hallo an alle,
ich habe ein paar fragen bezüglich post von der
ABH, die mir heut ins haus geflattert ist. sicherlich wurden ganz ähnliche fragen schon öfter gestellt, aber ich bin irgendwie überfordert mit dieser thematik, so dass ich sicherheitshalber lieber nochmal selbst frage.
wir haben vor etwa 2 monaten die
FZF für meinen mann (algerier) beantragt. er hat bisher keinen bescheid von der botschaft bekommen (!!!!!!!), allerdings bekam er heute hier schon post von der
ABH mit einer terminvergabe im januar.
wir sollen zu dem termin mietvertrag, und die letzten drei gehaltsabrechnungen von uns beiden mitbringen.
erste frage: heisst es nicht immer das diese sachen nicht relevant sind, wenn ein ehepartner deustcher Staatsbürger ist???
zweite Frage: mein mann ist gerade erst mit dem studium fertig geworden. wenn er dann hier ist, müsste er erstmal richtig deutsch lernen und dann ein unbezahltes anpassungsjahr absolvieren (er ist arzt, allerdings werden hier in Dtl. ausländische diplome nicht anerkannt, sondern erst nach anpassungsjahr und äquivalenzprüfung) das heisst also, dass er vorläufig kein eigenens gehalt beziehen wird, sondern ausschließlich unterhalt von seinen eltern bekommt. ich bin ebenfalls noch studentin, mein einkommen setzt sich zusammen aus: kindergeld, halbwaisenrente, geringfügige beschäft. und unterhalt von meiner mutter.
was können wir denn also in diesem fall als gehaltsabrechnungen vorweisen?????
ginge auch eine bürgschaft über ein entsprechendes monatliches unterhalt beider elternteile in unserem fall?
könnte ihm jetzt dadurch der aufenthaltstitel verwährt werden??
ich kenne mich wirklich noch gar nicht aus in diesen ganzen belangen und fühle mich gerade hilflos und überfordert. ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
danke im voraus.
gruß
liyana