voraussetzungen versichert haben, könnte der Versicherungsschutz möglicherweise gefährdet sein.

Viele Grüße
Janna
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krishna.hu
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Antwort #8 - 02.12.2006 um 21:49:48
 
hallo Janna

danke

du bist so nett.

viele Grussen

krishna
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