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Brief von ABH - Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.298 mal)
liyana
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rani mahboula


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brief von ABH - Aufenthaltstitel
01.12.2006 um 17:39:45
 
hallo an alle,

ich habe ein paar fragen bezüglich post von der ABH, die mir heut ins haus geflattert ist. sicherlich wurden ganz ähnliche fragen schon öfter gestellt, aber ich bin irgendwie überfordert mit dieser thematik, so dass ich sicherheitshalber lieber nochmal selbst frage.
wir haben vor etwa 2 monaten die FZF für meinen mann (algerier) beantragt. er hat bisher keinen bescheid von der botschaft bekommen (!!!!!!!), allerdings bekam er heute hier schon post von der ABH mit einer terminvergabe im januar.
wir sollen zu dem termin mietvertrag, und die letzten drei gehaltsabrechnungen von uns beiden mitbringen.
erste frage: heisst es nicht immer das diese sachen nicht relevant sind, wenn ein ehepartner deustcher Staatsbürger ist??? Schockiert/Erstaunt
zweite Frage: mein  mann ist gerade erst mit dem studium fertig geworden. wenn er dann hier ist, müsste er erstmal richtig deutsch lernen und dann ein unbezahltes anpassungsjahr absolvieren (er ist arzt, allerdings werden hier in Dtl. ausländische diplome nicht anerkannt, sondern erst nach anpassungsjahr und äquivalenzprüfung) das heisst also, dass er vorläufig kein eigenens gehalt beziehen wird, sondern ausschließlich unterhalt von seinen eltern bekommt. ich bin ebenfalls noch studentin, mein einkommen setzt sich zusammen aus: kindergeld, halbwaisenrente, geringfügige beschäft. und unterhalt von meiner mutter.
was können wir denn also in diesem fall als gehaltsabrechnungen vorweisen????? unentschlossen
ginge auch eine bürgschaft über ein entsprechendes monatliches unterhalt beider elternteile in unserem fall?
könnte ihm jetzt dadurch der aufenthaltstitel verwährt werden?? weinend
ich kenne mich wirklich noch gar nicht aus in diesen ganzen belangen und fühle mich gerade hilflos und überfordert. ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
danke im voraus.
gruß
liyana
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lifeart
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Beiträge: 112

Puerto Vallarta, Mexico
Puerto Vallarta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.12.2006 um 17:56:45
 
Der Aufenthalt kann bei deutsch-verheirateten nicht verweigert werden, wenn es nur die finanziellen Mittel sind, die man nicht oder nur schlecht nachweisen kann. Allerdings kann die Behörde dann einen Aufenthaltstitel für nur ein Jahr, anstatt zwei oder auch drei Jahre, austellen. Dieser kann allerdings problemlos verlängert werden, solange es keine Ausweisungsgründe, wie Obdachlosigkeit oder Straftaten, gibt, und solange die eheliche Gemeinschaft nachweisbar fortbesteht
Es ist schon besser, soweit wie möglch die finanziellen Mittel nachzuweisen, weil der Aufenthaltstitel dann in der Regel für eine längere Zeit ausgestellt wird und man dadurch z.B. weniger Probleme beim Eröffnen eines Girokontos hat
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lifeart
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monia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.12.2006 um 18:53:26
 
hallo liyana.
ich wollte dich gerne mal fragen wo du deinen mann geheiratet hast ob hier oder in algerien? würde mich über eine schnelle antwort freuen gerne auch per email Smiley
danke

lieben gruss monia
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liyana
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rani mahboula


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.12.2006 um 19:15:53
 
hallo

@lifeart:
vielen dank schonmal für die schnelle antwort. bin zumindest etwas beruhigter. Smiley

@monia:
ich habe dir eine PN geschickt! Smiley

gruß
liyana
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monia
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Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.12.2006 um 19:20:00
 
ja das ging ja schnell  Smiley um auf deine frage zu antwortenja habe ich und auch ne menge fragen Smiley leider kann ich keine PN schicken.
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